Montag, 27. Januar 2014

WELTBILD-Beschäftigte vor der Bischofskonferenz: „Unwürdiges Gezanke auf Kosten unserer Arbeitsplätze!"

Katholische Wochen werden mit "Wochen der Solidarität" fortgesetzt

Nach den widersprüchlichen Aussagen der katholischen Anteilseigner in der Presse sind Vertreter der WELTBILD-Belegschaft nach München gefahren. Betriebsrat und Gewerkschaft erhofften sich Aufklärung vom Aufsichtsratsvorsitzenden  DDr. Peter Beer. Das Gespräch sei konstruktiv verlaufen, berichteten die Teilnehmer. Aber der offensichtliche Zwist zwischen den 14 Gesellschaftern bringe das Unternehmen weiter
in Bedrängnis und verschlechtere die Chancen auf Erhalt der Arbeitsplätze in Augsburg.

„Das Hin und Her in den Aussagen der Bischöfe ist für den aktuell hochsensiblen Prozess alles andere als hilfreich“, machte der Wirtschaftssachverständige des Betriebsrats, Klaus Warbruck, anschließend deutlich. Die WELTBILD-Gruppe sei nur als Multichannel-Vertrieb über Versand und Filialen erfolgreich fortführbar. „Nach der Zusage der Erzdiözese München und Freising muss die Bischofskonferenz ihrer Verantwortung nachkommen und die versprochenen Mittel von mindestens 65 Millionen zur Verfügung stellen“, forderte Betriebsratsvorsitzender Peter Fitz.

Hundertköpfige WELTBILD-Delegation auf dem Weg nach Würzburg

„Was wir hier erleben, ist ein absolut unwürdiges Gezanke auf Kosten unserer Arbeitsplätze“, klagt Timm Boßmann, ver.di-Sprecher bei WELTBILD: „Jetzt werden die Beschäftigten dafür sorgen, dass den katholischen Anteilseignern das vielzitierte Lichtlein aufgeht.“ In der Nacht zum Montag fährt eine hundertköpfige Delegation mit Bussen von Augsburg nach Würzburg zur Bischofskonferenz, die im Kloster Himmelspforten tagt.

„Die Fahrt nach Würzburg soll den Anteilseignern deutlich machen, dass wir nicht nachgeben“, erklärt der ver.di-Sekretär für den Handel in Augsburg, Thomas Gürlebeck: „Im Klartext: Solidarität mit den Beschäftigten ist im Falle der Bischöfe keine fromme Bitte, sondern die verdammte Pflicht eines christlichen Unternehmens.“

Weitere Aktionen im Rahmen der Solidaritätswoche Im Laufe der Solidaritätswoche werden weitere Aktionen stattfinden: Der Oberbürgermeister der Stadt Augsburg, Dr. Kurt Gribl, hunderte Delegierte des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und ein Stadion voller Fußballfans sollen dabei tragende Rollen spielen. Mehr wird heute noch nicht verraten…

Quellen: www.verdi.de
www.weltbild-verdi.de





11 Kommentare:

  1. Die Kollegen bei Weltbild sind aktiv und wehren sich. Und bei uns? Null Info.

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  2. Was heißt "null Info"?
    Null Info von Deinen Betribsräten? Dann frag doch mal aktiv nach und laß sie danach aktiv nachfragen. Die Antworten hingegen werden sie wohl schuldig bleiben.
    Die Antworten kennt wohl keiner. Wie kommt ein Herr Fitz dazu, weitere mehrstellige Millionenbeträge, die letztlich aus meiner Kirchensteuer finanziert wurden, in ein Unternehmen pumpen zu lassen, das ein Fass ohne Boden scheint? WO soll das Geld herkommen? An Hospizen und Kindergärten sparen?
    Das sind so Infos, die würden mich interessieren.

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    1. Die 20 Millionen für die Rettung von Weltbild und Hugendubel dagegen werden nicht aus Steuern, sondern aus dem Vermögen der Erzdiözese bezahlt.

      Aus sueddeutsche.de

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  3. "An Hospizen und Kindergärten sparen?"
    Nee, überhaupt nicht, sondern an Kirchenpalästen in Limburg für 31 Millionen oder an Stadtvillen in Rom für 12 Millionen. Wenn dafür Geld da ist, dann muß auch für Weltbild (und Hugendubel!) Geld da sein. Außerdem hat sich Kardinal Marx heute zu einer Mitschuld der Kirche am Desaster bekannt:

    http://www.augsburger-allgemeine.de/dossiers/Weltbild/Kardinal-Marx-Kirche-traegt-Mitverantwortung-an-Weltbild-Krise-id28588887.html

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  4. Es ist laut Betriebsverfassungsgesetz Pflicht und Aufgabe der Gesellschafter bzw. der Geschäftsführung die Belegschaft zu informieren. Falls sie nicht die ganze Betriebsöffentlichkeit einbeziehen möchten, dann müssen sie zumindest den Betriebsrat bzw. den Wirtschaftsausschuß informieren. Diese Verpflichtung wird in unserer Firma seit Jahren mißachtet. (Übrigens einer der gründe für den Erfolg dieses Infoblogs).

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    1. Laut Deinem Gesetz ist es also Pflicht zu informieren.
      Diese Pflicht wurde und wird ganz offensichtlich verletzt.
      Welche Konsequenzen hat das in der Vergangenheit gehabt? Welche Konsequenzen könnte das im vorliegenden Fall haben?
      Anscheinend ist dieses Betriebsverfassungsgesetz ein zahnloser Papiertiger.

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    2. Gewerkschaftlich organisierte BuchhändlerinMontag, 27. Januar 2014 um 21:26:00 MEZ

      Soweit mir bekannt ist, hat der BR am Standort München durchaus mit juristischen Mitteln Informationen eingeklagt bzw. sie mit Verweis auf das Arbeitsgericht dann doch noch erhalten, auch wenn der BR das nie gross thematisiert hat. Viele Kleinigkeiten, die laut BetrVG eigentlich selbstverständlich sein sollten, müssen mühsam eingeholt werden. Von einer "vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberseite, Betriebsrat und Gewerkschaft (!)" wie es Paragraph 2 des BetrVG vorschreibt, kann bei Hugendubel seitens der GL jedenfalls keine Rede sein.

      Darüber sollten all diejenigen nachdenken, die aus Harmoniesucht oder Konfliktscheu ein konsequentes Vorgehen des Betriebsrates in solchen Fällen ablehnen und dem BR entsprechende Signale geben ("der Betriebsrat soll nicht so aggressiv sein - biite redet doch nochmal mit der GL" etc.).

      Allerdings ist der Betriebsrat auch ein Spiegelbild der Belegschaft. Wenn die Kolleginnen und Kollegen sich nicht an Arbeitskampfmassnahmen beteiligen, sich nicht gewerkschaftlich organisieren, keinen Druck auf den BR machen, nicht nachfragen - dann wird der jeweilige BR auch nicht für das kämpfen, was ihm rechtlich zustünde.
      Alle Kolleginnen und Kollegen sind gefordert, um zu verhindern, daß der BR eine konfliktscheue, anpasserische Co-Management- und Stellvertreterpolitik betreibt.

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  5. In der Praxis neigt der Arbeitgeber dazu den Betriebsrat - entgegen der gesetzlichen Bestimmung - nicht zu informieren.
    Der Betriebsrat muss daher, sein Informationsrecht aktiv unter Hinweis auf sein Informationsrecht vom Arbeitgeber einfordern. Notfalls muss der Betriebsrat sein Informationsrecht vor dem Arbeitsgericht einklagen.

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    1. Danke!
      Scheint bei uns aber nie passiert zu sein, jedenfalls hört man davon nichts, obwohl angegeben wurde, dass diese Informationspflicht missachtet wurde (s.o.)
      Das kann nur bedeuten, dass einzelne BR oder der GBR diese missachtete Informationspflicht als lässliche Sünde abgetan haben oder von vornherein wissen, dass eine nachträgliche Klage wenig Sinn macht, sobald die Informationen in der Presse waren. Als juristischer Laie kann ich das mit dem Papiertiger nur wiederholen. Gut gemeint aber sinnlos.

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    2. Ob das Betriebsverfassungsgesetz ein Papiertiger ist, hängt vom jeweilgen BR, aber wie oben schon ausgeführt auch von der Belegschaft ab. Wenn der BR zum Geheimrat mutiert, dann kannst Du die Mitglieder des BR danach gezielt fragen. Das wenigste fällt nämlich unter irgendwelche Geheimhaltungsfragen (z.B. der § 79 des BetrVG; hier im Blog erschien vor einiger Zeit ein guter Artikel dazu:
      http://hugendubelverdi.blogspot.de/2013/05/pssst-geheim-nicht-weitersagen.html

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  6. Auf der Betriebsversammlung am Donnerstag werden die anwesenden GL-Mitglieder (kommen eigentlich die Hugendubels? die "Vertreter der Kirche"?) wieder auf der Geheimhaltung herumreiten.
    Ich erwarte, dass der BR dazu ein klares Wort spricht.

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