Dienstag, 2. November 2010

Auf verlorenem Posten ? - Ersatzmitglieder des Betriebsrates

Keineswegs stehen die „Nachrücker“ unserer Interessenvertretungen auf verlorenem Posten. Mit etwas Geduld bekommt  man durchaus die Chance zu einer Betriebsratssitzung eingeladen zu werden oder noch während der 4-jährigen Amtsperiode als offizielles Mitglied nachzurücken.


 
Spannend ist die allererste Teilnahme an einer Betriebsratssitzung.
Wer hier Neuland betritt, wird sich erst noch an das Procedere im Sitzungsablauf gewöhnen müssen. Die Tagesordnung will eingehalten werden und alle Anwesenden reißen sich um die Protokollführung. Eine ungeahnte, neue Sichtweise auf das Geschehen innerhalb des Betriebes eröffnen sich einem. Arbeitsaufträge müssen verteilt, Themen besprochen und diskutiert, Beschlüsse gefasst werden. Am Ende hat man viel geschafft und ist auch geschafft.
Sollte dies nun die erste Teilnahme an einer BR-Sitzung gewesen sein, dann war es hoffentlich nicht die letzte. Spätestens ab jetzt gilt: Immer am Ball bleiben !
1.      Bekomme ich von jener Sitzung eine Kopie des Protokolls ?
2.      Werde ich (auch ohne Ersatzteilnahmen) über wichtige Punkte informiert ?
3.      Kümmere ich mich selbst um einen möglichst aktuellen Informationsstand ?
4.      Bin ich für die amtierenden Betriebsräte gut erreichbar (E-Mail …) ?

Natürlich ist diese Liste erweiterbar, aber dafür ist hier nicht der passende Ort. Vielmehr soll hier auf ein umfangreiches Weiterbildungsangebot für Betriebsratsersatzmitglieder hingewiesen werden:
Die Akademie für Arbeits-und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH (AAS) bietet für Ersatzmitglieder, die häufig in den Betriebsrat nachrücken (laut § 37 Abs. 6 BetrVG) ein Seminar an,  das die wichtigsten Grundkenntnisse vermittelt.
Die Themenblöcke des Seminars:
-         Rechtsstellung des Ersatzmitglieds
-         Nachrücken von Ersatzmitgliedern
-         Das Wichtigste zur Betriebsratssitzung
-         Rechte und Pflichten der Nachrücker
-         Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
-         Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
-         Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Eine detaillierte Aufstellung der Themenblock-Inhalte und weitere Informationen finden sich unter  http://www.aas-web.de/

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