Zu den Tätigkeiten eines
„Betriebsrates“ in der katholischen Kirche, hat unser Redaktionsteam mit einem Mitarbeitervertreter ein Interview geführt.
Da dieser
lieber anonym bleiben möchte und über konkrete Inhalte schweigen muss, hat er das
Pseudonym „Zacharias“ gewählt.
Foto: wallgünthergehtüberallhin |
Blog:
Hallo
Zacharias, Du hast unseren Artikel von letztem Mittwoch gelesen. Sind die
Inhalte dort richtig wiedergegeben?
Zacharias:
Ja und
Nein. Was vergessen wurde ist die Tatsache, dass laut der Grundordnung auch
nichtkatholische christliche und auch nichtchristliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in einer katholischen Einrichtung beschäftigt werden dürfen. Für
diese Beschäftigten gibt es eigens formulierte Loyalitätsobliegenheiten.
Ansonsten bin ich mit dem Artikel einverstanden.
Blog:
Wie
sieht Dein Tagesablauf als Mitarbeitervertreter aus?
Zacharias:
In
unserer kleinen Einrichtung gibt es eine dementsprechend kleine Mitarbeitervertretung,
mit einem kleinen Freistellungsanspruch. Unser Gremium tagt alle 2 Wochen für
knapp 2 – 3 Stunden; an Themen und Beschlüssen mangelt es nicht. Zu meinen
Aufgaben gehört es, jeden Tag unser Postfach und den Briefkasten anzulaufen, damit
zeitnah Anhörungen, Anfragen oder
Seminarunterlagen gesichtet und bearbeitet werden können. Auch besuche ich
regelmäßig die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen um ganz aktuell
die Stimmungen dort aufzunehmen und nach dem Befinden zu fragen. Diese Aufgabe
haben wir übrigens auf mehrere Köpfe aufgeteilt.
Die
Vorbereitung zu unseren Sitzungen übernimmt unsere MAV-Vorsitzende.
Blog:
Welche
Rechtsquellen stehen der Mitarbeitervertretung zur Verfügung?
Zacharias:
Vielleicht
habt Ihr schon bemerkt, dass in der katholischen Kirche ganz vieles in
sogenannten „Ordnungen“ geregelt ist.
Die
Grundordnung für den kirchlichen Dienst habt Ihr schon kennengelernt. Für uns
Mitarbeitervertreter gibt es eigene, umfassende Richtlinien, die in der
Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) zusammengefasst sind. Dort ist unter
anderem geregelt:
- Die Bildung von Mitarbeitervertretungen
- Wahlverfahren
- Amtszeit, Tätigkeit und Rechtsstellung
- Schulungen und Kosten
- Schutz der Mitglieder der MAV, Kündigungsschutz und Schweigepflicht
- Mitarbeiterversammlung
- Formen der Beteiligung wie Anhörung und Mitberatung, Vorschlagsrecht, Zustimmung und Antragsrecht
- Dienstvereinbarung
- Bildung der Einigungsstelle
- und vieles mehr.
Begleitende
Handbücher und Kommentare sind hierbei sehr hilfreich und tatsächlich finden
diese Vorschriften, wenn man seine Aufgaben ernst nimmt, auch Anwendung.
Nächstes Jahr stehen z.B. wieder Neuwahlen der Mitarbeitervertretungen an, und
es ist sehr hilfreich, wenn klar ist, wo man nachschlagen kann.
Als
weiteres Regelwerk ist noch das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen
(Erz-)Diözesen (ABD) zu nennen. Hier haben wir es quasi mit dem „Manteltarif“
der Diözesen in Bayern zu tun. Auch dort sind verschiedene Ordnungen für
bestimmte Berufsgruppen zu finden, besondere Dienstordnungen für Pädagogische
Fach- und Ergänzungskräfte, Pfarrsekretärinnen, Mesner, Kirchenmusiker …
Wen es
interessiert, das ABD ist veröffentlicht unter:
Dies
alles findet seine Zuordnung im Kirchenrecht, bei Diskussionen immer ein
schlagendes Argument.
Blog:
Wie
gestaltet sich die Arbeit für die KollegInnen?
Zacharias:
Es ist immer
wieder erstaunlich, wie ahnungslos viele Kolleginnen und Kollegen sind. Viele
kennen ihre arbeitsrechtliche Stellung nicht, geschweige denn irgendwelche
Gesetzestexte. Wir müssen schon kräftig Aufklärung betreiben, auch bezüglich
unserer Arbeit als Mitarbeitervertreter. Wenn man weiterhelfen kann, dann ist
es schon erfreulich. Noch besser ist es wenn es gelingt, etwas gegenüber dem
Dienstgeber für die Belegschaft durchzusetzen.
Insgesamt
macht mir dies alles aber sehr viel Spaß.
Blog:
Du hast
die kommenden MAV-Wahlen angesprochen. Welche Ratschläge würdest Du neuen Mitarbeitervertretern
mit auf den Weg geben?
Zacharias:
Von
Anfang an muss man zeigen, wie ernst es einem ist. Möglichst bald auf
Schulungen gehen und sich innerhalb der Dienstgemeinschaft, aber auch innerhalb
der Mitarbeitervertretung kräftig einmischen. Es kann schon sein, dass man sich
unbeliebt macht, engagiertes Arbeiten für die Kolleginnen und Kollegen ist
jedoch wichtiger. Dies erfordert Mut und Tatkraft.
Für
komplett neu gewählte Mitarbeitervertretungen ist dies viel schwieriger. Sie
müssen sich erst etablieren, damit meine ich, dass sie sich mit grundsätzlichen
Dingen behaupten müssen. Beispielsweise die Frage nach Freistellungen,
Sitzungen, Beteiligungsrechten bis Mitbestimmung. Solche Dinge sind auch
manchen Dienstgebern nicht klar. Da braucht man ein starkes Rückgrat.
Hilfestellungen
und auch Rechtsberatung bietet die DiAG (Diözesane Arbeitsgemeinschaften der
Mitarbeitervertretungen) an.
Blog:
Zuletzt
noch Dein persönlicher Wunsch als Mitarbeitervertreter?
Zacharias:
Meine
Wiederwahl im nächsten Jahr und die Hoffnung auf viele weitere neue MAVen ab 2013.
Blog:
Vielen
Dank für die Fülle an Informationen in diesem knappen Interview und für die Zukunft
alles Gute.
Mehr würde mich interessieren was unser eigener BR so treibt.
AntwortenLöschenAlleine in unseren Sitzungen haben wir ein großes Pflichtprogramm, welches in Tagesordnung und Protokoll dokumentiert ist, abzuarbeiten.
LöschenSehr viele Vorgänge innerhalb des Betriebes bekommen Nichtbetriebsräte nicht mit, weil diese nicht (oder auch noch nicht) veröffentlicht werden (dürfen).
Einmal im Jahr wird über unsere Arbeit auch auf der Betriebsversammlung berichtet; bei regelmäßigem Besuch dieser Veranstaltung bleibt man immer am Ball und bekommt klar und eindeutig mit bei welchen Themen die GL, die RL und auch die Hausleiter um den Betriebsrat nicht herumkommen, was demnach immer mit Arbeit für den BR verbunden ist.
Sollte Dir jetzt noch etwas unklar sein, dann frage einfach den Betriebsrat Deines Vertrauens, über verschiedene Themen darf dieser berichten, über Personen und Vertrauliches darf er dies nicht.
Der Betriebsrat ist kein Geheimrat und kann über alles berichten; außer über einzelne Personelle Angelegenheiten.
AntwortenLöschenDie Betriebsversammlungen finden 1x im Quartal statt. Hingehen und sich dort informieren.
Immer nur meckern, das kann's doch nicht sein.
Reden mit dem BR ist immer noch die einfachste Möglichkeit sich schlau zu machen und auf den neuesten Stand zu bringen.
Unser BR erzählt da nix. Geht uns nix an. Auf den BVers. werden nur Dinge erzählt die wir sowieso schon wissen.
AntwortenLöschenAnsonsten machen sie ständig Büroarbeit, keine Ahnung was sie da treiben. Oder sie tagen zusammen. Davon hören wir auch keine Ergebnisse.
Wenn man sie fragt kommen große Augen "aber darüber dürfen wir doch nicht reden".
Ach ja und ansonsten verbringen sie den kärglichen Rest ihrer zeit mitnichten bei uns im Laden sondern auf Seminaren.
@die ganzen Kritiker
AntwortenLöschenIch empfehle dazu eine spannende Lektüre:
das Betriebsverfassungsgesetz!
Insbesondere zu den Geheimshaltungspflichten eines Betriebsrates, zu dessen Aufgaben und co.
Nochmal: ein Betriebsrat ist kein Geheimrat.
AntwortenLöschenEs gibt nur einen minimalen Teil, der geheim gehalten werden muß. Die Unternehmer würden das aber gerne anders haben, um mit dem BR im stillen Kämmerlein was zu vereinbaren.
Doch ein guter BR informiert natürlich seine Kollegen und läßt sich davon nicht beeindrucken.