Montag, 27. März 2017

Die Freiheit der Entscheidung


Tarifvertrag    oder   Vergütungsordnung

Tariflohn   oder   Mindestlohn/Vergütungslohn

Weihnachtsgeld   oder   kein Weihnachtsgeld

37,5 Std-Woche   oder   40 Std.-Woche

Spätzuschläge   oder   keine Spätzuschläge

besonderer Kündigungsschutz für Beschäftigte ab 52 Jahren
 bei längerer  Beschäftigungsdauer   oder    nichts

6 Wochen Urlaub   oder   4 Wochen Urlaub (gesetzlich)

Vermögenswirksame Leistungen   oder   Keine VWL

gemeinsam solidarisch   oder   isoliert vereinzelt

an Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen   oder   sich still verhalten

streiken   oder   betteln   

Gewerkschaftsmitglied   oder   Nicht-Gewerkschaftsmitglied



Liebe Kollegin, lieber Kollege,

am 31. März 2017 läuft der Entgelttarifvertrag aus,
den Manteltarifvertrag haben die Arbeitgeber zum 30. Mai 2017 gekündigt.
Rechtlichen Anspruch auf Tarifleistungen und deren Nachwirkung haben nur Gewerkschaftsmitglieder, die vor dem Kündigungstermin ver.di-Mitglied sind.

3 Kommentare:

  1. Ich habe meine Entscheidung getroffen: ich bin Gewerkschaftsmitglied und werde mich an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen.

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  2. Bin beim Streik auf jeden Fall dabei.

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