Dienstag, 4. Januar 2011

Gute Betriebsrats-Wünsche zum Jahreswechsel - oder: Einiges darf ruhig besser werden!

Man kann vom Silvesterrummel und den möglicherweise damit einhergehenden Folgen (schwerer Kopf nach durchfeierter Nacht, Ohrensausen wegen Chinakrachern, ...) halten was man will; aber der Jahreswechsel ermöglicht einem doch immerhin, sich wegweisende Gedanken für die Zukunft zu machen und Vorstellungen zu entwickeln, wie sich die Dinge von nun an anders gestalten könnten.

Auch für den Betriebsrat heißt es deshalb, den Blick nach vorne zu richten (das tun wir sowieso immer, aber zum Jahresanfang eben noch ein bisschen intensiver...) und sich zu überlegen, was das neue Jahr bringen soll. Und weil wir nicht auf milde Gaben unseres Arbeitgebers hoffen und darüber spekulieren wollen, was man sich in der Zentrale wieder Gutes für die Beschäftigten einfallen lässt, entwerfen wir unsere eigene Agenda für 2011.


Die folgende Aufzählung erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit, noch ist sie bereits von den Gremien beschlossen; eine sehr subjektive Zusammenstellung eben:

An erster Stelle steht dabei eine gute Zusammenarbeit mit den KollegInnen von Buch Habel. Zwar war auch schon vor der „Verschmelzung“ die Abstimmung zwischen den Betriebsräten von Habel und Hugendubel sehr eng, aber der seit Anfang Januar deutlich größere Gesamtbetriebsrat stellt uns vor neue Herausforderungen. Es gilt die Spitze neu zu besetzen, die Ausschüsse neu zu wählen und den Ex–Habelanern eine angemessene Vertretung zu verschaffen. Dies wird gelingen; und daraufhin kann das Arbeitsprogramm für dieses und die nächsten Jahre festgeklopft werden.

In Sachen „Mehr Sicherheit für die Beschäftigten“ muss es bald Klarheit geben, sei es in Form des lange geforderten Sozialtarifvertrags oder eines neuen Sozialplans mit entsprechenden Regelungen. Es liegt das Angebot der Geschäftsleitung vor, den Sozialplan aus dem Jahr 2009 weiterwirken zu lassen. Darauf werden die Betriebsräte eine kluge Antwort finden.

Das Thema Weiterbildung soll 2011 mit bestimmen. Erstmals können die von den Betriebsräten mit großem Einsatz verhandelten Regelungen für Seminare in der Praxis angewendet werden. Und wir werden alles tun, damit der Stau bei den Fortbildungen wenigstens etwas verringert wird.

In Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Hugendubel werden die Betriebsräte weiterhin Antreiber sein (müssen). Von Arbeitgeberseite kommt hier leider viel zu wenig. Erster Schritt wird es sein, die Arbeitsbedingungen bei Hugendubel neu zu bewerten (natürlich unter Einbeziehung der Kolleg/innen). Daraus ist dann konkreter Handlungsbedarf abzuleiten.
Wer sich auch nur ein wenig umsieht, wird schnell erkennen, dass viele Arbeitsplätze, insbesondere in den Filialen, keinesfalls den aktuellen Erkenntnissen und Empfehlungen der Arbeitsmedizin entsprechen.

Von der Anwendung verschiedenster Software kann beträchtliche Gefahr für die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten ausgehen. Im Bereich EDV gibt es ständig Neuerungen und Erweiterungen. Wir sollten deshalb wegkommen vom üblichen Schema: Arbeitgeber kündigt neue Software an – Betriebsrat muss, vielfach unter Zeitdruck, eine Betriebsvereinbarung hierzu durchsetzen – und muss einen Rahmen festlegen, innerhalb dessen die Einführung neuer IT geregelt wird. 
Im Zuge dessen wird dann hoffentlich auch die alte Frage endlich befriedigend beantwortet, wie angemessene Schulungen für neue Anwender aussehen sollen. 

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in den letzten Jahren sicherlich nicht unproblematischer geworden. Besonders Rückkehrer/innen aus der Elternzeit können ein Lied davon singen: Kaum hatte der Betriebsrat einer Betroffenen geholfen eine einigermaßen akzeptable Arbeitszeitregelung zu bekommen, lag auch schon der nächste Fall auf dem Schreibtisch. Auch hier muss eine Gesamtlösung her, in Form einer Betriebsvereinbarung. Was sie genau beinhalten soll, wird noch endgültig beraten.

Dies also sind erste Ideen für das neue Jahr.
Und wem das zu wenig war, dem sei versichert, dass noch fleißig weiter nachgedacht und geplant wird.

Und bitte nicht vergessen:
Durchsetzen können die Betriebsräte dies alles nur gemeinsam mit den Beschäftigten!

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