KNO-Betriebsrat ruft Einigungsstelle an
Der Betriebsrat der KNO VA hat in den letzten Monaten auf sachlicher Basis mit der Geschäftsleitung über einen Sozialplan und einen Interessenausgleich verhandelt. Notwendig wurde dies durch die Entscheidung der Geschäftsleitung, die Logistik in die Mitte Deutschlands zu verlagern.
Dabei wurde ein gutes Zwischenergebnis erzielt. Dieses wurde der Belegschaft in einer Betriebsversammlung am 30.11.2011 vorgestellt.
Seither hat sich der Betriebsrat gemeinsam mit der Geschäftsleitung mit noch nicht geklärten Themen befasst.
Nach Einschätzung des Betriebsrats ist mittlerweile die Balance des gegenseitigen Gebens und Nehmens gestört: die Geschäftsleitung war im Gegensatz zu den vorherigen Verhandlungsrunden zunehmend weniger kompromissbereit. Dem Betriebsrat wurde ein Ultimatum gestellt auf weitere Forderungen komplett zu verzichten.
Um ein gutes Endergebnis für die Belegschaft zu erreichen, hat sich der Betriebsrat entschieden, die Einigungsstelle anzurufen. Somit finden weitere Verhandlungen mit der Geschäftsleitung unter Vorsitz eines unabhängigen Arbeitsrichters statt.
Das Beispiel KNO zeigt ganz klar, wohin es führt, wenn man keinen Zukunfts- oder Sozialtarifvertrag erreicht: man kriegt ein Ultmatum, daß man auf wichtige Forderungen verzichten soll.
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