Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie die Geschäftsleitung während unserer letzten Betriebsversammlung am 12. April mitgeteilt hat, soll die neue Arbeitszeitregelung für München ab August dieses Jahres in den Filialen Fünf Höfe, Neuhausen und PEP eingeführt werden. Hinzu kommt jetzt noch Pasing.
Die übrigen Filialen folgen voraussichtlich ab Oktober.
Vorbereitungen hierzu laufen bereits. Dem Münchner Betriebsrat liegt bislang folgender Ablauf- und Terminplan vor:
- Bis 08.05. erfolgt die Festlegung der Regelbesetzung für alle Münchner Filialen. Über diese wird am 27. und 28. Mai mit dem Betriebsrat beraten.
- Vom 03. bis 30.05. finden in den oben genannten Startfilialen mit allen KollegInnen im Beisein eines BR-Mitglieds Gespräche statt, bei denen sie den zuständigen PlanerInnen ihre langfristigen Anforderungen an die zukünftigen Arbeitszeiten mitteilen sollen.
- Vom 03. bis 30.06. wird dann die erste Personaleinsatzplanung für die drei Filialen erstellt und dem Betriebsrat voraussichtlich am 01. Juli vorgelegt. Die Überprüfung durch den BR dauert vermutlich eine Woche bis zum 08.07.
- Da nach der neuen Arbeitszeitregelung jährlich 12 freie Samstage und 12 freie Tage unter der Woche bereits drei Monate im Voraus festzulegen sind, erhalten die KollegInnen neben dem monatlichen Personaleinsatzplan einen sog. „Quartalsplan“. Der Quartalsplan für August sollte in den Startfilialen demnach also im Mai vorliegen.
Ein genauer terminierter Ablaufplan zur Einführung der neuen Arbeitszeit in den übrigen Münchner Filialen und dem HSC ist dem Betriebsrat zur Zeit noch nicht bekannt.
Die einzelnen Termine für die bevorstehenden Mitarbeitergespräche werden im Augenblick mit dem Betriebsrat vereinbart. Bitte achtet in Eurem eigenen Interesse darauf, dass ein BR-Mitglied anwesend ist. Denn so haben wir es mit der Geschäftsführung abgemacht.
Formuliert möglichst deutlich und genau, welche längerfristigen Anforderungen ihr an Eure künftigen Arbeitszeiten habt. Denn nur dadurch erhält Euer Betriebsrat die Informationen, die er benötigt, um sein Mitbestimmungsrecht bei der Personaleinsatzplanung in Eurem Sinne und zu Eurem Wohl wirksam wahrzunehmen.
Wenn Ihr Fragen, Beschwerden, Anregungen habt, meldet Euch bitte bald bei uns.
Euer Münchner Betriebsrat
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