Montag, 6. Dezember 2010

Hugendubel: gut vertreten!

Eigentlich ist die Sache klar: wenn ein Betrieb fünf ArbeitnehmerInnen beschäftigt, wird ein Betriebsrat gewählt. Soweit die Theorie des Betriebsverfassungsgesetzes, nachzulesen im ersten Paragraphen. In der Praxis ist es leider so, dass gerade die KollegInnen im Handel vielfach keine Interessenvertretung wählen (können), weil Arbeitgeber alles daran setzen, Betriebsräte zu verhindern. Denn dann müssten sie ja ein Stück von ihrer Macht abgeben und könnten ihren Beschäftigten nicht weiterhin zum Teil skandalöse Arbeitsbedingungen aufnötigen.


Hugendubel hebt sich hiervon positiv ab. Bei aller sonstigen Kritik muss man das Unternehmen dafür loben, dass es beinahe flächendeckend Betriebsräte gibt und die Zahl der weißen Flecken sich doch sehr in Grenzen hält.

Hier ein Überblick, welche Betriebsratsgremien derzeit existieren:

Bad Homburg (einköpfig)

Bayreuth (einköpfig)

Berlin / Potsdam (sieben BR – Mitglieder)

Dresden (einköpfig)

Erfurt (drei BR – Mitglieder)

Frankfurt – Steinweg (fünf BR – Mitglieder)

Frankfurt – Hessencenter (einköpfig)

Kassel (einköpfig)

Kempten (einköpfig)

Landshut (einköpfig)

Leipzig (drei BR – Mitglieder)

München (11 BR – Mitglieder)

Nürnberg – Ludwigsplatz (drei BR – Mitglieder)

Nürnberg – Frankencenter (einköpfig)

Regensburg (einköpfig)

Schweinfurt (einköpfig)

Stuttgart (drei BR – Mitglieder)

Würzburg (fünf BR – Mitglieder)


Mitbestimmungsfrei sind damit noch die Filialen Amberg, Augsburg, Paunsdorf und Ulm. Aber vielleicht tut sich da ja irgendwann auch noch etwas...

Wie schon angekündigt, kommen ab 01. Januar nach der Verschmelzung (der Blog berichtete hierüber am 22. Oktober) noch die bisherigen Betriebsräte von Buch Habel dazu:

Bochum (einköpfig)

Darmstadt (drei BR – Mitglieder)

Erfurt - Thüringenpark (einköpfig)

Krefeld (einköpfig)

Konstanz (einköpfig)

Mainz – Am Brand (drei BR – Mitglieder)

Mainz – Römerpassage (einköpfig)

Neu – Isenburg (einköpfig)

Neustadt (einköpfig)

Viernheim (einköpfig)

Wiesbaden (fünf BR – Mitglieder)


Alle diese Betriebsräte sind im Gesamtbetriebsrat vertreten. Hier geht es dann um die Themen von unternehmensweiter Bedeutung, wie z.B. die Einführung neuer EDV – Systeme. Im Augenblick laufen gerade Verhandlungen über eine Gesamtbetriebsvereinbarung zur KKM II – System, die wir noch in diesem Jahr abschließen wollen. Für Gesamt – Hugendubel existieren bereits Regelungen zum Mitarbeiterkauf, zur Stellenausschreibung und zum Telefonieren über Internet (VoIP).

Dass dies alles durch den Gesamtbetriebsrat verhandelt wird, hat den Vorteil, dass nicht nur überall die gleichen Regeln gelten, sondern auch, dass die kleineren Betriebsräte, in denen Kolleginnen und Kollegen zum Teil allein kämpfen, mit der teils sehr komplizierten Materie nicht überfordert werden. Die Münchner Interessen sind ausreichend dadurch gewahrt, dass wir wie schon angesprochen, die meisten Stimmen haben, ohne uns also nichts ginge. Erfreulicherweise hat sich bisher aber immer noch eine Einigung gefunden, die alle mittragen konnten.
Der Gesamtbetriebsrat ist daneben aber auch ein wichtiges Forum für den Erfahrungsaustausch unter den Betriebsräten. Wenn beispielsweise in Frankfurt für ein Problem eine gute Lösung gefunden wurde, können so alle von der Idee profitieren. Umgekehrt lernt man auch dazu, wenn anderenorts mal etwas weniger gut gelaufen ist.

Bei einem so großen Gremium ist natürlich Arbeitsteilung unerlässlich. Deshalb hat der Gesamtbetriebsrat mehrere Ausschüsse und Arbeitsgruppen gebildet:

Gesamtbetriebsausschuss (GBA): sozusagen der erweiterte Vorstand, wo Sitzungen vorbereitet und Themen vordiskutiert werden. Des öfteren hat der GBA auch schon im Auftrag des Gesamtbetriebsrats Verhandlungen geführt.

Wirtschaftsausschuss (WA): Diesem gehören auch einige Nicht – BR – Mitglieder an. Mit der Geschäftsleitung gibt es regelmäßige Treffen, um über aktuelle wirtschaftliche Themen zu beraten.

Technikausschuss: Hier werden Vorarbeiten geleistet, wenn die Einführung neuer technischer Systeme durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden muss.

Ausschuss „Gute Arbeit“: Hier wird das weite Feld des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sachkundig beackert.

Außerdem entsendet der Gesamtbetriebsrat drei VertreterInnen in den Bildungsausschuss, wo zusammen mit der Arbeitgeberseite Weiterbildungsmaßnahmen beraten und festgelegt werden.

Wie man sieht, sind die Kolleginnen und Kollegen bei Hugendubel gut vertreten! Das soll und wird auch in Zukunft so bleiben.

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