Mittwoch, 13. Oktober 2010

Schon wieder Betriebsversammlung - muß das sein?

Schon wieder Betriebsversammlung? Was soll das Ganze? Muss das schon wieder sein?

Die Antwort lautet eindeutig: Ja, es muß!
Es besteht eine gesetzliche Regelung, die besagt, daß der Betriebsrat in gewissen Abständen eine Betriebsversammlung einberufen muß.
Er hat einen Tätigkeitsbericht abzugeben und soll die Beschäftigten informieren. Dies dient dem unverzichtbaren Informationsaustausch zwischen Belegschaft und Interessenvertretung.

Gesetzlich verankert ist auch, daß die Betriebsversammlung während der Arbeitszeit stattzufinden hat.
Dies bedeutet, daß ihr, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Recht habt, die Betriebsversammlung während Eurer Arbeitszeit zu besuchen.
Jeder Arbeitnehmer des Betriebs kann dieser Versammlung beiwohnen.
Bitte, denkt daran, die Teilnahme an einer Betriebsversammlung ist Euer demokratisches Grundrecht!

Nicht zu vergessen ist ein wichtiger Aspekt:
Ihr zeigt Euer Interesse und unterstützt damit auch die Arbeit des Betriebsrats. Dieser wiederum, setzt sich für Eure Rechte und Interessen ein.
Die Betriebsversammlung ist ein Ort, an dem ihr aktuelle Angelegenheiten aus der Betriebsratsarbeit erfahrt und so auch übergreifende Themen, die das gesamte Unternehmen betreffen.
Es ist DER zentrale Punkt der Informationsbeschaffung.
Er dient der Zusammenarbeit, dem Austausch und dem Miteinander zwischen Belegschaft und Interessenvertretung.
Man sollte diese Versammlung als Ort des Dialogs zwischen Betriebsrat und Beschäftigten ansehen und für sich selbst als Chance nutzen.

Der Betriebsrat freut sich auf Euer zahlreiches Erscheinen bei der nächsten Betriebsversammlung!


Folgenden Paragraphen sollte sich die Geschäftsleitung etwas genauer durchlesen:

§ 43 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz

(…) Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigen ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz zu berichten (…)

1 Kommentar:

  1. Und denkt daran, Ihr lieben KollegInnen:

    Die Betriebsversammlung ist nicht nur eine Veranstaltung. Die Betriebsversammlung kann man auch als Organ der Betriebsverfassung betrachten.

    Ich könnte auch sagen "ist ein Organ der Betriebsverfassung". Abgrenzungsprobleme sind bloß Spitzfindigkeiten. Worauf es ankommt: Ihr seid als Betriebsversammlung beschlussfähig. Zwar sind die Beschlüsse der Betriebsversammlung nicht bindend für den Betriebsrat. Aber sie helfen dem Betriebsrat, seine Arbeit auch an Eure Wünsche anzupassen und nicht nur Eure Bedürfnisse herauszuschälen aus dem Tagesgeschäft.

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