Foto: wallguenter |
Auch wenn in den DBH-Betrieben während der vergangenen Jahre häufig eher gegenteilige (Un-)Sitten
Einzug gehalten haben, so sollten wir Beschäftigten doch weiterhin auf die Einhaltung buchhändlerischer Grundsätze drängen:
Einzug gehalten haben, so sollten wir Beschäftigten doch weiterhin auf die Einhaltung buchhändlerischer Grundsätze drängen:
- Branchenkontakte sind wichtig
- Orientierung in der "Welt der Bücher" ist notwendig
- Fortbildung hat höchste Priorität
Und so steht ganz folgerichtig im Manteltarifvertrag für den bayerischen Buchhandel
(gültig ab 1. Oktober 2010):
"Der Besuch der Frankfurter Buchmesse ist für die buchhändlerischen
Fachkräfte und Auszubildenden an einem Arbeitstag unter Fortzahlung
der Bezüge ohne Anrechnung auf den Urlaub zu gestatten."
.
"Der Begriff der buchhändlerischen Fachkraft ist nicht an die Ausbildung geknüpft."
"Fällt der Messebesuch auf einen arbeitsfreien Tag, ist hierfür
ein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren."
.
(MTV § 13 Absatz 5)
Sprecht auf der Messe mit den Verlags-Kolleg/innen über unsere Situation bei der DBH;
seid Multiplikator/innen, erinnert an die täglich aktualisierte Bereitstellung von kritischen
HUGENDUBEL-NACHRICHTEN im neuen INFOBLOG.
Besucht die Messestände und Veranstaltungen der Branchenmedien und beteiligt euch
an den Gesprächen und Diskussionen mit Redakteuren und Fachkollegen:
Börsenblatt:
Börsenblatt-Café in Halle 4.0 D 1339
und hier der LINK zum Börsenblatt-Bericht "Hugendubel-Verdi-Blog"
Buchreport:
Halle 3.1 L 681 (und weitere Veranstaltungsorte)
und hier der LINK zum Buchreport-Bericht "Hugendubel-Verdi-Blog"
sowie der LINK zum Buchreport-Kommentar zum Blog
Buchmarkt:
Halle 4.1 D 171 (und weitere Veranstaltungsorte)
und hier der LINK zum Buchmarkt-Bericht zum "Hugendubel-Verdi-Blog"
.
(gültig ab 1. Oktober 2010):
"Der Besuch der Frankfurter Buchmesse ist für die buchhändlerischen
Fachkräfte und Auszubildenden an einem Arbeitstag unter Fortzahlung
der Bezüge ohne Anrechnung auf den Urlaub zu gestatten."
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"Der Begriff der buchhändlerischen Fachkraft ist nicht an die Ausbildung geknüpft."
"Fällt der Messebesuch auf einen arbeitsfreien Tag, ist hierfür
ein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren."
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(MTV § 13 Absatz 5)
Sprecht auf der Messe mit den Verlags-Kolleg/innen über unsere Situation bei der DBH;
seid Multiplikator/innen, erinnert an die täglich aktualisierte Bereitstellung von kritischen
HUGENDUBEL-NACHRICHTEN im neuen INFOBLOG.
Besucht die Messestände und Veranstaltungen der Branchenmedien und beteiligt euch
an den Gesprächen und Diskussionen mit Redakteuren und Fachkollegen:
Börsenblatt:
Börsenblatt-Café in Halle 4.0 D 1339
und hier der LINK zum Börsenblatt-Bericht "Hugendubel-Verdi-Blog"
Buchreport:
Halle 3.1 L 681 (und weitere Veranstaltungsorte)
und hier der LINK zum Buchreport-Bericht "Hugendubel-Verdi-Blog"
sowie der LINK zum Buchreport-Kommentar zum Blog
Buchmarkt:
Halle 4.1 D 171 (und weitere Veranstaltungsorte)
und hier der LINK zum Buchmarkt-Bericht zum "Hugendubel-Verdi-Blog"
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Also: Auf nach Frankfurt!
Denn: Nicht nur die DBH-Chefs treffen sich auf der Messe.
.
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Was ist denn der Manteltarif für den bayrischen Buchhandel? Gibt es das auch für andere Bundesländer? In unserem gibt es nur den TV für den Einzelhandel.
AntwortenLöschenDer MTV und der Lohn u. GehaltsTV Buchhandel und Verlage Bayern wird bei Hugendubel in allen Regionen außer Sachsen und Thüringen angewendet. Thalia ist im Arbeitgeberverband des dt. Einzelhandels und bezahlt nach diesem.
AntwortenLöschenAußerdem gibt es noch Tarifabschlüsse mit dem Arbeitgeberverein des Börsenverein d. dt. Buchhandels.
Wichtig ist immer, in welchen Arbeitsgeberverbänden die Firmen sind und ob die Belegschaft sich gewerkschaftlich engagiert.