Geschäftsführung - MitarbeiterInnen
Die Betriebsversammlung ist das wichtigste Kommunikationsmittel zwischen Betriebsrat und Belegschaft und genießt einen sehr hohen Stellenwert.
Seit etwa einer Woche hängt am schwarzen Brett ein Aushang des Münchener Betriebsrates, mit der Einladung zur Betriebsversammlung, die am 14. April stattfinden wird.
In dieser Einladung weist der Betriebsrat darauf hin, dass es das Recht eines jeden Mitarbeiters ist, an der Betriebsversammlung teilzunehmen und es keinerlei Abmeldung beim Vorgesetzten bedarf.
Die Geschäftsführung widerspricht dieser Aussage vehement.
Sie behauptet nun, dass ArbeitnehmerInnen die Pflicht haben sich abzumelden, wenn sie an den Betriebsversammlungen teilnehmen möchten.
Dies ist nicht korrekt!
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht keine Pflicht der ArbeitnehmerInnen vor, den Arbeitgeber zu unterrichten, ob sie an einer Betriebsversammlung teilnehmen.
Hier wird eindeutig versucht, die ArbeitnehmerInnen in Ihrem Grundrecht zu beschneiden. Der BR hat die Geschäftsführung im Vorfeld über den Termin der Betriebsversammlung unterrichtet. Dass die GL jetzt diese Abmeldung einfordert, könnte man als Behinderung der Betriebsratstätigkeit ansehen.
Dies muss unterlassen werden!
Dadurch wird Druck ausgeübt und Verunsicherung erzeugt. KollegInnen können in ihrer Entscheidungsfreiheit, die Betriebsversammlung zu besuchen, beeinträchtigt werden.
Jegliche Einflussnahme auf MitarbeiterInnen darf es nicht geben.
Falls es der Geschäftsleitung um die Planbarkeit der Besetzung gehen sollte, wäre es das Einfachste, die Betriebsversammlung in einer Filiale stattfinden zu lassen und diese dann während der Zeit zu schließen.
Die Deutsche Post, die Postbank, Arbeitsagenturen, Metro C&C, Karstadt und die Stadtwerke (um nur einige zu nennen) sind Firmen, die dies so praktizieren. Es besteht natürlich auch jederzeit die Möglichkeit, dass Filialleiter und leitende Angestellte die Stellung in den Läden halten.
Hier ein Gerichtsurteil, das sich die Geschäftsführung dringend zu Gemüte führen sollte:
Im Vorfeld einer Betriebsversammlung ließ der Arbeitgeber eines Unternehmens, jeden Beschäftigten einzeln befragen, ob er an der Betriebsversammlung teilnehmen wolle. Die Vorgesetzten hakten dazu die Antworten auf Namenslisten ab.
Der Betriebsrat sah sich durch dieses Vorgehen in seiner Betriebsratstätigkeit gestört. Durch die direkte Anrede und Nachfrage fühlten sich die Arbeitnehmer unter Druck gesetzt. Anhand der Befragung sei den Beschäftigten deutlich gemacht worden, dass es der Arbeitgeber lieber sehe, wenn in der Zeit der Betriebsversammlung eine möglichst umfangreiche Produktion stattfände. Die Arbeitnehmer würden verunsichert und durch das Führen der Listen in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. Der Arbeitgeber entgegnete, er habe nie einen Zweifel daran gelassen, dass jeder einzelne Beschäftigte das Recht habe, an der Betriebsversammlung teilzunehmen. Außerdem sei die Befragung in anonymisierter Form durchgeführt worden.
Das Gericht gab dem Betriebsrat recht. Die Befragung des Arbeitgebers stelle eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit dar. Der Begriff der Behinderung umfasse jede unzulässige Erschwerung, Störung oder Verhinderung der Betriebsratsarbeit. Die Betriebsversammlung sei als Institution ein Organ der Betriebsverfassung und ein wichtiges Forum für den Dialog zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmerschaft. Als solches genieße sie einen hohen Schutz durch das BetrVG. Der Arbeitgeber habe die Verpflichtung, jede Handlung zu unterlassen, die die Durchführung einer Versammlung gefährde oder beeinträchtige.
Die Befragung der Beschäftigten sei geeignet, Druck auszuüben und dadurch die Teilnahme zu gefährden. Insbesondere bei den befristet Beschäftigten könne dies Verunsicherungen hervorrufen und die Entscheidung bezüglich einer Teilnahme unzulässig beeinflussen.
Arbeitsgericht Bremen, Beschluss vom 07.12.2005, Az.: 7 BV 68/05
Geschäftsführung - Gewerkschaft
Es hat den Anschein, als ob die Geschäftsführung Angst hat, sich den Fragen der Gewerkschaft und der MitarbeiterInnen zu stellen.
Wie sonst, kann man sich die Aussage der GL erklären:
Die Geschäftsleitung wird NICHT an Betriebsversammlungen teilnehmen, wenn jemand von der Gewerkschaft anwesend sein wird
Nachfolgendes sollte die Geschäftsleitung genau studieren:
Wenn ein BR-Mitglied Mitglied einer Gewerkschaft ist, ist der BR-Vorsitzende verpflichtet, der Gewerkschaft den Zeitpunkt und die Tagesordnung der Betriebsversammlung rechtzeitig mitzuteilen.
Gemäß § 46 (1) BetrVG haben die Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften über den allgemeinen Zugang zum Betrieb hinaus das Recht, an allen Betriebs- oder Abteilungsversammlungen teilzunehmen. In diesen Fällen bedarf es auch keiner vorherigen Anmeldung beim oder gar einer Genehmigung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann einem Beauftragten einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft die Teilnahme an der Betriebsversammlung nicht verwehren. Auch der Betriebsrat kann die Teilnahme eines Gewerkschaftsbeauftragten grundsätzlich nicht verhindern.
Der Arbeitgeber selbst, muss laut § 43 Abs. 2 BetrVG mindestens einmal im Kalenderjahr über das Personal- und Sozialwesen und über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs berichten.
Die Geschäftsleitung hat demzufolge die Pflicht, einmal im Jahr auf einer Betriebsversammlung zu erscheinen.
Mittwoch, 6. April 2011
Die Geschäftsleitung und die Arbeitnehmerrechte
Labels:
Betriebsversammlung,
Recht
37 Kommentare:
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"Jeder hat das selbstverständliche Recht, an der Betriebsversammlung teilzunehemen. Dazu bedarf es keiner Abmeldung beim Vorgesetzten!"
AntwortenLöschen(schreibt der Betriebsrat in seinem Aushang)
Genau so werde ich mich nächste Woche auch verhalten!
Unsere GL hat sie einfach nicht mehr alle....
AntwortenLöschenDie Dialogfähigkeit der Geschäftsleitung ist schwer unterentwickelt. Jetzt zeigt sich, dass die Dialog-Signale aus der Zeit um das Weihnachtsgeschäft vermutlich gezielte Augenwischerei war. Ich hoffe eigentlich immer noch anderes, habe aber den Eindruck, die GL will tatsächlich die Konfrontation.
AntwortenLöschenman sollte sich halt mal überlegen, ob der BR den Lohn/das Gehalt bezahlt oder der AG.
LöschenAuch für unser Unternehmen gelten die Gesetze des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Informationspolitik der Hugendubel-GL verstößt seit Jahren dagegen, insbesondere gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Darüber solltest Du mal nachdenken.Mein Dank gilt dem klaren Statement unseres BR gegenüber dieser Form von Gutsherrenart.
LöschenUnd Du solltest Dir überlegen, ob Du es als Trittbrettfahrer vor Dir selbst verantworten kannst, die von den gewerkschaftlich organisierten beschäftigten erkämpften Tariflöhne einzukassieren, ohne einen Finger dafür krumm gemacht zu haben. Du kannst ja gerne in Zukunft mit der Personalabteilung direkt Deinen Lohn aushandeln. Da wäre ich zu gerne dabei.
Im übrigen leiste ich gute Arbeit, in den letzten Jahren unter immer schwierigeren Bedingungen und unterm Strich mit inflationsbedingten Reallohnverlusten.
Für gute Arbeit gutes Geld zu verlangen ist nur mehr recht und billig.
Wobei ich von meinem Buchhändlergehalt nur ein recht bescheidendes Leben führen kann. Gute Arbeit = Gutes Geld.
@Anonym 08:11
AntwortenLöschenKindergarten!
Das ist ja eine asoziale Einstellung. Die Kollegen dürfen dann sehen wie sie zurechtkommen. Abmelden ist ja wohl ein Gebot der Höflichkeit und Kollegialität.
AntwortenLöschenUnd das die GL keine Lust mehr hat zu kommen, wenn wie beim letzten mal Stunden nach der BV Details im Blog zu lesen sind wundert wohl auch keinen, oder? Ach ja, ich werde natürllich von der GL bezahlt dies hier zu schreiben!!! Ihr alle werdet übrigens auch von der GL bezahlt.
Unkollegial ist es NICHT auf der Betriebsversammlung zu erscheinen!
AntwortenLöschenBetriebsversammlung geht vor. Dadurch zeigt man auch dem BR, dass man hinter ihm steht und ihn unterstützt. Aber es gibt immer Kollegen, die sich sich für nichts interessieren, was über ihr Infopoint hinausgeht. Nicht einmal für die eigene Zukunft.
Ich werde für meine geleistete Arbeit bezahlt. Dafür gebe ich auch etwas: Meine Arbeitskraft!
Ein Geschenk der Firma ist das nicht
Andere Firmen halten für die Zeit einer Betriebsversammlung den Geschäftsbetrieb auch geschlossen, siehe z. B. Karstadt, das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit; bei der Gutsherren- und Knechte-Mentalität in der Firma Hugendubel ist es gleich ein Sakrileg, unabgemeldet zur Betriebsversammlung zu gehen. Das ist unfassbar. Meinetwegen soll Kollege Anonym 22:08 dann tatsächlich sehen, wie er zurechtkommt. Er darf dann auch ruhig beleidigt sein und sich von den Vorgesetzten loben lassen.
AntwortenLöschenBricht mir irgendein Zacken aus der Krone, wenn ich mich abmelde? Oder geht es nur darum wer am längeren Hebel sitzt?
AntwortenLöschenIch versteh grad das Problem nicht.
Die Aussage der GL, dass es Pflicht ist, sich abzumelden, ist schlichtweg falsch!
AntwortenLöschenBevor hier falsche Behauptungen in Umlauf gebracht werden, sollte die GL sich erst juristisch beraten lassen.
Aber nein, es wird dem BR erst einmal in allen Dingen heftigst widersprochen und versucht die Leute zu verunsichern.
Wieso sollte ich mich abmelden, wenn ich es nicht muss?
Es ist nicht meine Aufgabe als Mitarbeiter den Laden zu organisieren, so dass er während der Betriebsversammlung geöffnet bleiben kann. Dann muss das Geschäft eben mal in der Zeit schließen. Andere Firmen machen das schließlich auch so.
Ich hoffe, wirklich dass dieses Mal sehr viele zur Betriebsversammlung kommen.
@anonym 22:45
AntwortenLöschenDas würde ich so nicht sagen. Der BR hier tut doch schon lange nicht mehr das, was auch von den Kollegen gewünscht wird. Nämlich erwachsenes Verhalten und kein Kindergartenspielen.
Die Schreihälse hier werden unterstützt. Die wenigen kritischen Stimmen hier im Blog verstummen immer mehr. Zum Glück, werden nun einige sagen. Mag sein. Aber viele wünschen sich einen BR, der sich bemüht, den Dialog zur GL zu suchen und nicht immer nur draufzuhauen (egal was die Gl tut und egal wer "recht" hat).
Wenn man hier sowas anmerkt wird man ausgelacht, alle hauen drauf und wenige Stunden später erscheint der nächste Hetzartikel. Ungeachtet der kritischen Stimmen. So nach dem Motto " Wir zeigens denen und lassen uns von nichts und niemandem beeindrucken"
Auch die kritischen Stimmen sind Kollegen, die Euch gewählt haben. Aber die werden nicht gehört.
Und auch diese schauen über "den Infopoint" hinaus- sind aber eben anderer Meinung.
@Anonym 23:54
AntwortenLöschenIch weiß nicht, wie es bei Dir läuft, aber meiner Meinung nach setzt es viele KollegInnen enorm unter Druck, wenn sie sich beim Vorgesetzten abmelden, um ihr selbstverständliches Recht wahrzunehmen, die Betriebsversammlung zu besuchen. Auch wenn es unbewusst sein mag, so setzen sie sich doch unter Rechtfertigungszwang nach dem Motto: "Was? Nicht arbeiten und stattdessen zur Betriebsversammlung gehen?"
Eine ebenso große Hürde stellt es dar, wenn man sich in eine Liste eintragen muss.
Jeder, der sich auch nur ein bisschen für die Zukunft seiner Arbeit bei Hugendubel interessiert, sollte, ja muss zur Betriebsversammlung kommen! Es geht um vier Vormittage im Jahr!
Unser Betriebsrat handelt vollkommen richtig, wenn er etwas unternimmt, damit sich in den Köpfen endlich als Selbstverständlichkeit durchsetzt, zur Betriebsversammlung zu gehen und nicht im Laden oder im Büro zu bleiben!
Es ist niemandem untersagt, seinem Vorgesetzten mitzuteilen, dass er am kommenden Donnerstag nicht da ist. Wer es nicht möchte, muss es aber auch nicht tun. Darum geht es.
@Anonym 09:01
AntwortenLöschenUnser Betriebsrat bemüht sich nicht, den Dialog mit der GL zu suchen?
Am Trauerspiel um die "Verhandlungen" über einen neuen Sozialplan kann man doch sehen, was unser Arbeitgeber davon hält, wenn unsere Betriebsräte mit ihm reden wollen: offensichtlich gar nichts! Das Ganze war meiner Meinung nach nur ein Ablenkungsmanöver und hat leider funktioniert.
Vielleicht hast Du selbst noch nicht die Erfahrung gemacht, aber viele KollegInnen werden es mir bestätigen: Die GL ist an der Meinung ihrer Beschäftigten und deren gewählten Interessenvertretern einfach nicht interessiert! Statt unsere Erfahrungen zu nutzen, wird trotz besseren Wissens immer wieder über unsere Köpfe hinweg entschieden.
Warum hat sich den so lange Zeit niemand von der GL auf Betriebsversammlungen sehen lassen? Eben weil sie uns nicht Ernst nimmt und respektiert.
Übrigens schätze ich es, wenn sich in diesem Forum auch KollegInnen mit einer anderen Position zu Wort melden, auch wenn ich diese nicht teile und dagegern argumentiere.
@Besorgter Hugendubler
AntwortenLöschenEs ist traurig, aber wahr: jeden Deiner Sätze zum Verhalten der GL und zu ihrer nichtvorhandenen Dialog-Bereitschaft kann ich dreimal unterstreichen!
Irgendwann mal muss Schluss sein mit dem Warten auf den nichtkommenden "Dialog", sondern wir müssen uns was anderes einfallen lassen.
Am besten schon auf der kommenden Betriebsversammlung, zu der ich mich selbstverständlich nicht abmelden werde.
Wer die Belegschaft nicht respektiert, braucht auch keinerlei Kulanz mehr zu erwarten. Das ist - leider - die einzige Sprache, die die GL versteht. Mir wäre es anders auch lieber.
Woanders wird der Laden bei einer BV einfach dichtgemacht. Aus, Schluss, fertig.
Dieses idiotische "Ich folge meinem Führer"-verhalten bringt doch nun wirklich niemanden mehr weiter. Die GL fordert die eigene Belegschaft heraus, jeder diplomatischer Versuch von BR und ver.di wurde eiskalt abgetan. Jetzt ist es an der Zeit, diesem ein Ende zu bereiten und zu streiken! Was wollen wir denn noch alles über uns ergehen lassen?
AntwortenLöschenVerdammt, hier geht es um unsere Arbeitsplätze!
Und die ganzen "Folgenden" sollten sich jetzt an ihre FLs wenden und auf die Hälfte ihres Gehaltes verzichten, dann müssen die ganzen heruntergewirtschafteten Filialen nicht geschlossen werden.
B.
Solidarität ist eine Waffe...
Durchladen und Abdrücken!
In Berlin müssen wir uns auf der Betriebsversammlung in eine Teilnehmerliste eintragen. Warum? Wer bekommt sie ausgehändigt? Wird das in anderen Unternehmen auch so gehandhabt?
AntwortenLöschen@Anonym.
AntwortenLöschenDie Teilnehmerliste wird für die Gutschrift der Arbeitszeit benötigt.
Ja, in anderen Unternehmen ist dies auch so, ob durch Listen oder elektronische Zeitkarten.
@Besorgter Hugendubler 09:03
AntwortenLöschen"Ich weiß nicht, wie es bei Dir läuft, aber meiner Meinung nach setzt es viele KollegInnen enorm unter Druck, wenn sie sich beim Vorgesetzten abmelden, um ihr selbstverständliches Recht wahrzunehmen, die Betriebsversammlung zu besuchen. Auch wenn es unbewusst sein mag, so setzen sie sich doch unter Rechtfertigungszwang nach dem Motto: "Was? Nicht arbeiten und stattdessen zur Betriebsversammlung gehen?"
Sorry, aber was sind denn das für Leute die "enorm unter Druck" geraten, wenn sie ihren Vorgesetzten und somit auch ihren Kollegen einfach mitteilen, dass sie zur BV gehen?
Das sind doch die wahren Duckmäuser, die ihre Stimme nur hinter vorgehaltener Hand oder hier im Block anonym erheben.
Einer der vielen Anonymen hier hat gestern Abend auf die in anderen Betrieben üblichen Betriebsversammlungen zu nornmalen Öffnungszeiten hingewiesen (Karstadt).
AntwortenLöschenWas Service und Umsatz angeht, ist das ein Schuß ins eigene Knie (und JA auch wenn das nicht alle wahr haben wollen, am Umsatz profitieren wir alle, nicht nur die GL). In unserer Stadt hat die Post gefühlt alle vier Wochen wegen einer Betriebsversammlung geschlossen. Das mag intern gerechtfertigt sein (?) führt bei Kunden aber nicht zu Solidarität sondern zu Mißfallen oder Unverständnis. (jedenfalls in eigener Wahrnehmung)
Muß das sein?
Läßt sich eine Betriebsversammlung nicht abends planen? Eine Stunde früher schließen ist sicherlich besser vermittelbar, als bis zum frühen Mittag die Türen dicht zu lassen.
Oder hat die Gewerkschaft dann schon Feierabend?
Nebenbei bemerkt: nur weil "von oben" nicht immer mit Stil gearbeitet wird, heißt das noch lange nicht, dass ich mich dem anschliesse. Natürlich würde ich mich abmelden, wenn ich nicht da bin.
Und die Sache mit den Liste macht auch Sinn. Sonst behauptet am Ende jeder, er war auf der Versammlung und war statt dessen im Biergarten.
Listen gibt es DIREKT auf der Betriebsversammlung, aber darf es nicht davor geben. Ein öffentliches Outing darf es nicht geben.
AntwortenLöschenDie Listen auf der BV dienen dazu, die Zeit gutgeschrieben zu bekommen.
Es ist noch kein Unternehmen in den Ruin getrieben worden, weil für eine BV ein Laden geschlossen hatte. Das ist wirklich kompletter Unsinn und wird ja wohl keiner glauben.
Die Zeit, die ich auf einer BV bin, ist Arbeitszeit. Wieso sollte die nach Ladenschluß stattfinden? Das ist meine Arbeitszeit!
Meine Erwähnung einer Liste vorhin hat offensichtlich zu Unklarheiten geführt. Damit meinte ich natürlich eine vor der Betriebsversammlung aushängende Liste, in die sich diejenigen KollegInnen eintragen mussten, die auf die Versammlung gehen wollten. So etwas gab es meines Wissens im HSC. Die Anwesenheitsliste auf der BV stellt für mich kein Problem dar.
AntwortenLöschenKeinerlei Verständnis habe ich, wenn eine DiskussionsteilnehmerIn wie Anonym um 10:17 diejenigen unserer KollegInnen als Duckmäuser tituliert, für die es in der Tat eine Hemmschwelle darstellt, ihre Teilnahme an der Betriebsversammlung offiziell zu verkünden.
Hier liegt nämlich genau das Problem: zumindest bei Hugendubel in München hat sich mit kräftiger Unterstützung durch unseren Arbeitgeber das Nichthingehen zur Gewohnheit entwickelt. Dabei müsste es genau umgelehrt sein: Eine Betriebsversammlung zu besuchen muss eine Selbstverständlichkeit werden!
Und selbstverständlich hat sie tagsüber während der Arbeitszeit stattzufinden! Liebe KollegInnen, zerbrecht Euch doch nicht den Kopf darüber, wie unser Arbeitgeber an solchen Tagen seine Läden organisiert. Es geht um vier Mal im Jahr!
Seid Jahren gehe ich zu jeder Betriebsversammlung und seid Jahren melde ich mich ab. Und seid Jahren habe ich keine Repressalien deswegen erfahren. Wo ist das Problem?
AntwortenLöschenZusammenhalten heißt doch auch in der gesamten Belegschaft zusammenhalten. Sich abzumelden macht es für die Chefs leichter, eine Öffnung zu sichern, was übrigens durchaus Umsatzrelevant ist.
Die Sache ist die, es wird gesagt, dass es Pflicht ist, sich abzumelden. Und das ist einfach falsch!
AntwortenLöschenAlso ich kann nur berichten, dass es bei uns in der Filiale schon öfter zu der Aussage der FL kam, dass man nicht mehr an der Betriebsversammlung teilnehmen könne, weil sich "schon so viele abgemeldet hätten".
AntwortenLöschenTja, und dann stehst Du da, sprichst mit Deinem Betriebsrat und der erklärt Dir, dass es vollkommen egal ist, wieviele leute sich schon abgemeldet haben, man kann trotzdem gehen.
Und damit rennt man dann zum Chef, der die Augenbrauen hochzieht und mit einem gnädigen "Gut, ich trag Sie aus" das ganze "abnickt".
Da ist bei mir die Hemmschwelle schon groß, da bin ich ganz ehrlich.
Ich finds gut, wenn es keine Liste gibt, auf die man sich vorher eintragen muß!!!
Es heißt ja schließlich auch nicht, dass man sich nicht mehr abmelden DARF. Wer das möchte, kann das doch gerne weiterhin tun. Aber ich bin froh, wenn ich es nicht machen MUSS...
Der moralische Druck z. B. auf Abteilungsleiter, nicht zur Betriebsversammlung zu gehen, um "den Laden am Laufen zu halten" ist schon groß. Wer gehen will, läßt ja seinen Filialleiter im Stich - und von denen sind schon einige recht nachtragend.
AntwortenLöschenAber ist er dann weniger nachtragend wenn man sich nicht abmeldet? Das ist das was ich nicht kapiere.
AntwortenLöschenAber ok ich seh ein, ich darf nicht von uns auf andere schließen. Bei uns sagt die FL zu uns ALs "geht hin, es ist wichtig dass ihr euch informiert". Sagt sie auch zu allen anderen.
Ein interessanter Beitrag zum Thema Flexibilisierung der Arbeitszeit (ein drängendes Thema auch momentan für die GL, die Regional- und Filialleiter und damit demnächst für alle Mitarbeiter) ist heute bei den Weltbild-Kollegen nachzulesen:
AntwortenLöschenweltbild-verdi.blogspot.com
@7.April 21:21
AntwortenLöschenSo locker sieht man es nicht überall. An manchen Orten wird Abteilungsleitern nahegelegt, sich nicht im Betriebsrat zu engagieren.
Bei uns mußte man sich bis jetzt immer in Listen eintragen.
AntwortenLöschenWenn man einen Tag vorher noch Bescheid geben wollte, hat man oft die Antwort von den Vorgesetzten gehört: Zu spät dran. Jetzt haben wir die Planung schon fertig und man könne nicht mehr gehen.
Nicht alle haben sich dann getraut zum BR zu gehen, sondern das einfach so hingenommen. Oftmals wußte der BR davon auch nichts, da der Mitarbeiter sich nicht getraut hat, sich zu melden.
Jetzt entfällt wenigstens die ganze Diskussion und Rechtfertigung
Als Kunde von Hugendubel bin ich über diese Seite meines Buchhändlers überrascht. Das wirkt klassenkämpferisch und reichlich überholt. Was soll ich davon halten, was hier in aller Öffentlichkeit ausgetragen und in der Presse zitiert wird? Haben Sie schon mal darüber nachgedacht? Mit wem von diesen anonymen "Intellektuellen" haben ich es demnächst in meiner Filiale zu tun? Warum nennen diese mutigen Kämpfer ihren Namen nicht? Hat Che Hugendubel Angst vor Stalin, oder was?
AntwortenLöschenVielleicht sehen Sie zur Abwechslung mal über den Tellerrand Ihrer bloßen Konsumenten-Haltung hinaus und beschäftigen sich auch einmal mit den Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen in der Filiale, in der sie Ihre Bücher kaufen, auch wenn das Ihr Shopping-Erlebnis für einige wenige Momente trüben sollte.
AntwortenLöschenSie nennen sich hier auch nur "Kunde von Hugendubel" und nicht Ihren Namen.
AntwortenLöschenEs sollte jedem klar sein, dass wenn sich die Mitarbeiter hier outen würden, sie kein leichtes Leben mehr in der Firma hätten. Ausserdem wird das in fast jedem Blog so praktiziert.
Ich als Mitarbeiter, finde es wirklich enttäuschend, dass Kunden sich kein bißchen für unsere Arbeitsbedingungen interessieren. Oder aber für Arbeitsbedingungen allgemein die im Handel und Einzelhandel vorherrschen.
Und wie meine Vorrednerin schon gesagt hat: Einen Blick über den Tellerrand wäre mal zwingend notwendig.
Oder können Sie guten Gewissens in Geschäften einkaufen, in denen Mitarbeiter gemobbt und überwacht werden?
Oder wollen Sie in Läden shoppen, in denen die Ware aus Ländern kommt, in denen Kinderarbeit an der Tagesordnung ist?
Oder möchten Sie in Geschäfte gehen, in denen Mitarbeiter ausbeuterische Gehälter erhalten und von diesen kaum leben können?
Oder.. oder.. oder..
Vielleicht sollten sich die Kunden darüber mal Gedanken machen
"Oder können Sie guten Gewissens in Geschäften einkaufen, in denen Mitarbeiter gemobbt und überwacht werden?"
AntwortenLöschenEhrlich gesagt interessiert mich das nicht als Kunde. Das ist ja wohl Aufgabe der AN Vertreter das zu regeln.
Noch dazu trifft die ja wohl auf Hugendubel wohl auch nicht zu.
"Oder wollen Sie in Läden shoppen, in denen die Ware aus Ländern kommt, in denen Kinderarbeit an der Tagesordnung ist?"
Ist ja wohl bei Hugendubel auch nicht relevant. Ansonsten ist das im Einzelfall wohl nur schwer überprüfbar. Oder wissen Sie, wer Ihre Adidas Schuhe zusammengeklebt hat?
"Oder möchten Sie in Geschäfte gehen, in denen Mitarbeiter ausbeuterische Gehälter erhalten und von diesen kaum leben können?"
Interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht, ich kann doch nicht Verantwortung für MA in x-beliebigen Geschäften übernehmen. Dafür sind doch wohl eher die Veranstalter dieses Blogs verantwortlich, oder wer sonst?
Ach ja, bevor ich es vergesse, trifft ja wohl auf Hugendubel auch nicht zu, oder?
Jetzt kommt mal wieder runter, ich finde dieses klassenkämpferische einhauen auf euren AG auch ziemlich daneben. Aber Ihr werdet schon wissen was Ihr tut.
"Angst vor Stalin, oder was?"
AntwortenLöschenWäre diese Seite tatsächlich stalinistisch, dann könnten hier keine gewerkschaftsfeindlichen und arbeitgeberfreundlichen Kommentare erscheinen bzw. Kommentatoren ihre Meinung verbreiten, dass ihnen die Lebens- und Arbeitsbedingungen der lohnabhängig Beschäftigten total egal sind.
Das hier ist ein Gewerkschaftsblog für Hugendubel-MitarbeiterInnen und kein Shopping-Portal oder eine Image-Werbe-Plattform.
Dafür gibt es den "Seitenblick" oder die "Büchermenschen". Dort bekommt ihr eure heile Welt mundgerecht serviert. Ein kritischer Dialog, wie er hier geführt wird, wäre dort mit Sicherheit nicht möglich.
Soviel zum Thema Stalinismus.
Mich interessiert sehr wohl, wie Hugendubel seine Mitarbeiter behandelt. Deswegen kaufe ich auch ganz bewusst nicht bei Lidl, Schlecker, KIK etc. ein. Man will ja nicht als asozialer Konsum-Trottel durch die Gegend laufen.
AntwortenLöschenManches, was hier kritisiert wird, kann ich durchaus nachvollziehen. Das Angebot in der Filiale, wo ich gelegentlich einkaufe (Steglitz) ist in den letzten Jahren deutlich flacher geworden.
Noch eine Anmerkung zu dieser Seite. Ich arbeite in der Medienbranche und finde den Blog vom Layout her professionell gemacht mit interessanten, gut geschriebenen Beiträgen (schaue so 1x pro Monat rein), ab und zu könnte man Farbe und Fettdruck sparsamer einsetzen. Gemessen am Output scheint die Redaktion zahlreich zu sein.
@Anonym 9:47
AntwortenLöschenDas stimmt leider, zumindest an manchen Orten, hängt sicher auch von den beteiligten Filialleitern und Regionalleitern ab. Ob es überall so ist (Betriebsratsabstinenz von Abteilungsleitern), also verbindlicher Teil der Führungskultur, weiss ich nicht. Ansonsten kann aber natürlich auch vorauseilender Gehorsam am Werk sein, für die Karriere hat sich schon manch einer verbogen. Es gibt aber durchaus Abteilungsleiter, die einiges recht kritisch sehen.