Liebe Kollegin, lieber Kollege,
am 31. März 2017 läuft für die Beschäftigten im Buchhandel
und in den Verlagen in Bayern der Entgelttarifvertrag aus,
den Manteltarifvertrag haben die Arbeitgeber zum 30. Mai 2017 gekündigt.
Rechtlichen Anspruch auf Tarifleistungen und deren Nachwirkung haben nur Gewerkschaftsmitglieder, die vor dem Kündigungstermin ver.di-Mitglied sind.
Deshalb:
Momentan scheint ja alles für alle noch in bester Ordnung zu sein. Solange es Tarife gibt, zahlen Arbeitnehmer den "Unorganisierten" meist dasselbe Gehalt wie Gewerkschaftsmitgliedern, um zu vermeiden, dass alle welche werden. Ist die Arbeitnehmerseite jedoch augenscheinlich nicht stark genug, Tarifabschlüsse durchzusetzen, könnte die Sache schnell anders aussehen. Nicht organisierte Kolleginnen und Kollegen, die glauben, es müsse ewig und drei Tage so weitergehen, dass sie dasselbe bekommen, was Gewerkschaftsmitglieder bekommen, sollten sich daher also fragen, welche plausiblen Grund ein Arbeitgeber dann noch haben könnte, sie in die Nachwirkung einzubeziehen. Sollte ihnen hierzu nichts Gescheites einfallen, täten sie gut daran, bald unserer Gewerkschaft beizutreten und aktiv für den Erhalt und die Verbesserung unserer Tarifverträge einzutreten.
AntwortenLöschenStatt "Arbeitnehmer" muss es natürlich in der zweiten Zeile "Arbeitgeber" heissen.
LöschenRichtig - und statt "Unorganisierten" müsste es "Trittbrettfahrer" und "Bergaufbremser" heissen!
LöschenDas sind wichtige Hinweise des Kollegen Horn, die vermutlich ihre Adressaten nicht erreichen werden. Denn die, die es betrifft, gehen nicht zur Betriebs- oder Abteilungsversammlung, lesen nicht diesen Blog und interessieren sich offenbar auch sonst nicht für ihre Arbeits- und Lebensbedingungen.
AntwortenLöschenUnd wenn die Hugendubel-GL dann zuschlägt und Tarifflucht begeht - was durch aus möglich ist - dann wird es wieder heißen: "Wir konnten nichts machen".