Tarifvertrag oder Vergütungsordnung
Tariflohn oder Mindestlohn/Vergütungslohn
Weihnachtsgeld oder kein Weihnachtsgeld
37,5 Std-Woche oder 40 Std.-Woche
Spätzuschläge oder keine Spätzuschläge
besonderer Kündigungsschutz für Beschäftigte ab 52 Jahren
bei längerer Beschäftigungsdauer oder nichts
6 Wochen Urlaub oder 4 Wochen Urlaub (gesetzlich)
Vermögenswirksame Leistungen oder Keine VWL
gemeinsam solidarisch oder isoliert vereinzelt
an Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen oder sich still verhalten
streiken oder betteln
Gewerkschaftsmitglied oder Nicht-Gewerkschaftsmitglied
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
am 31. März 2017 läuft der Entgelttarifvertrag aus,
den Manteltarifvertrag haben die Arbeitgeber zum 30. Mai 2017 gekündigt.
Rechtlichen Anspruch auf Tarifleistungen und deren Nachwirkung haben nur Gewerkschaftsmitglieder, die vor dem Kündigungstermin ver.di-Mitglied sind.
Ich habe meine Entscheidung getroffen: ich bin Gewerkschaftsmitglied und werde mich an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen.
AntwortenLöschenBin auf jeden Fall dabei!
AntwortenLöschenBin beim Streik auf jeden Fall dabei.
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