Mittwoch, 16. Oktober 2013

Fragen und Antworten zum Thema "Befristete Arbeitsverträge"

An dieser Stelle haben wir einige der häufigsten Fragen und Antworten zum Thema "Befristete Arbeitsverträge" gesammelt. Wir möchten damit allen unseren KollegInnen, die bei Hugendubel befristet beschäftigt sind, einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen bieten. Bei weiteren Fragen wendet Euch bitte an Euren Betriebsrat vor Ort.
 

Was muss ich beachten, wenn ich einen befristeten Arbeitsvertrag abschließe? 

Die Befristung des Arbeitsvertrages bedarf der Schriftform. Darunter fallen auch befristete Vertragsverlängerungen. Fehlt es an einer schriftlichen Vereinbarung, so gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet.

Schriftlich muss die Dauer des Arbeitsverhältnisses vor Vertragsbeginn festgehalten werden. Die nach Vertragsbeginn vorgenommene schriftliche Niederlegung einer vor Vertragsbeginn mündlich getroffenen Befristungsvereinbarung kann den Formmangel nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes nicht heilen. 



Kann mein Arbeitgeber mir auch nur einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten? 

Ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf grundsätzlich eines Sachgrundes. Ohne Sachgrund kann ein Arbeitsvertrag insgesamt - also einschließlich dreier möglicher Verlängerungen - auf bis zu zwei Jahre befristet werden.

Die Voraussetzung ist, dass mit dem Arbeitnehmer zuvor noch kein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Eine Berufsausbildung zählt hierbei noch nicht als Arbeitsverhältnis.

Eine Ausnahme hinsichtlich der Gesamtdauer der Befristung besteht bei neu gegründeten Unternehmen. Existenzgründer haben die Möglichkeit, in den ersten vier Jahren des Bestehens des neu gegründeten Unternehmens befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von vier Jahren abzuschließen. Eine mehrfache Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages ist bis zu dieser Gesamtdauer möglich. 


Wann endet mein befristeter Arbeitsvertrag? 

Befristet abgeschlossene Arbeitsverhältnisse enden ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine vorherige Kündigung ist nur ausnahmsweise möglich. 

Wie kann mein Arbeitsverhältnis außer durch eine Kündigung noch beendet werden? 

Das Arbeitsverhältnis kann außer durch eine Kündigung durch
 

- den Tod des Arbeitnehmers,
- durch einen Aufhebungsvertrag,
- durch Ablauf der Befristung

- oder durch Erreichen einer Altersgrenze enden.

Durch den Tod des Arbeitnehmers wird das Arbeitsverhältnis immer beendet. Beim Tod des Arbeitgebers geht das Arbeitsverhältnis auf die Erben über. Es kommt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Befristet abgeschlossene Arbeitsverhältnisse enden ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine vorherige Kündigung ist nur ausnahmsweise möglich.

Wird das 65. Lebensjahr erreicht, so endet das Arbeitsverhältnis auch nicht automatisch. Es endet ohne Kündigung nur dann bei Vollendung des 65. Lebensjahres oder bei Bezug von Altersrente, wenn dies im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag so festgelegt ist. 


Habe ich, obwohl ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe, auch einen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld? 

Arbeitnehmer/innen, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, dürfen nicht schlechter behandelt werden als solche, die unbefristet beschäftigt sind. Daher haben sie in der Regel einen Anspruch auf Sonderzahlungen. Werden diese Zahlungen für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt, so kann auch nur ein anteiliger Anspruch auf Zahlung bestehen.  

Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet vor dem Stichtag der Auszahlung: Habe ich wenigstens einen Anspruch auf eine anteilige Weihnachtsgratifikation? 

Nein, ein Anspruch besteht nicht. Die Zahlung darf insgesamt entfallen, wenn der Arbeitnehmer vor dem Stichtag aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, auch wenn er bis dahin in vollem Umfang gearbeitet hat. Ohne eine ausdrücklich anders lautende Vereinbarung besteht kein Anspruch, und insbesondere auch kein anteiliger Anspruch für die 'Betriebstreue in der Vergangenheit', aus dem einfachen Grund dass die 'Betriebstreue in der Zukunft' nicht mehr geleistet werden kann.

1 Kommentar:

  1. Ja Ja. Die Sache mit den Arbeitsverträgen ist schon ein schwieriges Thema.
    Ich bin selber Selbstständig und musste mich damit auch erstmal rum schlagen, bis ich mir im Internet einfach so eine Vorlage gedownloadet habe.
    Aber man sollte als Arbeitgeber immer im Auge behalten, dass man Konflikte durch diesen Vertrag vermeidet.
    Zum Beispiel sollte der Arbeitnehmer sein Weihnachtsgeld nicht einfordern müssen, weil man es ihm schon so gibt. Das sind alles Kleinigkeiten, die die Arbeitsmoral stärken und dadurch Konflikte verhindert.

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