Wer in den Genuss von Weihnachtsgeld kommt, und das sind etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten, kann sich freuen. Aber wer hat überhaupt Anspruch darauf?
Das sogenannte Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, und damit erstmal
eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es besteht also kein
Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung aufgrund einer gesetzlichen
Regelung. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld entsteht,
sobald die Zahlung im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder in
Betriebsvereinbarungen vereinbart wurde. Grundsätzlich sehen in den
meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein
Weihnachtsgeld vor. Ein Anspruch entsteht auch, wenn der Arbeitgeber wie
selbstverständlich über Jahre seinen Arbeitnehmer/innen Weihnachtsgeld
gezahlt hat.
Wie unterscheiden sich nun tarifliche, betriebliche und freiwillige
Sonderzahlungen? Muss Weihnachtsgeld bei Krankheit zurückgezahlt werden?
Antwort auf diese und viele andere Fragen rund ums Weihnachtsgeld hat
ver.di hier zusammengestellt:
Habe ich einen Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld oder auf andere Sonderzahlungen?
Weihnachts- und Urlaubsgeld, als Zuschuss zum Urlaub des Arbeitnehmers,
sind die häufigsten Fälle einer Sonderzahlung. Unter den
Jahressonderzahlungen versteht man Zahlungen, die nicht innerhalb der
regulären Vergütungszeiträume, sondern zu bestimmten Zeiten im Jahr
erbracht werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Zahlungen besteht
nicht.
Häufig sind diese auch nicht vertraglich, also weder im Arbeitsvertrag, noch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Sie werden vielmehr freiwillig vom Arbeitgeber geleistet. Besonderheiten können sich aber dann ergeben, wenn der Arbeitgeber diese Zahlungen über mehrere Jahre hinweg zahlt. Dann kann er sich nicht immer einseitig ohne weiteres, auch bei verschlechterter wirtschaftlicher Lage des Unternehmens, davon lösen und sie einstellen. In einem solchen Fall stellt sich das Problem der sogenannten Betrieblichen Übung. Da es sich hierbei um eine rechtlich schwierige Materie handelt, sollten sich die ver.di-Mitglieder im gegebenen Fall an den für sie zuständigen Bezirk wenden.
Wenn der Arbeitgeber nur bestimmten Beschäftigten Gratifikationen zukommen lässt und andere davon ausnimmt, so liegt eine Ungleichbehandlung vor. Diese ist dann aber zulässig, wenn es sachlich gerechtfertigte und billigenswerte Gründe gibt oder, was auch möglich ist, wenn vertragliche Vereinbarungen für solche Sonderzahlungen bestehen.
Häufig sind diese auch nicht vertraglich, also weder im Arbeitsvertrag, noch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Sie werden vielmehr freiwillig vom Arbeitgeber geleistet. Besonderheiten können sich aber dann ergeben, wenn der Arbeitgeber diese Zahlungen über mehrere Jahre hinweg zahlt. Dann kann er sich nicht immer einseitig ohne weiteres, auch bei verschlechterter wirtschaftlicher Lage des Unternehmens, davon lösen und sie einstellen. In einem solchen Fall stellt sich das Problem der sogenannten Betrieblichen Übung. Da es sich hierbei um eine rechtlich schwierige Materie handelt, sollten sich die ver.di-Mitglieder im gegebenen Fall an den für sie zuständigen Bezirk wenden.
Wenn der Arbeitgeber nur bestimmten Beschäftigten Gratifikationen zukommen lässt und andere davon ausnimmt, so liegt eine Ungleichbehandlung vor. Diese ist dann aber zulässig, wenn es sachlich gerechtfertigte und billigenswerte Gründe gibt oder, was auch möglich ist, wenn vertragliche Vereinbarungen für solche Sonderzahlungen bestehen.
Muss ich die letzte Weihnachtsgratifikation zurückzahlen, wenn ich kündige?
Beschäftigte sind zur Rückzahlung nur verpflichtet, sofern eine sogenannte Rückzahlungsklausel vereinbart wurde, zum Beispiel im Arbeitsvertrag. Diese Klausel muss aber den Bindungszeitraum unmissverständlich regeln, also etwa "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 1. April des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres auf Grund einer Kündigung des Arbeitnehmers endet …" lauten. Der jeweils zulässige Bindungszeitraum hängt eng mit der Höhe der Gratifikation zusammen. In Fällen von Rückzahlungsklauseln sollten sich ver.di-Mitglieder deshalb mit ihrer konkreten Frage an den für sie zuständigen Bezirk wenden.
Die wirtschaftliche Lage meines Arbeitgebers hat sich sehr
verschlechtert. Kann meine Weihnachtsgratifikation aufgrund dessen
einfach ausgesetzt werden?
Nein, der Arbeitgeber kann nicht einfach die Zahlungen unter Verweis auf die wirtschaftliche Lage einstellen. Hat der Arbeitgeber über Jahre hinweg wie selbstverständlich den Arbeitnehmern eine Weihnachtsgratifikation gezahlt, so ist die Gratifikation durch betriebliche Übung automatisch zum Vertragsinhalt geworden. Der Arbeitgeber muss in dieser Situation den Weg der Änderungsvereinbarung oder, sofern der Arbeitnehmer der Vereinbarung nicht freiwillig zustimmt, den Weg der Änderungskündigung gehen. Eine wirksame Änderungskündigung ist jedoch eher ein theoretischer Ausnahmefall. Die Messlatte liegt hier sehr hoch.
Meine Kollegen bekommen eine Gratifikation, ich aber nicht. Ist das in Ordnung?
Nein, in den meisten Fällen ist das nicht in Ordnung. Für einen einzelnen Arbeitnehmer kann sich ein Anspruch auf Gratifikationszahlung aus den im Arbeitsrecht anerkannten Grundsätzen der Gleichbehandlung und Gleichberechtigung ergeben. Ein Beschäftigter darf nicht ungünstiger behandelt werden als seine Kollegen/innen, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden. Es sei denn, es liegt ein sachlicher Grund vor.
An das Vorliegen eines sachlichen Grundes sind aber hohe Anforderungen zu stellen. Jedenfalls liegt ein sachlicher Grund nicht darin, dass die Gratifikationsempfänger/innen im Betrieb Angestellte sind, und die anderen, die leer ausgehen, gewerbliche Arbeitnehmer/innen. Eine Behandlung nach dem Status der Arbeitnehmergruppen ist unzulässig. Liegt ein sachlicher Grund nicht vor, so können übergangene Beschäftigte verlangen, entsprechend der allgemeinen Regelung behandelt zu werden.
Der Auszahlungszeitraum fällt in eine Zeit der Arbeitsunfähigkeit: Ist mir die Weihnachtsgratifikation trotzdem zu gewähren?
Ja, die Sonderzahlung ist selbst dann in einer Phase der Arbeitsunfähigkeit zu gewähren, wenn der Entgeltfortzahlungsanspruch wegen Verschuldens nicht besteht, oder aufgrund von Ablauf der Sechs-Wochen-Frist nicht mehr besteht.
Eine Kürzung kann nur vorgenommen werden, wenn genau so eine Bestimmung für die Zeiten fehlender Arbeitsleistung im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag enthalten ist. Ein Grundsatz, dass ein Anspruch auf eine Sonderleistung einfach entfällt, weil im Auszahlungszeitraum keine Arbeitsleistung erbracht wird, gibt es nicht.
Mindert sich mein Weihnachtsgeldanspruch wenn ich über einen längeren Zeitraum hinweg krank gewesen bin?
Eine Kürzung des Anspruches darf nur vorgenommen werden, sofern darüber ausdrücklich eine Vereinbarung getroffen wurde.
Wie sieht es aber nun im Unternehmen bei Hugendubel mit dem Weihnachtsgeld aus?
In den Gebieten, in denen der Manteltarifvertrag des Bayerischen Buchhandels gilt, ist die zusätzliche Leistung im Paragraph 9 des MTVs vertraglich festgeschrieben. Hier ist das Weihnachtsgeld keine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, sondern wurde von unserer Gewerkschaft und deren Mitglieder erkämpft.
In den "Alt-Hugendubel"-Filialen außerhalb Bayerns wird, zumeist aufgrund von Verweisklauseln in den älteren Arbeitsverträgen, das kombinierte Urlaubs- und Weihnachtsgeld von 150% eines Bruttomonatslohnes bezahlt.
Bei "Alt-Habel" sieht es so aus, dass die meisten KollegInnen auch ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten (hier gibt es in den alten Arbeitsverträgen ebenso die Verweisklauseln), das sich in der Höhe nach den Regelungen der Manteltarifverträge des Einzelhandels in den jeweiligen Bundesländern richtet. So gibt es beispielsweise nach dem MTV Einzelhandel Hessen ein Urlaubsgeld von 50% bezogen auf das Endgehalt einer bestimmten Gehaltsgruppe und eine sogenannte "Sonderzuweisung" (Weihnachtsgeld) von 50% eines Monatsgehalts. Die Tarifverträge für den Einzelhandel in den anderen Bundesländern (NRW, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg), in denen es ehemalige Habel-Filialen gibt, enthalten gleichlautende Regelungen.
Es gibt allerdings auch KollegInnen, die nach dem Verbandsaustritt von Habel neu eingestellt wurden, die zum Teil überhaupt keine Sonderzahlung erhalten.
Bei "Alt-Weiland" gibt es KollegInnen mit alten Arbeitsverträgen, die Ansprüche aufgrund von Verweisklauseln haben. Die Höhe der Bezahlung richtet sich wiederum nach den jeweiligen Einzelhandel Manteltarifverträgen. Vermutlich bekommen manche Beschäftigte auch ohne Klausel auf freiwilliger Basis Sonderzahlungen.
Zu ehemals Weiland gehörte auch die früher selbstständige Kette HERON, die Filialen in den neuen Bundesländern betrieb (Schwerpunkt Cottbus). Unserer Information nach, gab es dort überhaupt keine Tarifverträge. Ob dort Sonderzahlungen geleistet wurden bzw. werden, entzieht sich leider unserer Kenntnis.
In den "Alt-Hugendubel"-Filialen außerhalb Bayerns wird, zumeist aufgrund von Verweisklauseln in den älteren Arbeitsverträgen, das kombinierte Urlaubs- und Weihnachtsgeld von 150% eines Bruttomonatslohnes bezahlt.
Bei "Alt-Habel" sieht es so aus, dass die meisten KollegInnen auch ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten (hier gibt es in den alten Arbeitsverträgen ebenso die Verweisklauseln), das sich in der Höhe nach den Regelungen der Manteltarifverträge des Einzelhandels in den jeweiligen Bundesländern richtet. So gibt es beispielsweise nach dem MTV Einzelhandel Hessen ein Urlaubsgeld von 50% bezogen auf das Endgehalt einer bestimmten Gehaltsgruppe und eine sogenannte "Sonderzuweisung" (Weihnachtsgeld) von 50% eines Monatsgehalts. Die Tarifverträge für den Einzelhandel in den anderen Bundesländern (NRW, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg), in denen es ehemalige Habel-Filialen gibt, enthalten gleichlautende Regelungen.
Es gibt allerdings auch KollegInnen, die nach dem Verbandsaustritt von Habel neu eingestellt wurden, die zum Teil überhaupt keine Sonderzahlung erhalten.
Bei "Alt-Weiland" gibt es KollegInnen mit alten Arbeitsverträgen, die Ansprüche aufgrund von Verweisklauseln haben. Die Höhe der Bezahlung richtet sich wiederum nach den jeweiligen Einzelhandel Manteltarifverträgen. Vermutlich bekommen manche Beschäftigte auch ohne Klausel auf freiwilliger Basis Sonderzahlungen.
Zu ehemals Weiland gehörte auch die früher selbstständige Kette HERON, die Filialen in den neuen Bundesländern betrieb (Schwerpunkt Cottbus). Unserer Information nach, gab es dort überhaupt keine Tarifverträge. Ob dort Sonderzahlungen geleistet wurden bzw. werden, entzieht sich leider unserer Kenntnis.
An alle Trittbrettfahrer und Trittbrettfahrerinnen,
AntwortenLöschendie auch dieses Jahr wieder die von uns und unserer Gewerkschaft erkämpfte Lohnsonderzahlung ("Weihnachtsgeld") einkassieren ohne jemals einen Cent Mitgliederbeiträge gezahlt zu haben.
Euch steht das Geld nicht zu ! Bitte überweist es z.B. an Hilfsfonds für die Hinterbliebenen der von Konzernen und Paramilitärs ermordeten kolumbianischen oder mexikanischen Gewerkschaftern
(die Bankverbindung bekommt ihr vom jeweiligen ver.di-Gewerkschaftssekretär oder dem AK Internationalismus der IG Metall.)
Oder spendet es an Organisationen, die Flüchtlinge unterstützen, wie z.B. Lampedusa in Hamburg oder den Infobus für Flüchtlinge.
Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Einsicht.
Ansonsten:
http://mitgliedwerden.verdi.de/
Als Antwort zu hart aber fair
Löschenmöchte ich folgende Anmerkungen geben:
1. nicht jeder kann sich die Mitgliedschaft heute noch leisten. Trotz Vollzeit und Zweitjob immer noch Hartz IV.
2. auf Nachfrage um Unterstützung durch verdi wurde erstmal gefragt nach der Anzahl gewerkschaftlich organisierter Mitarbeiter im Betrieb!? nicht genug --> da können wir nichts machen! So gewinnt man keine "Trittbrettfahrer" als Mitglieder
3. Weihnachtsgeld ? Urlaubsgeld ? --40H-Woche ohne Lohnausgleich um den Arbeitsplatz zu erhalten, das ist die Realität ... Spenden? (siehe 1.) wovon ??
Es ist immer leicht über andere voreilig zu urteilen.
Ich weiß selbst, dass die ökonomische Situation für die lohnabhängig Beschäftigten immer schwieriger wird. Aber was ist die Konsequenz aus dieser Erkentnis?
LöschenDu schreibst: "40H-Woche ohne Lohnausgleich um den Arbeitsplatz zu erhalten, das ist die Realität". Stimmt! Aber wo die Kapitalisten auf keinen Widerstand treffen, wird dann sehr schnell eine 42, 45 oder 60-Stunden-Woche draus - immer mit dem Argument, ich unterschreibe jeden Drecksvertrag, Hauptsache ich behalte meinen Arbeitsplatz. Sich still und brav verhalten, nur nicht auffallen, das funktioniert nicht mehr .
Es führt kein Weg daran vorbei: sich gewerkschaftlich organisieren, einen Betriebsrat gründen, sofern noch keiner existiert, dem bestehenden BR in den Hintern treten, falls dieser zu lasch ist, sich an Arbeitskampfmassnahmen beteiligen, solidarisch sein.
Wir sind alles erwachsene Menschen. Niemand muss das hier Skizzierte machen. Es gibt eine Freiheit der Entscheidung. Sich alles bieten lassen und passives Objekt bleiben ist eine freie Entscheidung eines jeden Einzelnen.
Aber er/sie sollte sich dann nicht beschweren, wenn sich seine/ihre Situation permanent verschlechtert. Und einen Satz möchte ich nie mehr hören: wir können ja sowieso nichts tun.
@ Hart aber fair
LöschenGenau so ist es. Schöner hätte ich es auch nicht formulieren können. Zum Ausbeuten gehören immer zwei. Der, der ausbeutet und der, der sich ausbeuten lässt.
So einfach und so traurig ist das.
Die Tatsache, dass immer mehr Menschen mehrere Jobs haben, weil einer alleine nicht ausreicht zum Leben, hat seine Gründe. Die Abwärtsspirale der Löhne hat seine Gründe und seine Auslöser. An diesen Gründen könnte angesetzt werden. Einer der Gründe ist die Tariflosigkeit vieler AN, die sich seit Jahren zunimmt.
Aber bei diesen Gründen ansetzen und diese aktiv bekämpfen und ändern setzt Eigenverantwortung, Initiative und "Arsch hochkriegen" voraus.
Es ist aber immer bequemer, die Schuld für seine Lage den bösen Sachzwängen, dem bösen Arbeitgeber, den Managern, den Vorgesetzten, was weiß ich, zu geben. Für sich selber kann man dann seine Passivität rechtfertigen und sein Leben, zwar unzufrieden, aber selbstzufrieden fortführen.
Jeder Mensch ist jeden Tag gezwungen, Entscheidungen zu fällen. Nur kommt es mir oft so vor, als ob viele ihre Entscheidungen, welches Smartphone es denn sein soll, welche Klamotten diese Saison angesagt sind etc. viel sorgfältiger und zeitintensiver fällen, als die Entscheidung, wie sie selbstbestimmt ihr eigenes Leben gestalten.
Viele unterschreiben ihren Arbeitsvertrag, ohne sich bewusst damit auseinanderzusetzen, was sie da eigentlich unterschrieben haben.
Und noch eine Anmerkung zu den vielen Jobs und dem täglichen Kampf ums Überleben ... wer so dermaßen im Hamsterrad feststeckt und sich in diesem Hamsterrad offensichtlich "eingerichtet" hat, der kommt nicht auf dumme Gedanken. Solch dumme Gedanken vielleicht, dass er selber seine Situation ändern könnte. Diese Lebensentwürfe spielen den Herrschenden in die Hände, besser könnte es gar nicht laufen.
Das Humankapital hechtet von einem Job zum anderen und sinkt abends erschöpft aufs Sofa und lässt sich vom Fernsehen oder Games berieseln. Und tut sich selber leid.
Und by the way. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1% vom Bruttolohn, Studenten zahlen nur 2,50 €. Könnte mir vorstellen, dass HartzIV Empfänger auch eine Sonderregelung haben. Man muss, wie immer im Leben, Prioritäten setzen. Es kann mir keiner erzählen, dass er im Monat nicht diese wenigen Euros leisten kann.
Ob er sich den Beitrag leisten will, ist eine andere Frage.
@ Anonym 22:20
Löschen" auf Nachfrage um Unterstützung durch verdi wurde erstmal gefragt nach der Anzahl gewerkschaftlich organisierter Mitarbeiter im Betrieb!? nicht genug --> da können wir nichts machen!"
Ja und? Wenn sich niemand von Euch organisiert, wenn niemand oder viel zu wenige von Euch bereit sind, für Eure EIGENEN Interessen aktiv zu werden, was soll unsere und Eure Gewerkschaft ver.di dann machen? Von nichts kommt nichts!
Da kann ich mich nur Hart aber fair anschließen.
dank Steuer- und Sozialabgabenquote von >60% (wenn man die "Arbeitgeberanteile", die ja ich erwirtschafte) mitrechnet bezahle ich schon mehr als genug für Asoziale & Kriminelle, da seh ich keinen weiteren Spendenbedarf,
Löschen@Anonym 19:01
Löschenwer Flüchtlinge als asozial und ermordete Gewerkschafter als kriminell bezeichnet, ist selber asozial und kriminell. Was suchst Du als Gewerkschaftshasser eigentlich ständig auf einem Gewerkschaftsblog? Bei der NPD oder anderen Stammtisch-Faschisten bist Du besser aufgehoben. Aber vorher nicht vergessen, das Dir als Trittbrettfahrer nicht zustehende Weihnachtsgeld zurückzuzahlen.
Ja, das Weihnachtsgeld ist eine feine Sache, die leider nicht selbstverständlich ist. So wirklich genießen kann ich es aber auch nicht mehr, wenn 2/3 der Kollegen aus meiner Filiale dumm aus der Wäsche gucken und gar nichts bekommen. Die Filialen hätten momentan eine echte Chance, sich von dem Negativimage der Versandhändler abzugrenzen, indem Sie gefolgt durch ein große Medienkampagne das Credo "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit " oder "Wir warten nicht auf den Mindestlohn, wir haben ihn schon" ausrufen würden... Schade eigentlich, dass man sich in diese Abwärtsspirale immer wieder hineingestürzt hat... Jetzt darf man sich nicht wundern, wenn der Strudel einen dann mitreißt...
AntwortenLöschenWenn Du es nicht genießen kannst, wirf es weg.
Löschen"Hart aber fair" hat es doch vorgeschlagen, marxistische Splittergruppen und unverschämt auftretende Wirtschaftsmigranten warten nur darauf, daß Du ihnen das Weihnachtsgeld überweist.
Wenn Du von nichts eine Ahnung hast, sondern einfach nur gegen Gewerkschaften hetzen willst und Flüchtlinge als "Wirtschaftsflüchtlinge" diffamierst, dann wäre es besser, wenn Du den Mund halten würdest.
LöschenDer DGB und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ (handelt es sich bei diesem vom neoliberalen FDP-Niebel geführten Ministerium auch um eine "marxistische Splittergruppe"?) kam 2010 zu folgender Lagebeurteilung:
"Nach einem Bericht des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) über die Gewerkschaftsrechte hat die Zahl der an Gewerkschaftern verübten Morde im Jahre 2009 dramatisch zugenommen.Die Zahl der Getöteten ist auf 101 gestiegen – eine Zunahme um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr, konstatiert die jährliche Übersicht, die während einer Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf veröffentlicht wurde. Gleichzeitig wächst weltweit der Druck auf grundlegende Arbeitnehmerrechte durch die internationale Wirtschaftskrise.
Kolumbien ist nach wie vor das gefährlichste Land für GewerkschafterInnen. Von den 101 Morden geschahen allein 48 in Kolumbien. In Guatemala wurden 16 GewerkschafterInnen ermordet, zwölf in Honduras, sechs in Mexiko, sechs in Bangladesch, vier in Brasilien, drei in der Dominikanischen Republik, drei auf den Philippinen, einer in Indien, einer im Irak und einer in Nigeria. Zweiundzwanzig der getöteten kolumbianischen GewerkschafterInnen waren hochrangige Gewerkschaftsführer, fünf davon Frauen, womit die Anschlagsserie des Vorjahres unvermindert anhielt. Die Zunahme der Gewalt in Guatemala und Honduras folgte ebenfalls dem Trend der vergangenen Jahre. „Kolumbien war erneut das Land, in dem der Einsatz für grundlegende Arbeitnehmerrechte mehr als anderswo einem Todesurteil gleichkommen kann, trotz der PR-Kampagne der kolumbianischen Regierung, die das Gegenteil zu suggerieren versuchte. Die Verschlechterung der Situation in Guatemala, Honduras und einigen anderen Ländern ist ebenfalls Anlass zu äußerster Besorgnis,” so IGB-Generalsekretär Guy Ryder.
Weitere zehn Mordversuche und 35 schwer wiegende Todesdrohungen wurden registriert, auch diese wiederum in Kolumbien und Guatemala. "
PS: Hast Du als Trittbrettfahrer wenigstens inzwischen das Dir nicht zustehende Weihnachtsgeld überwiesen?
Was steht mir nicht zu?
LöschenSteht in meinem Vertrag oder in der Hugendubel-Verfassung Weihnachtsgeld nur für Gewerkschaftsmitglieder?
Nein. Na also.
Außerdem bringt es Unglück, Geschenke weiter zu verschenken.
Erklär lieber mal, was die Menschen, die sich eine Schleppergebühr und die Überfahrt nach Lampedusa leisten konnten, anderes sind als Wirtschaftsflüchtlinge? Die Menschen, denen es richtig mies geht wegen Taifunen und Bürgerkrieg, die sitzen nicht in Berlin im Demozelt und stellen Forderungen.
Als Trittbrettfaher Weihnachtsgeld zu kassieren wäre mir peinlich. Jetzt könnten all die Leute, die das ganze Jahr auf die Gewerkschft schimpfen, mal zeigen, dass sie konsequent sind. Aber Fehlanzeige. Was die Flüchtlinge angeht: Deine Stammtischparolen gegen Flüchtlinge werden durch dauernde Wiederholung nicht besser. Die meisten Flüchtlinge versuchen eben genau Bürgerkriegen oder Hungerkatastrophen zu entkommen; Tausende sterben bei dem Versuch im Mittelmeer.
Löschen@Anonym 13:38
LöschenDie als "Weihnachtsgeld" bezeichnete Lohnsonderzahlung ist Bestandteil des Manteltarifvertrages. Die Hugendubel-GL hat schon mehrfach, auch in jüngster Zeit, mit Tarifflucht gedroht. Eines der ersten Angriffsziele wäre neben der tariflich festgelegten Wochenarbeitszeit auch das Weihnachtsgeld, das die Kapitalseite entweder kürzen oder ganz abschaffen möchte. Rechtlich werden Tarifverträge zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft (Tarifautonomie) abgeschlossen.Die Tatsache, dass die Kapitalseite auch Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern derartige Leistungen bezahlt, ist allein dem geschuldet, dass sie kein Interesse an einer Zunahme des gewerkschaftlichen Organisationsgrades haben. Deshalb ist die Bezeichnung "Trittbrettfahrer" für Dich völlig angemessen.
@13.38
LöschenWoher weißt Du eigentlich, wer in Berlin im Demo-Zelt sitzt? Von Deinem Stammtisch? "Schleppergebühren" werden nur deswegen gezahlt, weil man durch FRONTEX die Flüchtlinge von Europa fernhalten will.
Seit 1988 - so der italienische Journalist Fabrizio Gatti, sind vermutlich 19000 Flüchtlinge auf dem Weg von Afrika nach Europa gestorben - und dabei sind nur die Ertrunkenen gezählt, von denen wir wissen. Der Friedhof in der Sahara, die viele Menschen auf dem Weg nach Europa durchqueren müssen, ist übrigens viel größer. Aber bei 19.000 Toten frage ich mich: Wenn das nicht genügt, um dieses Massaker zu stoppen, sollten wir dann nicht gleich die Menschenrechte aus unserer Verfassung streichen? Denn sie dort festzuschreiben, wäre dann eine Lüge. Doch die Realität zeigt: Was die Europäische Union in den vergangenen Jahren gemacht hat, besteht einzig aus Abschottung."
http://vergessene-kriege.blogspot.de/2013/10/opferzahlen-bis-zu-40000-fluchtlinge.html
Das sogenannte "Weihnachtsgeld" ist Bestandteil des Manteltarifvertrages (MTV) und kein Geschenk der Kapitalseite, auch wenn manche GL-Mitglieder in der Adventszeit als Weihnachtsmänner verkleidet herumlaufen. Ein Tarifvertrag fällt aber nicht vom Himmel, sondern muß erkämpft und verteidigt werden. Der MTV gehört aber in die Tarifautonomie und deswegen ist die Gewerkschaft und nicht der Betriebsrat zuständig. Deine Aussage "wenn 2/3 der Kollegen aus meiner Filiale dumm aus der Wäsche gucken und gar nichts bekommen" kann ich deshalb so nicht stehen lassen. Wer sich nicht gewerkschaftlich organisiert, bekommt eben auch keinen Tarifvertrag und damit kein Weihnachtsgeld. Es ist für mich z.B. völlig unverständlich, wenn sich in Hannover der BR von der GL erpressen läßt oder wenn etliche BR von Ex-Weiland sich nicht der ver.di-Aktion "Tarif für alle" anschliessen. Dann gibt es eben nichts. Die Zeiten, wo in Sachen Tarif LagerarbeiterInnen bei Weltbild für die Hugendubel-Belegschaft die Kastanien aus dem Feuer holen, sind vorbei.
AntwortenLöschenDanke für die Infos. Es ist zu befürchten, dass versucht wird, bei einzelnen Filialen die Betriebsräte dort zu einer Reduzierung des Weihnachtsgeldes zu erpressen, um dann unter Verweis auf diese eine allgemeine Senkung durchzusetzen. Das muss verhindert werden.
AntwortenLöschenAber wir lassen uns nicht erpressen...
AntwortenLöschenDa bin ich ja mal gespannt, ob Du recht hast (was ich uns allen wünsche!) oder ob doch die nächste Filiale samt BR vor der GL einknickt mit dem "Argument": "Ich unterschreibe alles, Hauptsache ich behalte meinen Arbeitsplatz."
Löschen