Mittwoch, 12. Oktober 2011

Messebesuch ... und Bildungsurlaub

 1.  Auf nach Frankfurt ! 



Foto: wallguenther
 
Auch wenn in den DBH-Betrieben während der vergangenen Jahre häufig eher gegenteilige (Un-)Sitten
Einzug gehalten haben, so sollten wir Beschäftigten doch weiterhin auf die Einhaltung buchhändlerischer Grundsätze drängen:
  • Branchenkontakte sind wichtig
  • Orientierung in der "Welt der Bücher" ist notwendig
  • Fortbildung hat höchste Priorität

Und so steht ganz folgerichtig im Manteltarifvertrag für den bayerischen Buchhandel:

"Der Besuch der Frankfurter Buchmesse ist für die buchhändlerischen Fachkräfte und Auszubildenden an einem Arbeitstag unter Fortzahlung der Bezüge ohne Anrechnung auf den Urlaub zu gestatten."
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"Der Begriff der buchhändlerischen Fachkraft ist nicht an die Ausbildung geknüpft."

"Fällt der Messebesuch auf einen arbeitsfreien Tag, ist hierfür ein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren.".
(MTV § 13 Absatz 5)   

Fahrt an den kommenden Tagen nach Frankfurt, orientiert euch, lasst euch informieren: 
Besucht die Messestände und Veranstaltungen der Verlage und der Branchenmedien - und beteiligt euch an den Gesprächen und Diskussionen mit Redakteuren und Fachkolleg/innen 

- und sprecht auf der Messe auch über unsere Situation bei der DBH:
seid Informant/innen und Multiplikator/innen - und macht andere aufmerksam auf die permanente Bereitstellung von kritischen Branchen-Nachrichten unter www.hugendubel-verdi.de 
(zwar ist der InfoBlog inzwischen schon sehr bekannt in der Branche; trotzdem gibt es immer noch einige Buchhandelsleute - um nicht zu sagen "Büchermenschen" - die bis dato noch nichts davon wissen ... ).


Also: Lasst euren "Messetag" nicht verfallen - fahrt (auch last-minute noch) nach Frankfurt, beispielsweise sehr preiswert gemeinsam: zu fünft mit einem DB-Wochenendticket!

(Denn: Nicht nur die DBH-Chefs treffen sich auf der Messe - diese dann allerdings eher ohne DB-Regionalzug-Sammelfahrkarte ...)!

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2.  Bildet euch weiter !


Lasst Euren tariflichen Anspruch auf 2 Wochen bezahlte Freistellung (innerhalb von zwei Jahren) nicht verfallen! 

Noch mehr als der tarifvertraglich ermöglichte Messebesuch in Frankfurt bleiben die Regelungen des  Manteltarifvertrags (für den Buchhandel in Bayern) hinsichtlich der Beurlaubung "zum Zwecke der Weiterbildung" weitgehend ungenutzt. 

Die einst vorbildlichen Fort- und Weiterbildungsangebote bei DBH/Hugendubel sind auf Null geschrumpft (worden); das firmeninterne buchhändlerische Bildungsprogramm wurde komplett abgeschafft; selbst die - an sich hervorragende - Möglichkeit, an den von Verlagen kostenlos angebotenen Schulungen und Seminaren teilnehmen zu können, ist auf ein klägliches Minimum für wenige Auserwählte reduziert worden. Offensichtlich scheint die Fachkompetenz von Mitarbeitern/innen der Unternehmensleitung nichts mehr wert zu sein und wird wohl inzwischen als reine "Privatsache" angesehen.

Eine (un-)rühmliche Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang lediglich die aktuellen Multichannel-Schulungen: hier steht offensichtlich - völlig unerwartet - ein ansonsten nicht mehr vorhandener großer Etat zur Verfügung, um die Hugendubel-Mitarbeiter/innen durch ein äußerst aufwändiges "Bildungs-"Programm zu schleusen.
Der Hintergrund: hier geht es um die Vorbereitung auf eine massive Veränderung unseres Arbeitsalltags, der durch die aktiv forcierte Verlagerung von in den Filialen generierten Umsätzen in Richtung Online-Shop bestimmt ist. Und wir alle sollen - fit gemacht durch diese "Schulungen" - künftig eifrig mithelfen ("mitschaufeln!") bei der weiteren Umsetzung des Filialschließungs-Konzepts und Personalabbau-Programms ...

Doch der bayerische MTV (§ 13 Absatz 1) hat mit "Weiterbildung" etwas anderes im Sinn:

Er ermöglicht es uns, uns vom Arbeitgeber (über den "normalen" jährlichen Anspruch auf Erholungsurlaub hinaus) zusätzlich eine weitere Woche pro Jahr "zum Zwecke der Weiterbildung" beurlauben zu lassen.  

Wer dem Unternehmen drei Jahre (bzw. zwei Jahre nach dem Abschluss der Berufsausbildung) angehört, hat Anspruch auf bezahlte Freistellung (für bis zu 2 Wochen innerhalb von zwei Jahren) zur Erweiterung der beruflichen Qualifikation.

Dies ist mehr als nötig angesichts des rasanten Wandels der Arbeitswelt insgesamt - sowie insbesondere angesichts der bei Hugendubel sonst nicht mehr vorhandenen Angebote und Möglichkeiten zur Erlangung/Erweiterung beruflicher Kompetenzen.

Infrage kommen hierfür ganz verschiedene Weiterbildungsangebote, so z.B. Sprachkurse, kaufmännische Fortbildungen, EDV-Schulungen, Bildungsangebote der Gewerkschaften oder die fachkundlichen Seminare des Buchhandels.


Also: Nehmt (mehr) Bildungsurlaub - verzichtet nicht auf die jährliche Woche Freistellung, während der ihr euch fortbilden und tatsächlich "fit für die Zukunft" machen könnt!

(Denn: Es gibt wesentlich mehr Erfahrens- und Diskussionswertes als die angeblichen Vorzüge von DBH-Multi-Channelling!)



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5 Kommentare:

  1. Und was können wir, im restlichen Unternehmensgebiet (außerhalb BayMTV-Gültigkeit), tun: Bleibt wahrscheinlich nichts übrig, als ohne "Arbeitgeber-Zeitvergütung" die Fachveranstaltung "Frankfurter Buchmesse" zu besuchen, oder?

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  2. Ihr könntet Euch in die Gestaltung Eurer Tarifverträge einbringen und die Verhandlungen der TK beim nächsten Mal unterstützen! Nehmt den Bayrischen TV als Beispiel.

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  3. @Nichtbayer

    O.k., Buchmessebesuch ist vielleicht etwas ungünstiger, aber dafür existiert außerhalb Bayerns in vielen Bundesländern der ganz normale Rechtsanspruch (für alle Arbeitnehmer!) auf eine Woche Bildungsurlaub pro Jahr!!

    Guter Überblick über Angebote unter:
    www.bildungsurlaub.de

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  4. Zur Buchmesse ? Wären wir denn nicht besser aufgehoben bei der Spielwarenmesse oder einer Messe für Dekorationswaren ;))

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  5. @ Nochbüchhändler: das nützt uns nichts, wir dürfen den einkauf ja eh nicht bestimmen...kommt ja alles vom zl...und wenn dir was gefällt ist kein platz mehr dafür...

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