Donnerstag, 6. Juni 2013

Deine Rechte im Streik




Speziell im Arbeitskampf kommt es auf jede und jeden an! Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht zu streiken. Dies ist in Artikel 9 III des Grundgesetzes garantiert.

Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen; daher ist es gerade dann notwendig, dass möglichst alle zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer sich am Streik beteiligen.

Hier eine Zusammenfassung deiner Rechte im Arbeitskampf:


1. Jede Kollegin und jeder Kollege – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht - darf an einem Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Benachteiligungen wegen der Streikteilnahme sind unwirksam.

2. Streikbrecher/innen dürfen nicht bevorzugt werden. Das bedeutet: Jede auf dem Streikbruch beruhende Vergünstigung für Streikbrecher durch den Arbeitgeber steht auch den streikenden Kolleginnen und Kollegen zu.

3. An einer möglichen Urabstimmung, zu der ver.di aufgerufen hat, dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder teilnehmen. Unorganisierte Kolleginnen und Kollegen können daher über Streikmaßnahmen nicht mit(be)stimmen.

4. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat auch während des Streikes das Recht, an Protestkundgebungen teilzunehmen (z.B. vor den bestreikten Betrieben und Dienststellen)

5. Dabei können auch Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen und möglichen Streikbrecher/innen geführt werden, um diese davon zu überzeugen, den streikenden Kolleginnen und Kollegen nicht in den Rücken zu fallen.

Die ausgefallenen Arbeitsstunden während des Streiks werden i.d.R. vom Arbeitgeber nicht bezahlt. Auch das Arbeitsamt zahlt in dieser Zeit nicht. Ver.di zahlt ihren Mitgliedern (und nur den Mitgliedern) während der Streikteilnahme Streikunterstützung! Unorganisierte Kolleginnen und Kollegen erhalten während des Streiks weder Lohn noch Arbeitslosengeld. Sie stehen somit ohne gewerkschaftliche Unterstützung da. Auch einer der vielen Gründe, Mitglied bei ver.di zu werden.


Während des Arbeitskampfes kann es dazu kommen, dass die Arbeitgeber aussperren. Dabei darf der Arbeitgeber nicht zwischen Streikenden und Streikbrechern unterscheiden. Aber auch dann haben die Mitglieder von ver.di Anspruch auf Streikunterstützung.

Während des Streiks stehen dem Betriebs- / Personalrat unverändert die betriebsverfassungs-/ personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechte zu.

Der Betriebs- oder Personalrat als solches muss zwar im Arbeitskampf neutral bleiben, aber die Betriebs- oder Personalratsmitglieder dürfen wie jede Arbeitnehmerin oder jeder Arbeitnehmer am Arbeitskampf teilnehmen. 

 

12 Kommentare:

  1. Versteh ich nicht. Der Betriebsrat ist nie neutral,.aber immerhin streik soll er es sein?

    Für meine Region aber egal, hier wird nie etwas auf die Beine gestellt,.was können wir tun?

    Der BR sagt es ist Verdisache, aber Verdi schläft genauso.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wir sind alle Ver.di, das vergessen viele. Ihr müsst ver.di unterstützen, indem ihr streikt, und nicht darauf warten, dass ihr an die Hand genommen werdet. Im Gegenzug bekommt ihr Unterstützung von Ver.di bei eurem Arbeitskampf. Von nichts kommt nichts. Dann bekommt ihr auch ein gutes Verhandlungsergebnis!

      Löschen
  2. Ein Betriebsrat darf in seiner Funktion als BR nicht streiken. Aber als Mitarbeiter u. evtl. Gewerkschaftsmitglied darf er das natürlich.

    Leider gibt es hier diese Unterscheidung: BR - ver.di-Mitglied

    AntwortenLöschen
  3. Verunsicherter Buchhändler VerdimitgliedDonnerstag, 6. Juni 2013 um 11:00:00 MESZ

    Dürfen wir Buchhändler denn mitstreiken? Es ist ja kein Buchhandelstarifstreik, sondern einer vom Einzelhandel. Man kann ja sagen, wir sind auch Handel; dennoch haben wir ja einen eigenen Tarifvertrag. Ehrlich gesagt trau ich mich nicht, morgen zu streiken als Buchhändler.

    Kann mich jemand aufklären? Nicht dass Konsequenzen seitens der Arbeitgeber drohen - von wegen unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz...

    Weiss nicht, ob viele Hugendubler mitstreiken werden - habe keinen getroffen ausser BR.

    Übrigens: ich habe von VERDI nur ein unbedrucktes Blatt Papier zugeschickt bekommen... ups.

    In der TZ von heute steht ein kleiner Artikel über morgigen Buchhändlerstreik. Sachlich nicht ganz richtig, glaube ich, da es ja ein Streik des gesamten Handels ist.

    AntwortenLöschen
  4. Es streikt morgen der komplette Handel. Auch der Buchhandel! Also, bitte alle hingehen!

    Auf dem Flugblatt ist das leider etwas mißverständlich gedruckt.

    Ich habe einige Kollegen zusammengetrommelt, die hingehen und ich weiß auch von anderen Filialen, wo viele sich beteiligen werden.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Vielleicht könnte der Betriebrat ja heute nochmal durch die Filialen gehen und alle motivieren. Damit viele hingehen. Meiner Meinung sind die Meisten noch nicht gut genug informiert bzw motiviert!

      Das wäre eine super Sache, Betriebsrat!

      Löschen
  5. Auch der Buchhandel streikt und wir bei Hugendubel natürlich auch.

    Der Entgelttarifvertrag ist seit 13 Monaten offen und wir wollen endlich einen fairen und guten Abschluß!!
    Außerdem gehe ich schon deshalb hin, weil mich die ganzen geplanten Sauereien der GL anko....

    Irgendwann ist Schluss

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich geh hin. Fänd ich auch gut, wenn der BR heute noch mal rumgehen würde. Vor allem bei uns am Marienplatz.

      Löschen
  6. Da einige Fragen aufgetaucht sind:

    - jede/r, egal ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht - kann am Streik teilnehmen.

    - man muss sich nicht beim Arbeitgeber abmelden (rechtlich relevant ist der Aufruf der Gewerkschaft). Es ist Sache des Arbeitgebers, sich um Fragen des Stundenabzugs etc zu kümmern.

    - Der Streik ist ganztägig, d.h. man geht nach Ende der Veranstalung nicht zur Arbeit, auch nicht, wenn man in der Spätschicht arbeitet.

    - Ver.di-Mitglieder sollten nicht vergessen, sich in die Liste einzutragen wg. Streikgeld (die Liste wird von der Gewerkschaft NICHT an den Arbeitgeber weitergegeben).

    - Der Sinn von Streik liegt in der Störung des Arbeitsprozesses als Mittel des Arbeitskampfes.
    Wer also danach wieder zur Arbeit geht, stellt den zweck eines Streiks auf den Kopf.





    AntwortenLöschen
  7. Bei Hugendubel darf (muss!) gestreikt werden, weil der Entgelttarifvertrag seit letztem Jahr offen ist. Rechtlich bedeutet dies, dass die sog. "Friedenspflicht" nicht mehr besteht, sondern ein Arbeitskampf für einen Tarifabschluss zulässig ist. Der Streikaufruf von ver.di wurde allgemein gehalten, richtet sich aber ausdrücklich auch an uns BuchhändlerInnen.
    Vorhin sprach ich davon, dass keine Friedenspflicht mehr herrscht. Man kann es auch andersrum ausdrücken: jetzt herrscht Unfriedenspflicht!!!!!!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Kämpft für euren TV. Streik ist immer hart aber notwendig!

      Löschen
  8. Der Streikaufruf wurde fast überall verteilt und ausgehängt. BR-Mitglieder haben in ihrer Freizeit die KollegInnen informiert. Hoffentlich haben alle verstanden, um was es geht und handeln dementsprechend (=ins Gewerkschaftshaus kommen!)

    AntwortenLöschen

Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.