Als die DBH 2006 das Licht der Welt erblickte, sollte unter ihrem weiten Dach viele Marken friedlich nebeneinander existieren: Habel, Hugendubel, Weiland Weltbild+ und Wohlthat. Vereint wollte man sich der Konkurrenz des großen T entgegenstellen.
Während nun die Jahre ins Land gingen, Buchhaltung und Einkauf zentralisiert, Arbeitsstrukturen vereinheitlicht wurden, blieben die altvertrauten Namen bestehen. Allerdings fragten sich nicht nur die Beschäftigten, sondern vermutlich auch viele Kunden, ob denn tatsächlich noch das drin ist, was die Schilder über den Läden ankündigten.
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Kurzum: zum 01. Januar nächsten Jahres geht die Buch Habel GmbH & Co. KG in die Heinrich Hugendubel GmbH & Co. KG auf. Rechtlich nennt man so etwas Verschmelzung und geregelt ist dies im sog. „Umwandlungsgesetz“. Bevor es soweit ist, sprich die Eintragung ins Handelsregister erfolgen kann, muss der Verschmelzungsvertrag noch den Betriebsräten vorgelegt werden.
Für Habel- und erst recht Hugendubel – Beschäftigte soll sich nichts ändern, wird versichert. Das freut uns natürlich. Ein paar kleine Fragen dürfen aber doch erlaubt sein:
Für wen gelten dann eigentlich welche Tarifverträge?
Und wir sieht es mit den Betriebsvereinbarungen auf Unternehmensebene aus? Auch wüsste man gerne, warum die Fusion eigentlich die bessere Lösung sein soll?
Eins steht mit Sicherheit fest: der Gesamtbetriebsrat wird um ein gutes Stück größer und schlagkräftiger. Ob das allen zur Freude gereicht?
Daher Betriebsräte:
AntwortenLöschenUmfassend informieren und notfalls:
Zustimmung verweigern!
Hallo Anonym,
AntwortenLöschenZustimmung zu was verweigern?
Die Handwerker sind für den 13. Januar bestellt und werden das Firmenschild abmontieren.
Die Schließung der Filiale zum Mietende ist Fakt.
Klingt für mich reichlich spät für Widerstand.
Als die lachende Witwe im Pelzmantel durch die Filialen tänzelte um ihre "Kronjuwelen" vor dem Verkauf nochmal zu begutachten, das war der Moment der Wahrheit und man hätte reichlich Zeit gehabt zu reagieren.
Dieser Zug ist jetzt abgefahren.
Rechtlich haben wir es wohl mit einem Betriebsübergang zu tun (613a BGB), daher erwarte ich, dass künftig wieder ein Tarifvertrag gilt, nämlich der für Buchhändler in Bayern im Hause Hugendubel.
Habel war wohlweislich aus dem Arbeitgeberverband ausgeschieden, es gibt aber noch Alte Hasen mit Tarifbindung, die könnten sich vielleicht noch ein Jahr beschützt fühlen.
Liebe Grüße
Tarifbindung! Es ist so einfach: Die Geschäftsführung/Besitzer von Hugendubel müssen nur in dem Verschmelzungsvertrag eine Klausel einfügen, die da lautet: Es gelten für alle Beschäftigten die Tarifverträge des bayerischen Buchhandels und Verlage.
AntwortenLöschenFrage: Warum werden sie es nicht tun?