Sonntag, 7. Juli 2013
Streik! Weiter gehts... Und wir bei Hugendubel sind natürlich mit dabei!
8 Kommentare:
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Ohne aktives Dazutun von den Hugendubelkollegen, werden wir nichts erreichen. Der Entgelttarifvertrag ist noch offen.
AntwortenLöschenOhne Abschluss beim Tarifvertrag ist eine Abgruppierung durch GL (Was sie ja vor haben) leichter zu bewerkstelligen. Wir brauchen einen Abschluss!
Natürlich einen guten. Ich verzichte schon seit über einem Jahr auf eine Tariferhöhung. Mir reichts!
Alles wird teurer, nur mein Gehalt bleibt das Selbe. Jetzt will die GL sogar noch neue Entgeltstrukturen einführen.
Das heißt im Endeffekt weniger Geld, mehr Wochenstunden, weniger Zuschläge, Veränderung der Tarifgruppen usw.
Ich bin dabei am Freitag. Jeder der sich nicht länger verarschen lassen will, der für seine Arbeit gutes Grld möchte und der mal über den Tellerrand blickt und sieht, was auch auf uns in München zukommen wird, muss ebenfalls dabei sein.
Wenn nicht wir was tun, wer sonst?
Sich bequem zurücklehnen und denken, mich geht das nix an, dem wünsche ich, dass der zuerst in den sauren Apfel beißen muss. Es kann nämlich nicht sein, dass andere für ihn die Kohlen aus dem Feuer holen.
Das wäre eine ekelhafte, unsolidarische Haltung.
Ich bin dabei!
AntwortenLöschenUnd jeder, dem sein Arbeitsplatz etwas bedeutet, sollte auch dabei sein und nicht andere für sich die Kastanien aus dem Feuer holen lassen.
Bitte erklärt mal, wie das für den Einzelnen ganz konkret abläuft. Muss man Punkt 8.00 Uhr dort sein,oder streikt man an seinem Arbeitsplatz (oder ist das ein Fehler, für den man belangt werden wird), gibt es Leute die das organisieren, oder was hat man da zu tun?!
AntwortenLöschenwie soll man am arbeitsplatz streiken? Hä? Dann arbeitest du ja und streikst nicht.
AntwortenLöschenmtrifft sich vor 10.30 uhr am DGB-Haus in der schwanthalerstrasse. einfach dort hingehen!
dort wird alles erklärt. man trägt sich dann in streiklisten ein, um streikgeld zu bekommen (natürlich nur wenn du verdi-mitglied bist). ansonsten bekommst du ja auch kein streikgeld.
streiken kann aber jeder, egal ob gewerkschaftsmitglied oder nicht
Steht eigentlich alles auf dem obigen Flyer:
AntwortenLöschenAb 8.00 Uhr kannst Du Dich im DGB-Haus, (Schwanthalerstr.64, gleich neben Eine-Welt-Haus) in die Streikliste eintragen, dann bekommst Du als Gewerkschaftsmitglied Streikgeld.
Ist aber völlig ok, wenn Du später kommst, also z.B. 9.30 Uhr.
Du mußt Dich beim Arbeitgeber nicht abmelden. Der AG wird von ver.di allgemein über den Streik informiert. Der Streik ist ganztägig, d.h. wenn die Veranstaltung am Stachus zu Ende ist, gehst Du nicht zurück zum Arbeitsplatz, sondern nach Hause.
Du mußt am nächsten Tag auch nicht die Personalabteilung informieren, das muß die Personabteilung selber machen.
Niemand darf wegen Streikteilnahme irgendwelche Schikanen erleiden. Streiken ist ein Grundrecht. Sollte so ettwas vorkommen, bitte Deinen Betriebsrat oder ver.di informieren (kommt aber eigentlich nicht vor).
Sollten Deine KollegInnen, die nicht streiken, mit dem Argument kommen, daß Du besser wie sie in der Filiale geblieben wärst,dann kannst Du auf die Bedeutung des Tarifvertrages und die mittlerweile 18-monatige Hinhaltetaktik der Arbeitgeber hinweisen.
Umgekehrt kannst Du Deine Kollegen fragen, ob sie es richtig finden, wenn sie den Tarifvertrag durch andere erkämpfen lassen.
Seid Ihr sicher, daß ich mich den ganzen Tag lang nicht beim Arbeitgeber abmelden muß. Wenn man sich als nicht Gewerkschaftsmitglied nicht in eine Streikliste einträgt, wie kann dann verdi darüber informieren, wer an dem Streik teilgenommen hat? Theoretisch könnte ich genau so gut wegbleiben und ins Freibad gehen oder überfahren worden sein.
LöschenJa, Du kannst den ganzen Tag zum Streiken gehen ohne Abmeldung beim AG!
AntwortenLöschenMeist ist es so, dass der Vorgesetzte in den Tagen danach fragt, ob Du beim Streik warst und dann erfährt er es ja.
Das habe ich gefunden:
AntwortenLöschenMuss ich mich beim Vorgesetzten abmelden oder in Streiklisten des Arbeitgebers eintragen?
Derartige Verpflichtungen bestehen rechtlich nicht. Eine Abmeldepflicht beim Arbeitgeber wäre auch mit der wirksamen Ausübung des Streikrechts nicht vereinbar, da der Entschluss der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Streikteilnahme durch zusätzlichen psychologischen Druck erschwert würde.
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihre Streikbeteiligung vor Streikbeginn anzukündigen; sie können ihre Absicht bezüglich der Beteiligung an einem bevorstehenden Streik dem Arbeitgeber gegenüber verschweigen (Bundesarbeitsgericht
12.11.1996 – 1 AZR 364/96).