Donnerstag, 13. Juni 2013

Gilt Artikel 5 des Grundgesetzes bei H & M nicht?

Wieder Kündigungsbegehren gegen einen Betriebsrat - Unterstützt die Petition!

Der Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Modekette H & M hat erneut einen aktiven Betriebsrat im Visier. Diesmal ist es Damiano Quinto, Betriebsratsvorsitzender in Trier, gleichzeitig Mitglied im Gesamtbetriebsrat, im Wirtschaftsausschuss, im Gesamtbetriebsratsausschuss, im europäischen Betriebsrat, sowie Beisitzer in verschiedenen Einigungsstellen. Bereits in anderen Filialen von H&M und IKEA hat er mitgeholfen, als Vertreter auf Arbeitnehmerseite betriebliche Konflikte in so genannten Einigungsstellen erfolgreich beizulegen.

Nun stehen Damiano Quintos Argumente der Unternehmensleitung im Weg! Direkt vor
Weihnachten 2012 stellte der Arbeitgeber den ersten Antrag zur fristlosen Kündigung des
Kollegen. Jetzt im April liegt dem Betriebsrat inzwischen der dritte Antrag zur fristlosen
Kündigung vor. Im Wesentlichen ist H&M offenbar die Interessenvertretung in Einigungsstellen
ein Dorn im Auge.

Es heißt in der Kündigungsbegründung, der Betriebsrat Quinto habe als Beisitzer der Einigungsstelle „nicht die wirtschaftlichen Interessen der Firma H&M vertreten.“ Und dies weil er sich für ein Arbeitszeitmodell entsprechend den tariflichen Möglichkeiten einsetzt. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass ein Beisitzer auf Arbeitnehmerseite, auch wenn es sich um einen Beschäftigten handelt, immer weisungsfrei ist. Bereits früher wurde in den Medien berichtet, dass H&M sich an vielen zentralen Stellen " zum
Beispiel der Gestaltung der Arbeitsverträge und der Arbeitszeit sowie der Frage von notwendigen Mindestbesetzungen – häufig nicht an die vorgeschriebenen Regeln hält.

 Einigungsstellen dienen der Schlichtung. Hier müssen die Meinungsverschiedenheiten ausgetauscht werden, mit dem Ziel, zu einem Kompromiss zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu gelangen. Hierbei sind beide Seiten gleich besetzt. Loading...Erst kürzlich musste ein Amtsenthebungsantrag der Firma H&M gegen ein komplettes Betriebsratsgremium in Berlin zurückgezogen werden. Auch dieser hatte sich für
gesundheitsfördernde Arbeitszeiten eingesetzt.


Nun steht Damiano Quinto der Unternehmensleitung im Weg!

Leider nicht nur in unserer Region erleben wir Hetze und Mobbing gegen Betriebsratsmitglieder und sind deswegen zunehmend beunruhigt. Gesundheitsschutz oder Gesundheitsprävention spielt im Arbeitsalltag kaum eine Rolle. Ein systematisches Arbeitgeberverhalten dieser Art wird inzwischen von einigen
Landesarbeitsgerichten als „institutioneller Rechtsmissbrauch“ bezeichnet. Leider gibt das beitsrecht den Betriebsräten keine konkrete Handhabe, diesen systematischen Rechtsmissbrauch zu unterbinden, jeder Betroffene müsste individuell klagen. Verschiedene Bundes- und Landesregierungen haben in den letzten Jahren Schutzrechte der Arbeitnehmer als so genannte „Investitionshemmnisse“ und Kostenfaktoren für die Arbeitgeber ausgemacht und den Schutz der Arbeitnehmer systematisch durchlöchert.

Wenn ein aktiver Betriebsrat, wie es bei H&M viele gibt, dafür sorgen will, dass die Mitarbeiter die
überdurchschnittliche Belastungen ohne gesundheitliche Schäden überstehen, hat dieser viele
Konflikte mit der Unternehmensleitung durchzustehen. Schlussfolgerung: Betriebsräte, die sich offenkundig für das Personal einsetzen, sind bei H&M nicht erwünscht! H&M ist als schwedischer Konzern noch nicht in Deutschland und seinem fairen System der betrieblichen Mitbestimmung angekommen.


Was können Sie tun?

Wir wünschen uns, dass Sie beim nächsten Gang in den Laden nach der Filialleitung fragen und
sich dort als ein Kunde vorstellen, der sich wünscht, dass H&M sich an das deutsche Recht hält
und den gesetzlich verankerten Schutz aktiver Betriebsräte wie Damiano, die im Rahmen der
Betriebsverfassung handeln, vollständig respektiert.

Machen Sie deutlich, dass Sie nicht in Filialen einkaufen möchten, die insbesondere junge engagierte Mitarbeiter in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht akzeptieren wollen und unfair benachteiligen, wie es hier offenkundig geschieht. Stellen Sie fest, dass sich für Sie die künftige Kundenbeziehung zu H&M an der Fairness gegenüber dem Personal und den sie schützenden Betriebsräten festmacht. Sie werden sehen, dass nur wenige Worte von Ihnen große Wirkung entfalten werden.

DieFilialleitung wird das Unternehmen als ein modernes Beispiel für eine junge und faire Führungskultur darzustellen versuchen. Seien Sie aber versichert, dass diese Unternehmensvertreter sofort nachdem Sie wieder draußen sind, seine Vorgesetzten über Ihre Positionierung zugunsten guter Betriebsräte als Maßstab für eine tragfähige Kundenbeziehung unterrichten wird. Allein damit helfen Sie uns, Damiano als bedrohten Betriebsrat – aber auch alle andern aktiven und gradlinigen Betriebsräte bei H&M vor Übergriffen zu schützen. Die bundesweit aktiven Betriebsräte bei H+M sind Ihnen dafür dankbar.

Wir die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern hiermit die H&M Geschäftsführung in Hamburg auf, die Meinungen und Ideen von Betriebsräten und Einigungsstellenbeisitzern zu akzeptieren, anstatt sie als wirtschaftliche Hemmnisse zu sehen. Insbesondere erwarten wir die Rücknahme der Kündigungsanträge gegen den Trierer Betriebsratsvorsitzenden Damiano Quinto!

Für die Beteiligung an der Unterschriftenliste bis zum Arbeitsgerichtstermin 18. Juni 2013 bedanken wir uns. • Gewerkschaft ver.di • Katholische Arbeitnehmer Bewegung Trier • DGB Region Trier • IG Metall Trier



2 Kommentare:

  1. Das glauben die ja wohl nicht im Ernst, dass sich da ws tut nur weil man nach der Filialleitung fragt und seine Sichtweise erläutert.

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    1. Nicht ändert, allerdings sind die Führungskräfte durch einen Handlungsleitfaden angewiesen, Meldung darüber zu machen.

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