Anlässlich einer Umfrage und der darauffolgenden Abteilungsversammlung, die der Betriebsrat München im letzten Jahr in den Zentralen Diensten abhielt, wurde von einigen Kolleginnen aus der Buchhaltung der Wunsch nach Gleitzeitarbeit geäußert.
Die Mehrheit der Befragten erklärte in einer zweiten Umfrage zwar, sie seien mit der bisherigen Arbeitszeit einverstanden. Doch hätte eine flexiblere Arbeitszeitregelung den KollegInnen, (lediglich) die Möglichkeit eröffnet, ihre Arbeitszeit zu ändern, die das auch wollen. Niemand wäre dazu gezwungen gewesen. Daher hat der Betriebsrat es als seine Aufgabe betrachtet, auf eine Neuregelung der Arbeitszeit hinzuwirken, und dem Arbeitgeber entsprechende Vorschläge unterbreitet.
Zu unserer Überraschung wurden diese kategorisch abgelehnt.
Die Hauptargumente des Arbeitgebers waren:
Erstens: Eine Neuregelung und Flexibilisierung der Arbeitszeit sei in der betreffenden Abteilung nicht möglich, weil die Aufgaben dort andere seien als in den Filialen.
Hierzu ist von Betriebsratsseite nichts anzumerken, da es uns trotz aller Bemühungen leider nicht möglich war, den Ausführungen der Arbeitgeberseite geistig zu folgen.
Zweitens: Gleitzeitarbeit sei nur mithilfe eines Zeiterfassungssystems möglich. Die Einführung eines Zeiterfassungssystems aber sei zu teuer.
Hierzu ist von Betriebsratsseite anzumerken, dass nach unserer Information geeignete Zeiterfassungssysteme bereits unter 300 € zu haben sind.
Drittens: Läge es bei den MitarbeiterInnen selbst, ihre Arbeitszeiten zu bestimmen und zu dokumentieren, wäre dies nicht mehr zu kontrollieren und würde zu Missbrauch führen. Denn Misstrauen sei hier durchaus angebracht.
Für uns als Betriebsrat ist es nicht nachzuvollziehen, wie man bei KollegInnen in Vertrauensposition pauschal zu einer derartigen Einschätzung gelangen konnte.
Dafür ist etwas anderes umso deutlicher geworden: unser Arbeitgeber betont zwar stets, dass Flexibilität heute mehr denn je überlebenswichtig sei. Damit meint er aber offensichtlich nur die von ihm verordnete. Eine Flexibilisierung von unten ist und bleibt unerwünscht.
Angesichts der verhältnismäßig geringen Zahl der Kolleginnen, die Interesse an Gleitzeitarbeit bekundet haben, wäre es zwar unangemessen, in dieser Sache alle Mittel betrieblicher Mitbestimmung auszuschöpfen.
Der Betriebsrat wird sich jedoch weiterhin für eine Lösung einsetzen, die heutigen Anforderungen an eine arbeitnehmergerechte Arbeitszeitgestaltung entspricht.
Euer Münchner Betriebsrat
Donnerstag, 28. Februar 2013
Kaum zu glauben, aber wahr: Flexibilität unerwünscht!
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Arbeitszeit,
Betriebsrat
5 Kommentare:
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Und was ist so schwierig daran zu verstehen dass die Aufgaben der Buchhaltung andere sind als in den Filialen?
AntwortenLöschenUnd was haben die Aufgaben mit der Arbeitszeit zu tun? NULL!
AntwortenLöschenWomöglich sollte die Buchhaltung für die Filialen weiterhin erreichbar bleiben? Ob ihr es glaubt oder nicht es gibt Kollegen in den Filialen die mit der Buchhaltung öfter kommunizieren!
AntwortenLöschenWenn da dann früh Feierabend ist, der kollege in der Filiale aber ne späte Schicht hat, vielleicht die ganze Woche- dann ?? Soll er von zuhause aus anrufen?
Es ist mir neu, dass wenn Kollegen Spätschicht haben, in der Buchhaltung noch um 20 Uhr anrufen können?
AntwortenLöschenAußerdem geht es hier um etwas flexiblere Arbeitszeiten und nicht darum, dass Kollegen schon um 10 Uhr wieder Feierabend machen.
Meine einstigen Erfahrungen mit Gleitzeit sind nicht immer positiv gewesen. Statt Arbeit liegen zu lassen oder offiziell Überstunden zu machen, steht man dann oft unter Druck, "mal so" ne Stunde dranzuhängen. Da kann ich die Mehrheit der Buchhaltung schon verstehen.
AntwortenLöschenBei Weiland war der Zentraleinkauf auch nur bis 14 Uhr telefonisch erreichbar – und es hat immer alles geklappt!