Dienstag, 13. Juni 2023

DGB Rechtsschutz erstreitet 28,2 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder in Bayern

Die DGB Rechtsschutz GmbH konnte im Jahr 2022 vor Gericht insgesamt 28,2 Millionen Euro für die Gewerkschaftsmitglieder in Bayern erstreiten. Dieser Wert ist vor allem auf erfolgreich abgeschlossene Verfahren im Arbeitsrecht (21,2 Millionen Euro) zurückzuführen. An zweiter Stelle folgten Streitigkeiten im Sozialrecht (6,6 Millionen Euro). Verfahren im Verwaltungsrecht (0,4 Millionen Euro) spielten im Vergleich dazu eine geringe Rolle.

Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern, würdigt die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen: „Recht zu haben und am Ende auch Recht zu bekommen sind zwei Paar Schuhe. Es ist daher ein echtes Pfund, als Gewerkschaftsmitglied einen starken Rechtsschutz hinter sich zu wissen. Die stolze Summe von fast 30 Millionen Euro, die der DGB Rechtsschutz allein in Bayern für die Beschäftigten vor Gericht erstritten hat, zeigt, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten nach wie vor im großen Stil elementare Rechte vorenthalten.“
Die DGB Rechtsschutz GmbH konnte im Jahr 2022 in Bayern 12.397 Fälle vor Gericht abschließen. Davon wurden 7.489 Fälle (60,4 Prozent) vor Arbeitsgerichten verhandelt, 4.452 Fälle (35,9 Prozent) vor Sozialgerichten und 456 Fälle vor Verwaltungsgerichten (3,7 Prozent).

Montag, 5. Juni 2023

Wir retten die Löhne!

 Tariftreue-Kampagne des DGB Bayern zur Landtagswahl

Mit Blick auf die Landtagswahl am 8. Oktober hat der DGB Bayern heute seine Kampagne für ein „Faire-Löhne-Gesetz“ in Bayern vorgestellt. Der DGB Bayern und seine Mitgliedsgewerkschaften sind sich einig, dass vorbildliche Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, künftig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und damit beim Einsatz von Steuergeldern bevorzugt werden müssen.

„Bundesländer wie z.B. das Saarland und Berlin zeigen, dass das möglich ist“, sagt Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern. „In Bayern gibt es aber nach wie vor kein Landesgesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge nach fairen tariflichen Bedingungen regelt. Im Umkehrschluss heißt das, dass öffentliche Aufträge derzeit zumeist an den billigsten Anbieter vergeben werden.“ Die Folge sei laut Stiedl ein Lohndumping-Wettbewerb mit öffentlichen Geldern, der auf dem Rücken der Beschäftigten, der Steuerzahler*innen und der öffentlichen Kassen ausgetragen wird.