Gewerkschaft für Dummies: Basiswissen (1)
Diese Frage stand in diesem Infoblog in einem Kommentar einige Tage nach unserer letzten Betriebsversammlung im November 2012. In dieser Frage werden die ganzen Informationsdefizite deutlich, die in einem Großteil der Belegschaft über die Funktion von Betriebsrat, Gewerkschaft und Betriebsversammlung immer noch vorhanden sind. Es sind dies Informationsdefizite trotz Infoblog, trotz Aushängen am Schwarzen Brett, trotz Betriebsversammlungen, trotz der Möglichkeit im Unternehmen jederzeit Betriebsräte, Gewerkschaftsmitglieder oder unsere Gewerkschaftssekretäre zu fragen.
"Aufklärung", sagt Kant,"ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit." Denn eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir Euch nicht abnehmen: lesen, zuhören, Fragen stellen - und dann handeln. Aus diesem Grund starten wir die neue Reihe "Gewerkschaft für Dummies".
Ehrlich gesagt, kommen wir uns dabei manchmal wie Sisyphos vor, der immer und immer wieder den Stein nach oben rollt. Aber wie sagt Camus: "Wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen."
Bevor wir allerdings auf die oben gestellte Frage eingehen, liebe Kommentatorin, lieber Kommentator, eines noch vorweg: Der "Typ" ist ein Mensch, und der Mensch hat einen Namen - beim letzten mal war es Schorsch Wäsler, am kommenden Donnerstag wird es Stefan Kraft von ver.di sein.
- das Personal- und Sozialwesen
- die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebes
An den Betriebs- oder Abteilungsversammlungen können Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen. Nimmt der Arbeitgeber an Betriebs- oder Abteilungsversammlungen teil, so kann er einen Beauftragten der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen. Der Zeitpunkt und die Tagesordnung der Betriebs- oder Abteilungsversammlungen sind den im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften rechtzeitig schriftlich mitzuteilen (§ 46 BetrVG).
Der Betriebsrat ist ein Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch Mitwirkung und Mitbestimmung an betrieblichen Entscheidungen. Das betrifft viele Bereiche des täglichen Arbeitsalltages: Einhaltung der Arbeitsgesetze, Mitbestimmung bei Einstellung und Kündigung, Überprüfung der korrekten Eingruppierung, Mitspracherecht bei geplanten Arbeitszeitmodellen oder geplanten Maßnahmen zur Unternehmensrationalisierung und noch vieles mehr.
Es gibt allerdings zentrale Bereiche, in denen vom Gesetz her der Betriebsrat keine Mitwirkungsfunktion hat: z.B. die wöchentliche Arbeitszeit, die Höhe des Gehalts oder die Anzahl der Urlaubstage. Verhandlungen hierüber finden nicht zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat, sondern zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft statt. Dies bezeichnet man als Tarifautonomie, d.h. nicht der Betriebsrat, sondern nur die Gewerkschaft hat die rechtliche Fähigkeit, die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder tarifvertraglich mit normativer Wirkung zu regeln. Darunter fällt auch der Aufruf zum Streik: dies ist dem Betriebsrat untersagt und nur einer Gewerkschaft möglich. Wenn es dann nach einem erfolgreichen Streik eine Gehaltserhöhung gibt, dann kannst Du Dich bei unserer Gewerkschaft und den gewerkschaftlich organisierten KollegInnen bedanken - und, falls du es noch nicht bist, Mitglied werden!
Betriebsrat und Gewerkschaft sind also die beiden Säulen der Interessensvertretung für lohnabhängig Beschäftigte. Ein Betriebsrat allein kann - schon vom Gesetz her - diese Interessen nicht in einem Arbeitskampf durchsetzen. Eine Gewerkschaft wiederum ist kein ADAC, für den man gegen seinen Monatsbeitrag Serviceleistungen einfordern kann. Eine Gewerkschaft ist eine Organisation, die Hilfe zur Selbsthilfe leistet. D.h. entscheidend ist, ob DU und die Belegschaft bereit ist, für DEINE und ihre eigenen Interessen auch zu kämpfen. Nur wenn DU und die Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft an einem Strang ziehen können wir etwas erreichen. Sonst eben nicht. Wir haben es selber in der Hand.
Stefan Kraft wird auf der kommenden Betriebsversammlung am Donnerstag im Eine-Welt-Haus (9.30 Uhr) über die aktuelle Situation im Hinblick auf den Entgelttarifvertrag und die Konsequenzen einer möglichen vom Hugendubel-Management angedrohten Tarifflucht sprechen.
Quellen: ver.di, dgb, IG metall, Wikipedia
Und die Kollegen haben eine Funktion: sie sind die für uns zuständigen Gewerkschaftsekretäre. Und sie haben einen Grund, warum sie hier sind: sie sind nämlich für die Vertretung der Interessen der lohnabhängig Beschäftigten bei Hugendubel zuständig. Also für Deine Interessen, für meine Interessen, für u n s e r e Interessen.
Rechtliche Grundlagen der Betriebsversammlung
Unter einer Betriebsversammlung versteht man nach dem deutschen Betriebsverfassungsrecht eine Versammlung von Arbeitnehmern und Betriebsrat zum Zwecke der Information der Arbeitnehmer über die den Betrieb betreffenden Angelegenheiten. Gesetzlich geregelt ist die Betriebsversammlung in §§ 42 bis 46 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs und wird von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet.
Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen. Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über u.a. folgende Themen Bericht zu erstatten:
- die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebes
An den Betriebs- oder Abteilungsversammlungen können Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen. Nimmt der Arbeitgeber an Betriebs- oder Abteilungsversammlungen teil, so kann er einen Beauftragten der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen. Der Zeitpunkt und die Tagesordnung der Betriebs- oder Abteilungsversammlungen sind den im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften rechtzeitig schriftlich mitzuteilen (§ 46 BetrVG).
Wieso soll ich zur Betriebsversammlung gehen?
Ungefähr alle drei Monate lädt der Betriebsrat alle Kolleginnen und Kollegen zu einer Betriebsversammlung ein, um über seine Aktivitäten zu berichten. Zumindest ist dies die gesetzliche Festlegung. Es ist wichtig, dort hinzugehen, denn wo kann man sich besser informieren über die Personen im Betriebsrat, die sich für unsere Interessen einzusetzen haben und über die aktuellen betrieblichen Verhältnisse. Wissen ist Macht - heißt es - und der Arbeitgeber informiert sich genau über seine ArbeitnehmerInnen. Warum sollten wir uns nicht über die Pläne des Arbeitgebers rechtzeitig und umfassend informieren? Es ist immer besser, etwas genau zu wissen statt alles nur vom "Hören-Sagen". Wer nichts weiß muss früher oder später dran glauben.
Stehen in deiner Filiale oder in deiner Abteilung Veränderungen, sprich Umorganisationen an? Was wissen die KollegInnen darüber, was sagen sie dazu? Welche Rechte hast du als Arbeitnehmer und wo kann man detaillierte Informationen darüber nachlesen? Auf einer Betriebsversammlung kannst du alles ansprechen, auch was dich - als Teil der Belegschaft - betrifft. Und wenn es zu persönlich ist, dann lernt man auf der Betriebsversammlung die Betriebsratsmitglieder etwas besser kennen, an die man sich später jederzeit vertraulich wenden kann.
Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt. Du wirst für diese Zeit auch ganz normal bezahlt, auch wenn die Betriebsversammlung einmal außerhalb deiner persönlichen Arbeitszeit liegen sollte.
Solltest du in einem Betrieb arbeiten, wo der Betriebsrat - aus welchen Gründen auch immer - es für überflüssig hält, die Arbeitnehmer per Betriebs- oder Abteilungsversammlung zu informieren, solltest du dich an deine Gewerkschaft wenden. Auf Antrag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss der Betriebsrat vor Ablauf von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eine Betriebsversammlung einberufen, wenn im vorhergegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung und keine Abteilungsversammlungen durchgeführt worden sind.
Wieso kommt jemand von der Gewerkschaft ? - wir haben doch einen Betriebsrat!
Der Betriebsrat ist ein Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch Mitwirkung und Mitbestimmung an betrieblichen Entscheidungen. Das betrifft viele Bereiche des täglichen Arbeitsalltages: Einhaltung der Arbeitsgesetze, Mitbestimmung bei Einstellung und Kündigung, Überprüfung der korrekten Eingruppierung, Mitspracherecht bei geplanten Arbeitszeitmodellen oder geplanten Maßnahmen zur Unternehmensrationalisierung und noch vieles mehr.
Es gibt allerdings zentrale Bereiche, in denen vom Gesetz her der Betriebsrat keine Mitwirkungsfunktion hat: z.B. die wöchentliche Arbeitszeit, die Höhe des Gehalts oder die Anzahl der Urlaubstage. Verhandlungen hierüber finden nicht zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat, sondern zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft statt. Dies bezeichnet man als Tarifautonomie, d.h. nicht der Betriebsrat, sondern nur die Gewerkschaft hat die rechtliche Fähigkeit, die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder tarifvertraglich mit normativer Wirkung zu regeln. Darunter fällt auch der Aufruf zum Streik: dies ist dem Betriebsrat untersagt und nur einer Gewerkschaft möglich. Wenn es dann nach einem erfolgreichen Streik eine Gehaltserhöhung gibt, dann kannst Du Dich bei unserer Gewerkschaft und den gewerkschaftlich organisierten KollegInnen bedanken - und, falls du es noch nicht bist, Mitglied werden!
Betriebsrat und Gewerkschaft sind also die beiden Säulen der Interessensvertretung für lohnabhängig Beschäftigte. Ein Betriebsrat allein kann - schon vom Gesetz her - diese Interessen nicht in einem Arbeitskampf durchsetzen. Eine Gewerkschaft wiederum ist kein ADAC, für den man gegen seinen Monatsbeitrag Serviceleistungen einfordern kann. Eine Gewerkschaft ist eine Organisation, die Hilfe zur Selbsthilfe leistet. D.h. entscheidend ist, ob DU und die Belegschaft bereit ist, für DEINE und ihre eigenen Interessen auch zu kämpfen. Nur wenn DU und die Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft an einem Strang ziehen können wir etwas erreichen. Sonst eben nicht. Wir haben es selber in der Hand.
Stefan Kraft wird auf der kommenden Betriebsversammlung am Donnerstag im Eine-Welt-Haus (9.30 Uhr) über die aktuelle Situation im Hinblick auf den Entgelttarifvertrag und die Konsequenzen einer möglichen vom Hugendubel-Management angedrohten Tarifflucht sprechen.
Deswegen wird also unser Gewerkschaftssekretär Stefan Kraft von unserer Gewerkschaft ver.di auf unserer Betriebsversammlung sein.
Quellen: ver.di, dgb, IG metall, Wikipedia
Sehr schöner Text! Rüttelt hoffentlich einige Kollegen wach. Danke!
AntwortenLöschenGenau! Vielleicht sorgt ja die Anwesenheit eines Gewerkschaftsvertreters unter anderem dafür, dass derartige Veranstaltungen nicht ganz so inhaltsarm ablaufen und nur als Forum dienen, eine neue schrottige Schikane aus der Zentrale demutsvoll abzunicken (wie z.B. auf unserer jüngsten BV geschehen)!
AntwortenLöschenWas ist denn dort passiert?
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