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Freitag, 19. Juli 2024

74 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag erhalten Urlaubsgeld

 Ohne Tarifvertrag sind es 36 Prozent



Trotz sinkender Inflationsraten wird der Urlaub auch in diesem Sommer teurer als im Vorjahr. Umso willkommener ist ein Zuschuss des Arbeitsgebers zur Urlaubskasse: Fast die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft (46 Prozent) erhalten Urlaubsgeld, das meist zusammen mit dem Gehalt für den Juni oder Juli ausgezahlt wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von fast 68.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Mai 2023 bis Ende Mai 2024 ausgewertet.

Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Der mit Abstand wichtigste ist, ob im Betrieb ein Tarifvertrag gilt: In tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft erhalten rund drei Viertel (74 Prozent) der Befragten Urlaubsgeld, verglichen mit 36 Prozent in Betrieben ohne Tarifvertrag (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Wichtig dabei: Wo ein Tarifvertrag gilt, sind meist auch die Grundgehälter höher. „Das Urlaubsgeld ist also ein echtes Extra für die Beschäftigten – und ein gutes Argument für tarifgebundene Arbeitgeber, die auf der Suche nach Fachkräften sind“, sagt WSI-Experte Dr. Malte Lübker. Allerdings ist die Tarifbindung seit den 1990er Jahren in Deutschland deutlich zurückgegangen, so dass nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) heute nur noch für knapp die Hälfte der Beschäftigten (49 Prozent) ein Tarifvertrag gilt. Betrachtet man nur die Privatwirtschaft, so ist die Tarifbindung mit 42 Prozent der Beschäftigten noch einmal geringer.

Wer bekommt Urlaubsgeld? So stehen die Chancen nach Beschäftigten- und Betriebsmerkmalen

Donnerstag, 21. Juli 2022

Aus einer Utopie wird Wirklichkeit

 Der Urlaubsanspruch fiel nicht vom Himmel, 

sondern wurde von Gewerkschaften erkämpft

 

 

Wer arbeitet, muss sich auch erholen. Sonst versiegen allmählich die Kräfte von Körper, Geist und Seele. Im Gegensatz zu den Fabrikherren anno 1850 und manchem Sklaventreiber des 21. Jahrhunderts wussten das schon die Steinzeitmenschen vor 20.000 Jahren. Wenn die erschöpft von den Anstrengungen der Jagd aus der Wildnis zurückkamen, haben sie sich erst einmal gründlich ausgeruht, um sich zu stärken und den Kopf wieder klar zu kriegen für die nächste Safari. In der Antike, zum Beispiel bei den alten Griechen und im Rom der Zeitenwende vor 2000 Jahren, war selbst vielen Sklavenhaltern klar, dass sie ihre Zwangsarbeiter nur dann auf Dauer ausbeuten konnten, wenn sie ihnen hinreichend freie Tage und Ruhepausen zur Erholung gönnten. Nur so konnten die Aristokraten selber dem Müßiggang frönen und sich der Politik und den schönen Künsten widmen.

Montag, 18. Juli 2022

Die schönste Zeit des Jahres

 21 Fragen und Antworten rund um den Urlaub

Bildergebnis für ver.di urlaub

1. Urlaub früher

Frage: Wie viel Urlaub gab es 1963 nach dem Bundesurlaubsgesetz?

Antwort: 1963 sicherte das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 18 Tage bezahlten Urlaub zu, - 
bezogen auf die Sechs-Tage-Woche. Macht also 3 Wochen Urlaub.



2. Urlaub heute

Frage: Welchen Mindesturlaubsanspruch haben Arbeitnehmer/innen nach dem Bundesurlaubsgesetz heute?

Antwort: Heute sagt das im Jahr 1994 aktualisierte Bundesurlaubsgesetz, dass jede/r Arbeitnehmer/in pro Jahr 24 Tage Urlaub, bezogen auf die Sechs-Tage-Woche, hat. Das sind also vier Wochen Mindesturlaub. Mit Tarifverträgen kann aber auch mehr Urlaub 
vereinbart werden.


3. Urlaub in den USA

Frage: Wie viele Tage haben im Schnitt Amerikaner Urlaub?


Antwort: 12 Tage (in Frankreich und Finnland 25, und die Iren müssen sich mit nur 20 Urlaubstagen begnügen. Mehr Urlaub als in Deutschland gibt es in Schweden (durchschnittlich 33 Tage) oder in den Niederlanden (31 Tage). 


4. Streichen von Urlaub

Frage: Kann mir der Arbeitgeber einen schon genehmigten Urlaub streichen?


Antwort: Ein einmal genehmigter Urlaub kann vom Arbeitgeber nur schwer widerrufen 
werden. Im Streitfalle muss allerdings der Arbeitnehmer beweisen, dass ihm der Urlaub 
vom Arbeitgeber genehmigt worden ist. Vorteilhaft ist in diesem Fall eine schriftliche 
Genehmigung des Arbeitgebers. Auf der anderen Seite kann auch der Arbeitnehmer den Zeitpunkt eines bereits genehmigten Urlaubs nur einvernehmlich mit dem 
Arbeitgeber ändern. 

Mittwoch, 17. Juli 2019

Aus einer Utopie wird Wirklichkeit

 Der Urlaubsanspruch fiel nicht vom Himmel, 
sondern wurde von Gewerkschaften erkämpft

 

Wer arbeitet, muss sich auch erholen. Sonst versiegen allmählich die Kräfte von Körper, Geist und Seele. Im Gegensatz zu den Fabrikherren anno 1850 und manchem Sklaventreiber des 21. Jahrhunderts wussten das schon die Steinzeitmenschen vor 20.000 Jahren. Wenn die erschöpft von den Anstrengungen der Jagd aus der Wildnis zurückkamen, haben sie sich erst einmal gründlich ausgeruht, um sich zu stärken und den Kopf wieder klar zu kriegen für die nächste Safari. In der Antike, zum Beispiel bei den alten Griechen und im Rom der Zeitenwende vor 2000 Jahren, war selbst vielen Sklavenhaltern klar, dass sie ihre Zwangsarbeiter nur dann auf Dauer ausbeuten konnten, wenn sie ihnen hinreichend freie Tage und Ruhepausen zur Erholung gönnten. Nur so konnten die Aristokraten selber dem Müßiggang frönen und sich der Politik und den schönen Künsten widmen.


Montag, 15. Juli 2019

Die schönste Zeit des Jahres

21 Fragen und Antworten rund um den Urlaub 

Bildergebnis für ver.di urlaub

1. Urlaub früher

Frage: Wie viel Urlaub gab es 1963 nach dem Bundesurlaubsgesetz?

Antwort: 1963 sicherte das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 18 Tage bezahlten Urlaub zu, - 
bezogen auf die Sechs-Tage-Woche. Macht also 3 Wochen Urlaub.


2. Urlaub heute

Frage: Welchen Mindesturlaubsanspruch haben Arbeitnehmer/innen nach dem Bundesurlaubsgesetz heute?

Antwort: Heute sagt das im Jahr 1994 aktualisierte Bundesurlaubsgesetz, dass jede/r Arbeitnehmer/in pro Jahr 24 Tage Urlaub, bezogen auf die Sechs-Tage-Woche, hat. Das sind also vier Wochen Mindesturlaub. Mit Tarifverträgen kann aber auch mehr Urlaub 
vereinbart werden.

Mittwoch, 18. Juli 2018

Aus einer Utopie wird Wirklichkeit

Der Urlaubsanspruch fiel nicht vom Himmel, sondern wurde von Gewerkschaften erkämpft
Urlaub

Wer arbeitet, muss sich auch erholen. Sonst versiegen allmählich die Kräfte von Körper, Geist und Seele. Im Gegensatz zu den Fabrikherren anno 1850 und manchem Sklaventreiber des 21. Jahrhunderts wussten das schon die Steinzeitmenschen vor 20.000 Jahren. Wenn die erschöpft von den Anstrengungen der Jagd aus der Wildnis zurückkamen, haben sie sich erst einmal gründlich ausgeruht, um sich zu stärken und den Kopf wieder klar zu kriegen für die nächste Safari. In der Antike, zum Beispiel bei den alten Griechen und im Rom der Zeitenwende vor 2000 Jahren, war selbst vielen Sklavenhaltern klar, dass sie ihre Zwangsarbeiter nur dann auf Dauer ausbeuten konnten, wenn sie ihnen hinreichend freie Tage und Ruhepausen zur Erholung gönnten. Nur so konnten die Aristokraten selber dem Müßiggang frönen und sich der Politik und den schönen Künsten widmen.

Montag, 16. Juli 2018

21 Fragen und Antworten zum Thema "Urlaub"

Wir haben die 21 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema "Urlaub" gesammelt und präsentieren sie Euch hier in einer Zusammenfassung: 

Bildergebnis für ver.di urlaub


1. Urlaub früher

Frage: Wie viel Urlaub gab es 1963 nach dem Bundesurlaubsgesetz?

Antwort: 1963 sicherte das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 18 Tage bezahlten Urlaub zu, - 
bezogen auf die Sechs-Tage-Woche. Macht also 3 Wochen Urlaub.


2. Urlaub heute

Frage: Welchen Mindesturlaubsanspruch haben Arbeitnehmer/innen nach dem Bundesurlaubsgesetz heute?

Antwort: Heute sagt das im Jahr 1994 aktualisierte Bundesurlaubsgesetz, dass jede/r Arbeitnehmer/in pro Jahr 24 Tage Urlaub, bezogen auf die Sechs-Tage-Woche, hat. Das sind also vier Wochen Mindesturlaub. Mit Tarifverträgen kann aber auch mehr Urlaub 
vereinbart werden.