Samstag, 29. April 2023

Heraus zum 1.Mai!

Cᴏɴᴛᴇᴍᴘᴏʀᴀʀʏ Aʀᴛ Nᴏᴡ! on Twitter: "Wo stehst du mit deiner Kunst, Kollege?  [Where do you stand with your art, colleague?] (1973) | Jörg Immendorff  (@MAM) https://t.co/cZrhVaB4FL" / Twitter
Jörg Immendorff, "Wo stehst Du mit deiner Kunst, Kollege?" (1973)

 

 

Am 1. Mai, dem Kampftag der Arbeiter*innenklasse, geht es um unsere Rechte und Forderungen nach guten Löhnen und Arbeitsbedingungen, die uns nicht krank machen. Unsere Rechte sind gefährdet und unsere Forderungen werden mißachtet. Ganz besonders in der jetzigen Krise des Kapitalismus, die so tief wie seit Jahrzehnten nicht mehr ist. Krieg, Inflation, Klimazerstörung bedrohen unsere Existenz und durch die Wirtschaftskrise droht auch wieder zunehmend der Verlust von Arbeitsplätzen.

Arbeiter*innenrechte in Gefahr

In der Vergangenheit wurden wichtige Ziele mit Hilfe des schärfsten Schwerts der Arbeiterklasse – dem Streik erkämpft: Kürzere Arbeitszeiten, Jahresurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Tarifverträge und vieles mehr. Aktuell sehen wir bereits in anderen Ländern vermehrt Angriffe auch auf das wirksamste Kampfmittel der Arbeiter*innen – den Streik – wie zum Beispiel in Großbritannien und der Ukraine. In Frankreich wird erneut ein Angriff auf die Renten gemacht. Auch in Deutschland liegen Pläne für beides schon in der Schublade und werden wiederholt in die Debatte gebracht. Es scheint nur eine Frage der Zeit, wann wir auch hier mit Angriffen konfrontiert werden.

Nichts wird uns geschenkt

Arbeiter*innenrechte sind im Kapitalismus weder ein Geschenk noch für die Ewigkeit. Sie müssen dauernd durch Kampf bestätigt und erweitert werden. Unsere Kolleg*innen in Großbritannien und Frankreich machen es vor. Auch hier gab es riesige Streikbeteiligung in den Tarifrunden. Der sogenannte Megastreik, der gemeinsame Streiktag von EVG und ver.di am 27. März war ein erster Schritt in die richtige Richtung – der Zusammenführung und Koordination von Streiks und Arbeitskämpfen.

Mittwoch, 19. April 2023

Unterirdisches Angebot: Tarifverhandlung Einzelhandel in Baden-Württemberg

 ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Landesbezirk Baden-Württemberg

 

Stuttgart, 13. April 2023

 

Tarifrunde Einzelhandel - erstes Angebot bereits in der ersten Verhandlungsrunde

 

In der heutigen ersten Verhandlungsrunde über Gehälter und Löhne für die 490.000 Beschäftigte im baden-württembergischen Einzel- und Versandhandel wurde ein erstes Angebot von der Arbeitgeberseite vorgelegt. Seitens ver.di wurde das Angebot als unzureichend zurückgewiesen, Die Verhandlungen werden am 17. Mai fortgesetzt.

 

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begründete ihre Tarifforderungen ausführlich und ging auf die hohen finanziellen Belastungen der Beschäftigten durch den anhaltend starken Anstieg der Konsumentenpreise ein. Zudem wurde die Umsatzentwicklung im Einzelhandel im vergangenen und bisherigen Jahr insgesamt als weitgehend stabil bezeichnet. „Dies ist eine gute Voraussetzung für kräftige und nachhaltige Entgelterhöhungen für die Beschäftigten“, so der ver.di-Verhandlungsführer Wolfgang Krüger.

Im Gegenzug bestritten die Arbeitgeber die abgegebenen positiven Beschreibungen der Umsatz- und Ertragssituation des Einzelhandels und stellten massiven Arbeitsplatzabbau in Aussicht, falls die Tarifforderung von 15 % ohne Abstriche zur Umsetzung käme.

 

Mittwoch, 5. April 2023

Von der Volksgemeinschaft zur Dienstgemeinschaft

 Wurzeln kirchlichen Arbeitsrechts


Im Arbeitsrecht sowohl der katholischen wie der evangelischen Kirche spielt der Begriff der "Dienstgemeinschaft" eine zentrale Rolle. Nun gibt es innerhalb der evangelischen Kirche eine Initiative namens "Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft", die es sich zum Ziel gesetzt hat, diesen Begriff aus dem kirchlichen Arbeitsrecht zu entfernen.

Warum?

Die Autoren der Initiative begründen ihre Forderung im ersten Abschnitt ihres Textes damit, dass das Wort "Dienstgemeinschaft" dem Arbeitsrecht des NS-Staats entstammt. Ein wichtiger Beleg ist das "Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen" vom 23. März 1934. Infolge des Gesetzes wurden die aus der Weimarer Republik stammenden Tarifverträge abgelöst und durch staatlich erlassene Entgeltordnungen ersetzt. 

Im öffentlichen Dienst sollte – so lautete im Anschluss z.B. der Wortlaut im Jahr 1938 – "eine Dienstgemeinschaft im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung" herrschen, die sich auf das "Verhalten" der Beschäftigten "in und außer dem Dienst" auszuwirken habe.

 Die Kirchen und die christlichen Wohlfahrtsverbände, d.h. die "Innere Mission" (evang.) und die "Caritas" (kathol.), haben den NS-Begriff der Dienstgemeinschaft damals zügig übernommen. Gegen die damit verbundene Entmachtung der Gewerkschaften hatten sie keinerlei Vorbehalte; im Gegenteil.