Donnerstag, 12. November 2015

Alles zum Thema Arbeitszeugnisse (Teil 3 von 3)


Im letzten Teil unserer Reihe zum Thema Arbeitszeugnisse verraten wir Euch, welche Verschlüsselungstechniken in der Zeugnissprache manchmal angewendet werden und welche Formulierungen in einem Zeugnis nichts zu suchen haben.

Leider verschlüsseln Verfasserinnen und Verfasser gern negative Beurteilungen. Mitunter kommt eine schlechte Bewertung zum Beispiel nur dadurch zum Ausdruck, dass im Arbeitszeugnis unwichtige Merkmale herausgehoben oder vorangestellt sind, während wichtige Beurteilungssachverhalte nicht oder nur am Rande erwähnt sind. Auch die Betonung von unwesentlichen Eigenschaften oder Selbstverständlichkeiten lässt auf eine negative Benotung schließen.


Mitunter drücken Zeugnisausstellerinnen und -aussteller negative Beurteilungen dadurch aus, dass sie wesentliche oder erwartete Angaben im Zeugnis weglassen. Ein Verdacht auf Verfehlungen ist zum Beispiel dann berechtigt, wenn ein langjähriger und qualifizierter Arbeitnehmer nur ein einfaches Zeugnis vorlegt. Es ist zudem unerlässlich, den konkreten beruflichen Anforderungen und Tätigkeiten die entsprechenden Qualitätsmerkmale
zuzuordnen. Fehlen diese in einem Arbeitszeugnis, so liegt zumindest der Verdacht auf Verfehlungen nahe. Wird beispielsweise im Zeugnis einer Kassiererin lediglich ihre Pünktlichkeit und nicht ihre Ehrlichkeit genannt, dann lässt dies auf mögliche Probleme mit der Kassenführung schließen.

Verschlüsselungstechniken in der Zeugnissprache

Bekannte und verbreitete Methoden, verschlüsselt Kritik zu äußern, sind in der folgenden Übersicht dargestellt.

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Zeugnissprache – was muss draußen bleiben?

Neben den oben erläuterten Verschlüsselungstechniken der Zeugnissprache gibt es noch eine Reihe codierter Formulierungen zur Übermittlung negativer Botschaften. Viele Gerichtsurteile bestätigten bereits, dass Geheimcodes nicht zulässig sind. Sollte tatsächlich ein gravierendes, vom Arbeitgeber nachzuweisendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin vorliegen, so ist dies klar und nicht verschlüsselt zu benennen. Die folgenden Formulierungen beziehungsweise Geheimcodes sind im Zeugnis nicht gestattet:

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Zu den unzulässigen Floskeln kommen noch eine Reihe von Themen, die im Zeugnis nichts zu suchen haben.
Aussagen zu folgenden Themen sind im Zeugnis tabu:

  • Abmahnungen
  • Alkohol- oder sonstige Drogenabhängigkeit
  • Behinderungen
  • Betriebsratstätigkeit
  • Gehalt
  • Gewerkschaftsengagement und Gewerkschaftsmitgliedschaft
  • Krankheiten/Fehlzeiten/Leistungsabfall
  • Kündigungsgründe
  • Nebentätigkeiten/Ehrenämter
  • Parteizugehörigkeit
  • religiöses und/oder politisches Engagement
  • Urlaubs- und Fortbildungszeiten
  • Vorstrafen


Tipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Das Arbeitszeugnis ist ein zentraler Bestandteil der Bewerbungsunterlagen und damit ein wichtiger Faktor für ein persönliches Weiterkommen im Beruf. Gibt es im Unternehmen
aktuelle Stellenbeschreibungen und Mitarbeiterbeurteilungen, dann können sie wichtige Hinweise auf die Einschätzung der Leistungen und Fähigkeiten im Hinblick auf das Arbeitszeugnis liefern.

Abschließend einige Empfehlungen für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer:

  • Verlangen Sie bei geeigneten Gelegenheiten ein Zwischenzeugnis. Sie erhalten auf diesem Weg eine Einschätzung Ihrer Leistungen. Außerdem kann der Arbeitgeber bei der Erstellung des Abschlusszeugnisses von der bereits erfolgten Bewertung nicht grundlos abweichen
  • Wurden Sie gekündigt, dann verlangen Sie sofort ein vorläufiges Zeugnis. Sie benötigen es für Ihre Bewerbungen
  • Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag verhandeln, dann vereinbaren Sie, dass Ihnen ein qualifiziertes und (mindestens) gutes Zeugnis ausgestellt wird
  • Verlangen Sie immer ein qualifiziertes Zeugnis, und zwar zeitnah zum Ende der Beschäftigung. Es erhöht Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Bieten Sie der Zeugnisverfasserin oder dem -verfasser an, selbst einen Zeugnisentwurf zu schreiben. Damit erleichtern Sie ihr oder ihm die Arbeit und können selbst Einfluss auf Ihr Zeugnis nehmen
  • Ziehen Sie bei der Zeugniserstellung Expertenrat hinzu, ebenso bei Zweifeln an der Qualität und Güte des erhaltenen Zeugnisses
  • Arbeitszeugnisse dürfen nicht in elektronischer Form (zum Beispiel per E-Mail) übermittelt werden. Damit wäre der Zeugnisanspruch nicht erfüllt
  • Ein Zeugnis darf nicht – auch nicht als Pfand – zurückbehalten werden, egal wie und worüber Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber streiten
  • Wünsche nach Änderungen am Zeugnis können auch gerichtlich durchgesetzt werden. Arbeitnehmer/-innen können auf Zeugniserteilung und Zeugnisberichtigung beim zuständigen Arbeitsgericht klagen. Dabei ist der Arbeitgeber für seine Aussagen beweispflichtig, so wie es Arbeitnehmer/-innen für ihre Änderungswünsche sind
  • Wer ein Kündigungsschutzverfahren gegen den Arbeitgeber führt, muss nicht auf die Beendigung des Verfahrens warten. Spätestens mit dem Zugang der Kündigung besteht der Anspruch auf ein vorläufiges Zeugnis

13 Kommentare:

  1. Ihr führt hier wichtige Hinweise zum Erkennen von verschlüsselten Formulierungen auf. Selbstverständlich sollte ein gutes Zeugnis frei davon sein. Wichtig ist es aber auch, dass das Zeugnis branchentypisch formuliert, also mit einem aussagekräftigen Aufgabenprofil und einem darauf angepassten Leistungsteil versehen ist, der die individuellen Stärken des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin wiedergibt. Hierin liegt aber auch die Problematik, da den meisten Arbeitnehmern zwar die Leistungszusammenfassung z.B.: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ (Note 1) bekannt ist, weniger jedoch, ob die einzelnen Formulierungen auch dieser Note entsprechen und ob der Leitungsteil auch vollständig formuliert wurde.
    Der Leistungsteil gliedert sich dabei in Angaben zu: Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg, konkrete Erfolge, Führungsleistung, Leistungszusammenfassung, Verhalten in- und extern, Beendigungsgrund, Dank (und Bedauernsformel – bei Abschlusszeugnissen). Als branchentypische Merkmale bei einem Journalisten versteht man z. B. sorgfältiges Recherchieren, sicheres Textverständnis und gute, kreative Textideen.

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    1. Danke für die zusätzlichen Informationen, Elisabeth! :-)

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  2. Also wenn ich dran denke, dass sich Leute die schlimmsten Fehltritte leisten können und dann nach eigener Erzählung (!) in Abfindungsverträgen man sich trotz aller Vorkommnisse auf sehr gutes Zeugnis einigt- da fragt man sich, wozu das überhaupt noch gut sein soll.
    Kann man doch gar nix drauf geben.

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    1. Willst Du etwa behaupten, dass es bei Hugendubel Drückberger, Flachpfeifen, Krankmacher und ähnliche Gestalten gibt, die etwa nicht das beste aller Zeugnisse verdient haben? Dass bei Sand im Getriebe etwa nicht immer die Führung Schuld hat, sondern in Einzelfällen auch Mitarbeiter? Fehltritte ebenso wenig honoriert werden, wie gute Leistung?
      Böööööse!
      Wundert mich eigentlich, dass hier noch kein Shitstorm auch Dich einbrach!

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    2. Woher wohl dieser Hass gegen eigene Kollegen kommt? Du musst wohl oft enttäuscht worden sein in Deinem Arbeitsleben. Kannst einem nur leid tun.

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    3. Hass? Du hast offensichtlich nicht viel von dem verstanden, was Menschen anrichten, die Hass empfinden.
      Um Deine Frage zu beantworten. In der Tat bin ich von Kollegen oft enttäuscht worden.
      Kolleginnen und Kollegen die mal um 9 anrufen, weil ihnen unwohl ist wenn sie wissen, dass ein Haufen Ware zu erwaten ist, die sich verdrücken, Arbeit für andere liegen lassen etc. pp. Einfach nicht da sind, wo die Arbeit ist. Gerne auch aber nicht nur unter dem Deckmantel der BR-Tätigkeit. Die wie vom 16. November beschrieben am Ende noch eine Abfindung für Nichtleistung bekommen. Und den nächsten Arbeitgeber ebenso beschumsen wir vormals uns. Wenn ich Dir deswegen leid tu, schön. Spenden für Leidende werden gerne genommen.

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    4. Ja, kannst einem wirklich leid tun. Der einzige der arbeitet, umgeben von lauter Faulpelzen und Drückebergern.

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  3. Was mir an Euch Linken so gefällt, ist Eurer klares Weltbild. Kolleginnen und Kollegen sind automatisch alle gut (außer mir jetzt natürlich), weil die GL und das Kapital automatisch schlecht sind.
    Dass die Welt komplizierter sein könnte, kommt Euch nicht in den Sinn. Das ist witzig.

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    1. Da ist aber einer beleidigt...

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    2. Ich denke eher, dass Gaudeamus es leid ist, wenn Drückeberger mit einem guten Zeugnis und Handgeld gehen dürfen, nur weil die ewig gerechten vor irgendeinem Verwaltungsgericht erstritten haben, dass man diesen Drückebergern nicht sagen darf, dass sie solche sind. Ich denke eher, dass Gaudeamus es leid ist, wenn Drückeberger mit einem guten Zeugnis und Handgeld gehen dürfen, nur weil die ewig gerechten vor irgendeinem Verwaltungsgericht erstritten haben, dass man diesen Drückebergern nicht sagen darf, dass sie solche sind.

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  4. Neben den im Beitrag beschriebenen Geheimcodes und verschlüsselten Botschaften gibt es in fast allen Arbeitszeugnissen typische Formulierungen, die eine bestimmte Bewertung ausdrücken. Ohne sich mit dem Thema eingehender zu beschäftigen, ist es oft schwierig alle Formulierungen und Geheimcodes zu erkennen und richtig einzuordnen. Gerade wenn man eine erste Einschätzung relativ schnell benötigt, weil man ggf. eine Korrektur einfordern oder sich neu bewerben will. Für diesen Fall möchte ich auf ein Online-Tool zur Arbeitszeugnis-Bewertung aufmerksam machen, das von uns entwickelt wurde und vielleicht einigen weiterhilft: http://www.zeugniswert.de

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