Freitag, 7. Januar 2011

Das Bundesarbeitsgericht, die Leiharbeit und die "Christlichen Gewerkschaften"

BAG-Entscheidung zur CGZP

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Nach Auffassung der Richter ist die CGZP trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarif-mächtigkeit fehle. Damit hat der gemeinsame Antrag von ver.di und der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Gefälligkeitstarifverträge auch in der Leiharbeitsbranche zu unterbinden, auch in der höchsten Instanz Erfolg.


„Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung durch das BAG in vollem Umfang bestätigt. Diese Entscheidung verbessert die rechtliche und vor allem finanzielle Situation der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche deutlich. Und es stärkt die Allgemeinheit, denn die Sozialversicherungsbeiträge werden nun nicht mehr auf Basis der bisherigen Billigtarifverträge erbracht. Die Arbeitgeber können sich damit auf erhebliche Nachforderungen einstellen“, kündigte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg an. Auch nach Auffassung des Gerichts habe die CGZP überwiegend Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen. Sie besitze keine wirkliche Durchsetzungskraft gegenüber ihrem sozialen Gegenspieler. „Die CGZP ist keine Gewerkschaft oder gewerkschaftliche Spitzenorga-nisation im Sinne unseres Rechtssystems. Derartige Organisationen drohen das Tarifvertragssystem durch Billigkonkurrenz vollständig auszuhöhlen“, sagte Herzberg. Das Urteil stärke daher auch die Tarifautonomie. Trotzdem werde sich ver.di auch künftig kritisch mit den Aktivitäten der CGZP auseinander setzen.

Herzberg nannte die BAG-Entscheidung auch hinsichtlich der Feststellung der Tarifzuständigkeit von ver.di erfreulich. „Es ist ein wichtiger Schritt für die tarifpolitische Stabilität der Leiharbeitsbranche, dass dieser Fehler in der Entscheidung der ersten Instanz korrigiert worden ist, “ sagte Herzberg.

Mit Blick auf die Leiharbeitsbranche sei jetzt die Bundesregierung am Zuge: „Die schwarz-gelbe Koalition muss endlich gesetzliche Lösungen zum Schutz der über 900.000 Leiharbeitsbeschäftigten vor Lohndumping entwickeln“, forderte der ver.di-Vize. Generell müsste gesetzlich sicher gestellt werden, dass vom ersten Tag an das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ angewandt werde. Darüber hinaus müsse die Branche ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen und der bereits ausgehandelte Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden.


Quelle:

http://www.verdi.de/


5 Kommentare:

  1. Und sowas schimpft sich dann christlich. Unerhört.
    Sie sind nichts weiter als Alibigewerkschaften, die den Arbeitgebern zuarbeiten.

    Ich habe über diese angeblichen Gewerkschaften schon viel gelesen und bin jedes Mal aufs Neue empört

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  2. Ja, lieber Kollege "Heine", Du schreibst:
    "Und sowas schimpft sich dann christlich".
    "Unerhört"!

    Das erinnert doch ziemlich stark an unseren (un)christlichen "katholischen" Arbeitgeber DBH/Weltbild/Hugendubel, diesen "angeblichen" wertebewussten "Alibi"-Buchhändler:
    Da bin ich "jedes Mal aufs Neue empört!"

    Wann wird es denn hier mal ein höchstrichterliches BAG-Urteil geben?
    (Haben wir so viel Geduld, darauf zu warten; oder etwa gar auf ein "Gottesurteil"?)

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  3. Lieber eine Pseudogewerkschaft als eine kriminelle Vereinigung namens verdi.
    Was sich verdi zurzeit beim DRK Blutspendedienst West leistet, hat mit Vertretung von Arbeitnehmerinteressen nichts zu tun.
    Seit Monaten werden Warnstreiks veranstaltet, die den Patienten schaden und letztendlich den Arbeitnehmern selber.
    Jedenfalls nicht den "Arrbeitgebern".

    Schakal

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  4. @Schakal

    Ich glaube, Du hast Dich hier ganz krass im Ton vergriffen!

    Streiks oder Warnstreiks sind ein legitimes, im Grundgesetz verankertes Recht von lohnabhängig Beschäftigten zur Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen.

    Dass Streiks den Patienten/Kunden/Arbeitnehmern schaden würden, ist ein altes, gewerkschaftsfeindliches Arbeitgeber-Argument. Und mit "Gewerkschaften" meine ich hier richtige Gewerkschaften und keine gekauften wie die christlichen Pseudogewerkschaften. Die Sendung Report in der ARD hat hierzu ausführlich berichtet. Es ist traurig und bezeichnend, dass sich die Kirchen von derlei dubiosen Organisationen noch nicht längst distanziert haben.

    Und zum von Dir angesprochenen Fall DRK Blutspendedienst West: Wer wissen will, was los ist und warum gestreikt wird, kann sich hier informieren:

    http://www.streik.tv/video/875/Warnstreik_beim_DRK_Blutspendedienst_West.html

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  5. Neuer Skandal der sogenannten "christlichen Gewerkschaften", aufgedeckt von der ZDF-Sendung Frontal21 am 8.März 2011:

    Arbeitgeber führten Christlichen Gewerkschaften Mitglieder zu.

    Quelle:
    www.frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,8219213,00.html

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