Streiks in Hannover, Ingolstadt und München
Donnerstag, 12. Dezember 2019
"Heute wegen Streik geschlossen!"
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Mittwoch, 11. Dezember 2019
Streik in Bayern! Beteiligt euch!
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Dienstag, 10. Dezember 2019
Wenn es kalt wird, braucht es einen Mantel!
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Sonntag, 8. Dezember 2019
Weihnachtsgeld... keine Selbstverständlichkeit!
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Freitag, 29. November 2019
Streikbrecher
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Dienstag, 26. November 2019
Das Bundesweihnachtsgeldgesetz
...gibt es nicht.

Liebe Streikbrecherinnen und Streikbrecher,
das Weihnachtsgeld ist keine milde Gabe der Arbeitgeber, sondern im
Manteltarifvertrag als jährliche Lohnsonderzahlung festgelegt:
"Der Arbeitnehmer oder der Auszubildende erhält einmal pro Kalenderjahr eine zusätzliche Leistung, die ganz oder in Teilen zum Urlaubsbeginn oder an Weihnachten zu zahlen ist. (...) Die zusätzliche Leistung beträgt 150%. Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen Leistung ist das Tarifentgelt am 1.April jeden Jahres." (Manteltarifvertrag für den Buchhandel und die Verlage in Bayern, § 9).
Diese
Leistung wurde von Gewerkschaftsmitgliedern erkämpft.
Dort, wo es keine gewerkschaftliche Organisierung, keine Bereitschaft zum Arbeitskampf und folglich auch keinen Tarifvertrag, sondern Hugendubel-Vergütungsordnungen gibt, dort gibt es auch kein Weihnachtsgeld.
Dort, wo es keine gewerkschaftliche Organisierung, keine Bereitschaft zum Arbeitskampf und folglich auch keinen Tarifvertrag, sondern Hugendubel-Vergütungsordnungen gibt, dort gibt es auch kein Weihnachtsgeld.
Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern oder - noch schlimmer - Streikbrecherinnen und Streikbrechern steht diese Lohnsonderzahlung daher nicht zu. Bitte seid wenigstens einmal im Jahr konsequent und überweist Euer von den Gewerkschaftsmitgliedern erkämpftes Weihnachtsgeld an die Streikkasse unserer Gewerkschaft ver.di.
Vielen Dank für Euer Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen,
Infoblog-Redaktion
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