Mittwoch, 29. Juni 2016

OBI greift Betriebsräte an - morgen Protestkundgebung

stop union busting
Die Unternehmensführung der Baumarktkette OBI, die sich mehrheitlich im Besitz der Tengelmanngruppe von Karl-Erivan Haub befindet, greift existierende Betriebsrätestrukturen und Beschäftigte frontal an. Auf einer überraschend von der Unternehmensführung einberufenen Sondersitzung wurde vergangenen Donnerstag dem Wirtschaftsausschuss des Gesamtbetriebsrats (GBR) mitgeteilt, dass der Augsburger OBI-Markt zum 30. Juni geschlossen und die Beschäftigten mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt werden sollen. Damit würde die Augsburger Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende GBR-Vorsitzende aus ihren Funktionen entfernt. Außerdem soll der OBI-Markt Sömmerda (Thüringen) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 an eine offenbar eigens gegründete Franchise-Firma verkauft werden. Damit wäre der dortige GBR-Vorsitzende seiner Funktion beraubt und der GBR von OBI geschwächt.

Montag, 27. Juni 2016

Schweitzer Sortiment begeht Tarifflucht





Schweitzer Sortiment am Lenbachplatz in München




Das auf den 8. Juni 2016 datierte Schreiben war kurz: "Wir möchten sie auf diesem Wege über eine Änderung bei Schweitzer Sortiment informieren. Schweitzer Sortiment München hat seine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband der Buchhandlungen und Verlage in Bayern e.V. mit Wirkung zum 9. September 2016 gekündigt und ist damit als Gesamtunternehmen auch nicht mehr an nach diesem Zeitpunkt abgeschlossene Tarifverträge gebunden."

Die beiden Unterzeichner dieser "Hausmitteilung" -  Michael Kursiefen ( Leitung Operations) und Daniel Schneider (Leitung Prozesse und Projektmanagement) -  beeilen sich jedoch etwaige durch die Tarifflucht verunsicherte Beschäftigte zu beruhigen: "Für bestehende Arbeitsverträge mit Bezug auf den Tarifvertrag (...) ändert sich grundsätzlich einmal überhaupt nichts (...)". Um dann aber den Beschäftigten schon mal die Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen: "Was sich aber ändert ist, dass wir neue Vollzeit-Arbeitsverhältnisse ab dem 10.09.2016 grundsätzlich nur noch mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden begründen werden und die Vergütung jeweils frei aushandeln werden. Ebenso bietet sich uns auch die Möglichkeit bestehende Arbeitsverhältnisse, auch mit entsprechendem Lohnausgleich, entsprechend anzupassen, wenn  sich beide darüber Seiten (sic!) einig werden. (...)".

Mittwoch, 22. Juni 2016

Aufstand der Gewerkschaften

Widerstand gegen die "Reform" des Arbeits- und Sozialrechts in Frankreich

En France, les médias sont vraiment pourris : la CGT et le PCF lourdement condamnés, personne n’en parle! 

In Frankreich geht es nicht nur um Fußball, sondern um eine „Reform“ des Arbeits- und Sozialrechts, die von Schröder/Fischer („Agenda 2010“) abgekupfert scheint. Tatsächlich hat der französische Industriellenverband MEDEF die Feder für den „sozialistischen“ Präsidenten François Hollande und seiner gleichgesinnten Minister Valls, El Khomri und Macron geführt: betriebliche Verlängerung der Arbeitszeit (bis jetzt 35 Stunden/Woche) und Kürzung der Überstundenzuschläge; das auf-den-Kopf-stellen von Gesetz und Betriebsvereinbarung: Was im Betrieb abgepresst wird, gilt vor der gesetzlichen Grenze; eine Deckelung „übermäßiger“ Abfindungen vor Arbeitsgerichten; eine Verschlechterung der Altersbezüge…  Die Liste ließe sich verlängern.

Montag, 20. Juni 2016

1.500.000 Seitenaufrufe !

Infoblog durchbricht Marke von 1,5 Millionen Klicks



Die Infoblog-Redaktion dankt allen Leserinnen und Lesern
des Blogs für Euer starkes Interesse!

Samstag, 18. Juni 2016

Das Wort zum freien Sonntag

Heute:  Adam Smith



"Der während vier Tagen in der Woche anhaltende übertriebene Fleiß ist oft die wirkliche Ursache jenes Müßiggangs in den drei übrigen, über den so viele und so laute Klage geführt wird.
Denn eine große Anstrengung des Geistes oder des Körpers, mehrere Tage hintereinander fortgesetzt, hat bei den meisten Menschen die natürliche Folge, daß sie ein starkes Verlangen nasch Untätigkeit spüren, ein Verlangen, das , wenn es nicht mit Gewalt oder durch herbe Not bezwungen wird, fast unwiderstehlich ist..

Die Natur fordert eine Erleichterung, die ihr bisweilen als bloße Ruhe, manchmal aber auch als Zerstreuung und Vergnügen gewährt werden muß; geschieht das nicht, so sind die Folgen oft gefährlich, manchmal verderblich und fast immer so, daß sie früher oder später zu der dem Gewerbe eigentümlichen Krankheit führen.

Donnerstag, 9. Juni 2016

Deine Rechte im Streik




Speziell im Arbeitskampf kommt es auf jede und jeden an! Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht zu streiken. Dies ist in Artikel 9 III des Grundgesetzes garantiert.
Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen; daher ist es gerade dann notwendig, dass möglichst alle zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer sich am Streik beteiligen.

Hier eine Zusammenfassung deiner Rechte im Arbeitskampf:

1. Jede Kollegin und jeder Kollege – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht - darf an einem (Warn)Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Benachteiligungen wegen der Streikteilnahme sind unwirksam.


2. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat auch während des (Warn)Streikes das Recht, an Protestkundgebungen teilzunehmen (z.B. vor den bestreikten Betrieben und Dienststellen)

3. Dabei können auch Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen und möglichen Streikbrecher/innen geführt werden, um diese davon zu überzeugen, den streikenden Kolleginnen und Kollegen nicht in den Rücken zu fallen.