Dienstag, 21. September 2010

Einigung bei Tarifverhandlungen!

Verlage und Buchhandel Bayern


Nach drei Jahren wurde nun der Manteltarifvertrag neu abgeschlossen.
Dabei wurde auch über Gehälter verhandelt und Tariferhöhungen vereinbart.
Hier die Ergebnisse:


Manteltarifvertrag:

- Wochenarbeitszeit von 37,5 h bleibt
- Weihnachts- und Urlaubsgeld wird nicht gekürzt
- Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer unverändert
- Spätöffnungszuschläge am Samstag künftig erst ab 18:30 Uhr (bisher 14:00)
- Sonntagsarbeit beginnt künftig erst ab Sonntag 0:00 Uhr (bisher Sa. 20:00)
- bei Rationalisierung verkürzt sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate zum Quartalsende (bisher 9 Mon.)


Gehälter:

- Anhebung der Gehälter um 50 Euro/Monat ab 1.10.2010
- 2% Tariferhöhung ab 1.7.2011

Für Azubis:

- ab 1.10.2010: 20 Euro/Monat mehr
- ab 1.07.2011: 2% Tariferhöhung

3 Kommentare:

  1. Eine gute effektive und realistische Lohnerhöhung die uns schon lange zustand, MTV bis auf die drei kleinen Abstriche wieder voll einegsetzt mit den bisherigen Weihnachtszulagen!

    Ein voller Erfolg.
    Jetzt sollte die GL noch mit uns über einen Sozialtarifvertrag reden, dieser wäre bei eventuellen Filialschließungen für beide Seiten enorm wichtig, denn die Bedingungen würden schon vorher bekannt sein.

    B.

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  2. Irritiert bin ich über die verkürzte Kündigungsfrist bei "Rationalisierung".
    Denn wenn uns hier irgendwas ins Haus steht, dann sind doch wieder Rationalisierungen. Warum hat man da die Kündigungsfrist runtergesetzt? Macht es den Arbeitgebern doch nur leichter (schneller) möglich, uns loszuwerden, oder?

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  3. @ R,F,
    Bei der letztjährigen Rationalisierungsmaßnahme hat unser Arbeitgeber den Kündigungsschutz von 9 Monaten laut Manteltarifvertrag einfach ignoriert und maximalen Kündigungsschutz von 3-6 Monaten ausgesprochen, mit der Begründung, es handelt sich nicht um eine Rationalisierungsmaßnahme.
    Den betroffenen Kolleginnen und Kollegen blieb nur die Möglichkeit über eine Kündigungsschutzklage diese fehlerhafte Fristsetzung (und weitere Fehler in der Sozialauswahl) vor dem Arbeitsgericht feststellen zu lassen.
    Zudem hat der Betriebsrat in den Verhandlungen zum Interessenausgleich für alle Betroffenen eine Erweiterung der Kündigungsfrist um 1 Monat ausgehandelt.
    Ob es dem Arbeitgeber leicht gemacht wird, betriebsbedingte Kündigungen durchzusetzen hängt von der Widerstandskraft und dem Kampfeswillen jedes einzelnen Mitarbeiters ab.
    Hätten sich im letzten Jahr mehr dagegen gewehrt, wäre die letztjährige Personalmaßnahme für den Arbeitgeber übel ausgegangen.

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