Donnerstag, 2. September 2010

Unternehmensgrundsätze

Wer kennt sie (noch nicht), die WorteVonOben?
Wer wendet sie (nicht mehr) an, die WorteVonOben? 
Wer verstößt (fast permanent) dagegen, gegen die WorteVonOben?

WIE MAN BESTEHENDE ZUSTÄNDE VERBESSERT: 
EINE KLEINE UNTERNEHMENSKUNDE

Die "Unternehmensgrundsätze / Führungs- und Verhaltensgrundsätze
der Buchhandlung Hugendubel" im Wortlaut


DAS RECHT KRTIK ZU ÜBEN – WIRD ZUR PFLICHT

„Jeder Mitarbeiter hat das Recht, Verbesserungsvorschläge zu machen, Anregungen zu geben, neue Ideen zu verwirklichen, Kritik zu üben und sich zu beschweren. Dieses Recht wird zur Pflicht, wenn etwas geschieht, was das Betriebsklima beeinträchtigt, die angestrebte positive Zusammenarbeit gefährdet oder die Realisierung der angestrebten Ziele in Frage stellt.“

FURCHT UND RESIGNATION SCHADEN DEM UNTERNEHMEN
„Dem Mitarbeiter darf aus einer Anregung, Beschwerde oder Kritik kein Nachteil erwachsen. Die Furcht vor ‚Revanche’ des Vorgesetzten unterdrückt Kreativität, Phantasie und Arbeitsfreude der Mitarbeiter; sie werden dann nicht mehr wagen, Kritik an bestehenden Zuständen zu üben und sich in Resignation zurückziehen. Ein solches Verhalten schadet dem Unternehmen und gefährdet seine Innovationsfähigkeit.“

GUTE IDEEN, IM KEIM ERSTICKT
„Führungskräfte auf allen Ebenen sollten immer davon ausgehen, daß Mitarbeiter mit Kritik und Anregungen bestehende Zustände verbessern wollen. Durch unsachliches oder selbstherrliches Abkanzeln der Mitarbeiter werden gute Ideen im Keim erstickt – zum Schaden des Unternehmens.“

SOUVERÄN FÜHREN HEISST:  FREUDE AN DER ARBEIT VERMITTELN
„Die Geschäftsleitung erwartet deshalb, daß die Führungskräfte auf Anregungen und Kritik der Mitarbeiter positiv und aufgeschlossen reagieren. Überempfindlichkeit von Vorgesetzten deutet auf mangelnde Souveränität hin.“
Führen heißt in diesem Sinne: Gemeinsam vereinbarte Ziele erreichen – Freude an der Arbeit vermitteln.“

BETEILIGUNG AN DEN BETRIEBLICHEN ENTSCHEIDUNGSPROZESSEN
"Eine breite Schicht verantwortungsbewußter und engagierter Mitarbeiter in allen Tätigkeitsbereichen gilt als Grundvoraussetzung für dauerhaften Erfolg am Markt.“
„Nur durch die Beteiligung an den betrieblichen Entscheidungsprozessen läßt sich die Arbeitsplatzzufriedenheit erzielen, mit der Mitarbeiter ihre Ziele erreichen wollen und können.“
„Ziele bieten dann den höchsten Anreiz, wenn die Mitarbeiter von ihrer Richtigkeit, Notwendigkeit und Realisierbarkeit überzeugt sind.“

EIN HÖCHSTMASS AN ARBEITSPLATZZUFRIEDENHEIT
„Dabei haben die Vorgesetzten die Aufgabe, ihre Mitarbeiter so zu führen, daß ein Höchstmaß an Arbeitsplatzzufriedenheit entsteht. Dadurch werden das Selbstvertrauen der Mitarbeiter gefestigt und die Arbeitsergebnisse verbessert."


Ja, kaum zu glauben, doch so steht’s tatsächlich geschrieben in unserem unternehmensinternen 'Grundgesetz' –
den Richtlinien, die uns Mitarbeitern der 'Buchhandlung Hugendubel' von unserer eigenen Geschäftsleitung in die Hand gegeben wurden!

Nun allerdings stellt sich die Frage:
Was läuft denn da inzwischen mehr als schief, gerade mal wenige Jahre später?

In der Zwischenzeit 'passierte' die DBH-Gründung: die Hauptursache für etliche verheerende Wendungen um 180 Grad. 
Jedoch: selbst noch so viele Verstöße (und diese fast ausschließlich von oben ... nach unten!) gegen unsere Unternehmensgrundsätze setzen diese Richtlinien keineswegs außer Kraft!

Im Gegenteil:
Umso wichtiger ist es jetzt, auf die Rückkehr zu jenen äußerst vernünftigen und sehr fairen – sowie eigentlich doch nur selbstverständlichen (sollte man jedenfalls meinen!) – Rahmenbedingungen zu pochen und ihre Einhaltung zu monieren.

Nehmen wir unsere Geschäftsleitung (endlich) beim Wort – und in die Pflicht!

Ein erster Schritt (noch ganz unspektakulär!):
Jede/r holt sein – beim Firmeneintritt – persönlich überreichtes Exemplar der Unternehmensgrundsätze hervor und liest das Entscheidende noch mal nach.

Oder sollte bei einigen Kolleg/innen (besonders im Zusammenhang mit den Neueinstellungen während der vergangenen DBH-Jahre) etwa "ganz vergessen" worden sein, dieses wichtige Grundsatzpapier – zusammen mit dem Arbeitsvertrag – auszuhändigen?!

In diesem Fall:
Bei den zuständigen Vorgesetzten nachfragen;
das zurückliegende  "Vergessen" verständnisvoll übergehen ("Das kann doch jedem/jeder mal passieren!");
das druckfrische (im Leitungsbüro bisher gut und sicher verwahrte) Exemplar freudig entgegennehmen und gleich daraus vorlesen.

Wie bereits gesagt:
Ein erster Schritt  ...  noch ganz unspektakulär  ...


aus:
Wie WorteVonOben tatsächlich zu WortenFürAlle werden 
München 2010

7 Kommentare:

  1. Ich versteh das nicht, das macht mich richtig wütend, das ist doch ein Riesenskandal: Sind das nun unsere Unternehmensgrundsätze oder sind sies nicht? Ich jedenfalls arbeite in einer Firma, in der das alles überhaupt nicht gilt sondern so ziemlich genau das Gegenteil davon!!! Mein Firmeneintritt war noch vor DBH-Zeiten (2004)und ich hab keine gekriegt und ich kannte die bis jetzt nicht! Wenn die sozusagen zu unserem Arbeitsvertrag gehören, dann kann ich die doch eigenlich einklagen, DANN MÜSSEN DIE DOCH AUCH EINGEHALTEN UND ANGEWENDET WERDEN UND DANN KANN ICH DAMIT DOCH BIS VORS ARBEITSGERICHT GEHEN!! ODER ETWA NICHT? WER MACHT MIT?

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  2. Ich habe diese Grundsätze auch nicht bekommen und ich bin seit über 15 Jahren bei der Firma! Wo kriegt man die her?

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  3. liebe wütende Nina. Die vor Jahren formulierten Unternehmensgrundsätze sind nicht fester Bestandteil des Arbeitsvertrages. Niemand hat unterschreiben müssen, die Inhalte Punkt für Punkt umzusetzen. Daher macht es wenig Sinn vors Arbeitsgericht zu ziehen.
    Hier geht es generell um die Moral innerhalb des Unternehmens.
    Deine Wut und auch die Enttäuschung vieler Kolleginnen und Kollegen ist sehr verständlich, denn das Firmenpapier ist in irgendeiner Schublade verschwunden. Dass das Paper nicht mehr ausgehändigt wird, hat wahrscheinlich mit dem Prozess der Entmündigung vieler im Unternehemen zu tun. Auch ein Teil dieses Prozesses war die Einführung der neuen Hausorganisation (2006 ?)
    Deine Namensvetterin, die einige Etagen höher als Du und ich im Unternehmen arbeitet, hätte bestimmt ein gutes Händchen für den Inhalt und die Umsetzung der Unternehmensgrundsätze. Eine Anregung an die Filialleiter (oder über den nächsten Abteilungsleiter), das Thema wieder auf den Tisch zu bringen ist sicher der beste Weg.

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  4. um ganz ehrlich zu sein: wer in Amerika studiert hat und sein vernebeltes Gehirn mit ebensolcher Philosophie nach Deutschland bringt, aber keinerlei Ahnung von Literatur hat, sollte sich nicht wundern, wenn die Mitarbeiter langsam aber sicher auf die Barrikaden gehen, wenn ständig neue "Ideen" (ausschließlich der Geschäftsleitung) zu immer neueren Auswüchsen führen, die nichts mehr mit dem Buchhandel zu tun haben. Das Papier selbst habe ich auch nicht in die Hände bekommen, es lohnt sich aber scheinbar, doch nochmal nachzuhaken...dann auf gutes Gelingen!

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  5. @ Laurel: Du fühlst Dich entmündigt? Na, da würde ich mir einen anderen Arbeitgeber suchen. Man muß nicht mit allen Entscheidungen der GL einverstanden sein, aber man sollte sie als Mitarbeiter mittragen oder sich im Zweifelsfall einen besseren Arbeitgeber suchen. Das wäre eine geradlinige Haltung, die Respekt verdient...

    @ Anonym: Man muß leider keine Ahnung von Literatur haben, um ein Unternehmen zu führen.

    Daher haben Buchhändler auch nicht unbedingt Ahnung von Unternehmensführung und wissen leider auch nicht alles besser....

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  6. Anonym vom 5. September 2010 19:12:
    Dem aufmerksamen Leser wird sicher nicht entgangen sein, welche Wortwahl ich im Zusammenhang mit der Entmündigung und der Hausorganisation gewählt habe.
    Den vielen, von denen ich gesprochen habe, ist durch die neue Hausorganisation Kompetenz entzogen worden, mit dem Fernziel die Tarifstruktur auf dieser Buchhändlerebene um eine Stufe nach unten zu senken. Wer sich nun über die Vorgänge im vergangenen Jahr genau informiert hat, musste feststellen dass die Bedingungen für die Weiterbeschäftigung betriebsbedingt gekündigter KollegInnen mit einer finanziellen Verschlechterung verbunden war. Kompetenzentzug (Entmündigung) und TG II für jetzt niedriger bewertete (zum Teil bevormundeter)Arbeit.
    Damit ist eine Vielzahl von engagierten MitarbeiterInnen (und zu denen gehöre ich zweifelsfrei auch) NICHT einverstanden.

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  7. @ Laurel: Klar, die Kompetenz lag eindeutig im Karteikasten ;))Ich fühle mich z.B. nicht meiner Kompetenz beraubt - sorry. Und ich kann auch noch Einfluß auf das Sortiment nehmen, auch wenn ich nicht selbst disponiere. Und Bevormundung, wie Du das nennst, war und ist sicher nicht der Plan. Wobei ich unter Mitarbeiterführung und Bevormundung schon noch sachlich unterscheiden möchte. Aber abgesehen davon hast Du natürlich recht, daß TGII zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig ist :(( Ich habe das damals bei meiner Berufswahl in Kauf genommen. Daher kann ich jetzt nicht so tun, als hätte ich nicht gewußt, daß ich mit einer Banklehre mehr verdient hätte...Als ebenfalls engagierter Mitarbeiter habe ich ein Problem mit TGII, befürworte aber die neue Hausorganisation!!!

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