Montag, 24. September 2012

Statt Sozialtarifvertrag - Tarifflucht?

Der eventuelle Austritt aus dem Arbeitgeberverband von Hugendubel wird in den letzten Tagen groß diskutiert. Laut unseren Informationen soll dieser Schritt von der Geschäftsleitung geprüft werden.
Wir haben über dieses Thema mit dem Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Uwe Kramm gesprochen.

Infoblog: Die Gerüchteküche brodelt: uns ist zu Ohren gekommen, dass Hugendubel überlegt, aus dem Arbeitgeber-Verband auszusteigen. Ist dem Betriebsrat darüber etwas Näheres bekannt?


Uwe Kramm: Bei einer Betriebsräteveranstaltung in der letzten Woche wurde von der Arbeitgeberseite erstmals die Zukunft unseres bayrischen Tarifvertrags thematisiert und dieser als Nachteil gegenüber unseren Wettbewerbern dargestellt. Von konkreten Schritten war aber nicht die Rede.

Infoblog: Sollten die MitarbeiterInnen und der BR diese Aussage ernst nehmen oder ist dies eher als Drohung im Hinblick auf die Entgelttarifverhandlungen zu sehen?

Uwe Kramm: Ich nehme diese Aussage jedenfalls sehr ernst! Schon bei der Integration von Habel hat sich ja die Frage gestellt, ob es für unsere neuen KollegInnen eine Tarifbindung geben wird oder nicht. Die GL hat dies strikt abgelehnt. Am gültigen Entgelt- und Manteltarifvertrag in Bayern wurde bis jetzt aber nicht gerüttelt. Mit der bevorstehenden Entgeltrunde hat diese neue Entwicklung meiner Meinung nach weniger zu tun als mit der generell sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Es wird praktisch alles in Frage gestellt, was wir an Standards gewohnt sind. Dazu gehören eben auch die Leistungen aus den Tarifverträgen. Also aufgepasst!

Infoblog: Welche der Filialen bzw. welche Regionen sind im Unternehmen tarifgebunden?

Uwe Kramm: Tarifbindung besteht unmittelbar für die Filialen in Bayern, da der räumliche Geltungsbereich der Tarifverträge eben dieses Bundesland ist. Durch die Anwendung der TV in den westlichen Bundesländern und Berlin bei Alt-Hugendubel seit vielen Jahren ist hier eine sog. "Betriebliche Übung" entstanden. Das ist aber keine originäre Bindung.

Infoblog: Was würde dieser Austritt für Gewerkschaftsmitglieder und Nichtgewerkschaftsmitglieder bedeuten?

Uwe Kramm: Wenn ein Arbeitgeber den Verband verlässt, hat das keine Auswirkung auf die weitere Gültigkeit des Tarifvertrages im Betrieb. Diese endet erst mit Ablauf des Tarifvertrages. Auch nach Verbandsaustritt besteht die so genannte Nachbindung nach § 3 Abs. 3 TVG: „Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.“ Durch den Austritt könnte sich Hugendubel also nicht des Tarifvertrags entledigen.
Ein anderer Fall ist es, wenn der Tarifvertrag enden würde: Dann setzte dessen Nachwirkung ein. Diese regelt § 4 Abs. 5 TVG: „Nach Ablauf des Tarifvertrages gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.“ Diese anderen Abmachungen könnten sein: entweder ein neuer Tarifvertrag oder Änderungen des Arbeitsvertrages. Bei Letzterem wäre unbedingt Vorsicht geboten! Eine einzelvertragliche Abmachung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann möglicherweise Ansprüche aus dem nachwirkenden Tarifvertrag beenden. Eine qualifizierte Rechtsberatung vor Unterzeichnung ist hier unbedingt geboten. Anders wäre es bei einer Betriebsvereinbarung: Diese stellt in Bezug auf § 77 Abs. 3 BetrVG keine neue Abmachung dar. Selbst wenn Verbandsaustritt und Tarifvertragsende zusammenfielen, gäbe es keinen tariflosen Zustand: Die Nachwirkung bliebe bestehen. Von einem Ende der Tarifverträge kann übrigens nicht die Rede sein.

Infoblog: Welche Gründe kann es haben, wenn Arbeitgeber Tarifflucht begehen?

Uwe Kramm: Zumeist geht es schlicht darum, den Beschäftigten künftig weniger zu bezahlen und sich tarifliche Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu sparen. Das soll dann wegen niedrigerer Personalkosten einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz bringen.

Infoblog: Welche wichtigen Regelungen im Manteltarifvertrag würden dann unter anderem nicht mehr greifen?

Uwe Kramm: Zur Erinnerung einige der Regelungen, die wir dem Manteltarifvertrag zu verdanken haben:
Urlaubs- und Weihnachtsgeld (kombiniert in Höhe von 150% eines Monatsgehalts 30 Tage Urlaub Freistellungsregelungen (Sonderurlaube) bessere Kündigungsfristen.

Infoblog: Vielen Dank



Anmerkung:
Der Entgelttarifvertrag für die AN des Buchhandels und Verlage in Bayern ist am 31.03.2012 ausgelaufen und befindet sich in der Nachwirkung. Der erste Verhandlungstermin soll hierzu im Oktober stattfinden. Der Manteltarifvertrag läuft noch bis 31.12.2012.

28 Kommentare:

  1. Die Antworten sind sehr vorsichtig formuliert.
    Ich war auf der Betriebsrätekonferenz ebenfalls anwesend. Der Personalleiter Hr Drouet hat u.a gesagt, dass sie nach Manteltarifvertrag bezahlen müssen und die Personalkosten zu hoch seien.
    Er erklärte, der Austritt aus dem Arbeitgeberverband sei eine Option, die auch geprüft werde.

    Jede Filiale werde außerdem geprüft, ob sie eine positive Zukunftsprognose hat, wie die Mieten seien und natürlich werden auch die Personalkosten mit in die Überlegung eingerechnet.

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  2. Fakt ist also:

    "Es wurde von der Arbeitgeberseite erstmals die Zukunft unseres bayrischen Tarifvertrags thematisiert".

    Und um das etwas konkreter zu formulieren:

    Philippe Drouet (Personalleitung für Gesamt-Hugendubel) spricht - im Auftrag der Geschäftsleitung - zu den versammelten Betriebsräten und sagt dort (Gedächtnisprotokoll):

    "Es gibt große Probleme gerade dort, wo nach dem bayerischen Tarifvertrag bezahlt wird."

    "Das rechnet sich nicht mehr, das kann sich die Firma nicht mehr leisten."

    Gezielt bringt er eine (bis dahin von GL-Seite noch nie ausgesprochene) Option erstmals ins Spiel:

    "Aus dem Arbeitgeberverband austreten" -
    das ist die naheliegende Antwort auf die von ihm explizit formulierte Frage:
    "Welche Tarifstruktur ist für Hugendubel zukünftig noch bezahlbar?"

    Dabei hat Drouet die direkte Verwendung des Begriffes "TARIFFLUCHT" zwar ausgespart, aber im Wortsinne unmißverständlich inhaltlich beschrieben!

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  3. Fatale Konsequenzen für die Hugendubel-Belegschaft: Streichung der tariflichen Leistungen, d.h.
    "Deutlich mehr arbeiten für spürbar weniger Geld"
    (nach Börsenblatt-online
    http://www.boersenblatt.net/549372/#comments)

    Die Drohung mit Tarifflucht kam direkt vom Hugendubel-Management: Sie wurde von Personalleiter Philippe Drouet gegenüber den in Frankfurt versammelten Hugendubel-Betriebsräten ausgesprochen:

    Selbstverständlich würde die Hugendubel-Geschäftsleitung lieber klammheimlich und still aus dem Tarif aussteigen: Das geht nun aber, nach der Veröffentlichung der intern ausgesprochenen Drohung, nicht mehr!

    Es handelt sich hierbei nicht um irgendeinen „Tarifpoker“, sondern tatsächlich um beabsichtigte Tarifflucht - und diese hätte für die Hugendubel-Beschäftigten fatale Konsequenzen:

    Die mögliche Streichung der bis jetzt tariflich garantierten Leistungen!

    Hugendubel könnte dann - ohne Tarifbindung - seine Mitarbeiter/innen also nach den "rein gesetzlichen" Basis-Ansprüchen des Arbeitsrechts arbeiten lassen.

    Diese sehen so aus:

    nur noch 4 Wochen Urlaub pro Jahr;

    48-Stunden-Arbeitswoche;

    im Rahmen einer 6-Tage-Woche (d.h. pro 7-Tage-Woche nur noch ein einziger freier Tag!);

    Gehaltskürzung auf "angemessenes Gehalt" (das bedeutet, laut Gerichtsentscheidungen, "mind. 5,00 € " die Stunde);

    Streichung aller Zuschläge und Sondervergütungen (betrifft also Urlaubs-/Weihnachtsgeld; Sonntagsarbeit; Abendzuschläge - und vieles andere mehr);

    Arbeitszeitgestaltung nur nach willkürlichen Arbeitgebervorgaben (bedeutet definitive Aus für das bis jetzt geltende verbindliche und verläßliche Turnusmodell!);

    usw. usw.

    ************

    Na denn: Gute Nacht!!

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    1. Jetzt malt mal nicht den Teufel an die Wand. Die Firma muss sparen, aber das tut sie doch nicht auf unsere Kosten, das tut sie im Gegenteil letztendlich für uns, zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Dafür kann doch jeder mal den Gürtel ein kleines bisschen enger schnallen!

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    2. Nach so vielen Jahren in dieser Firma kann ich nur eines sagen... Die Geschäftsleitung macht das ganz sicher nicht, um unsere Arbeitsplätze zu erhalten. Und, wie eng sollen wir den Gürtel noch schnallen!!!!!!??????

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    3. "wie eng sollen wir den Gürtel noch schnallen?"

      Die Antworten stehen oben: Da ist noch jede Menge Spielraum drin (Der muss ja nicht sofort schon vollständig ausgenutzt werden!)

      Also: Jahresurlaub 4 Wochen; 48-Stunden-Woche, 1 arbeitsfreier Tag pro 7-Tage-Woche; Gehaltskürzung (Untergrenze liegt bei 5 Euro pro Stunde); Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld (und aller Zuschläge); Arbeit auf Abruf; usw.

      Jetzt wollen sie damit loslegen, und die nächsten Jahre wird der Gürtel dann Stück für Stück immer noch enger geschnallt.

      So stellt sich die GL das vor; so wird das laufen, wenn sie erst mal aus der Tarifbindung draußen sind!!!

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  4. Bis jetzt ist Hugendubel im Tarif und für die Sicherung des Ganzen gibt es noch viele Betriebsräte und einen GBR.
    Also wartet man vielleicht mal ab was wirklich passiert, bevor man
    Behauptungen in den Raum stellt, die sich am Ende
    als Gerüchte herausstellen.

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  5. Der BR hat überhaupt rein gar nix mit Tarifverträgen zu tun! Es gibt anscheinend immer noch Kollegen, die die Zusammenhänge nicht begreifen. Autsch.
    Die Unterschrift unter einen Tarifvertrag setzt die Gewerkschaft, d.h. verdi und nicht der BR.

    Wenn der AG entscheidet aus dem AG-Verband auszutreten, dann kann man erst einmal nichts tun. Ausser: es gibt massiven Widerstand und Druck aus der Belegschaft (evtl. Demo oder Streik usw.) und die GF entscheidet dann doch noch anders.

    Vom BR kann hier nichts erzwungen werden!! Nullkommmanullnullnull...

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    1. Wozu ist denn der BR überhaupt da? Bei dieser Geschichte kann er nicht helfen, Kündigungen kann er auch nicht verhindern.
      Wozu also die vielen, vielen Stunden bzw. Wochen Betriebsratsarbeit? was genau bringen sie uns WIRKLICH?
      unangenehme Fragen. aber sie müssen erlaubt sein.

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  6. „Aufgepasst!“ und höchste Alarmbereitschaft!

    Was genau sagt Betriebsratsvorsitzender Uwe Kramm; was alles ist enthalten im obigen Beitrag:

    Hauptgründe für Tarifflucht durch den Arbeitgeber liegen in den künftig anfallenden niedrigeren Personalkosten (und dem hierdurch erhofften Vorteil gegenüber der Konkurrenz).

    Konkret heißt das: Geringere Gehälter - und der Wegfall von tariflichen Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (derzeit besteht unser Jahresgehalt ja noch aus 13,5 Monatsgehältern! - und wir haben bis jetzt noch Anspruch nicht nur auf die gesetzlichen 20 Tage - sondern auf 30 Tage Urlaub!)

    Hugendubel hat jetzt erstmals die Zukunft unseres bayrischen Tarifvertrags zum Thema gemacht und diesen als Nachteil gegenüber unseren Wettbewerbern dargestellt.

    U.Kramm: „Ich nehme diese Aussage sehr ernst!“

    Bereits bei der Integration von Habel in die DBH bzw. Hugendubel (2010) lehnte die GL eine Tarifbindung für die Kollegen strikt ab.

    U.Kramm: "Es wird praktisch alles in Frage gestellt, was wir an Standards gewohnt sind. Dazu gehören auch die Leistungen aus den Tarifverträgen.....Also aufgepasst!"

    Noch allerdings gilt die unmittelbare Tarifbindung (ausschließlich für die Filialen in Bayern!).

    Daneben gibt es - beschränkt auf "Alt-Hugendubel" (also die westlichen Bundesländer und Berlin) - jedoch keine "originäre Tarifbindung", sondern (aufgrund der Praxis der vergangenen Jahre) lediglich eine sogenannte "Betriebliche Übung".

    Zum Unterschied Nachbindung/Nachwirkung eines Tarifvertrags:

    NACHBINDUNG (§ 3 Abs. 3 TVG):
    „Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, so lange bis der Tarifvertrag endet.“
    Mit Ende des Tarifvertrags ist dieser dann auch innerhalb des Betriebes nicht mehr gültig.

    Danach setzt dessen NACHWIRKUNG (§ 4 Abs. 5 TVG) ein – so lange, bis diese durch eine andere Abmachung ersetzt wird: Diese "Abmachung" kann aber auch in veränderten Arbeitsverträgen bestehen!!

    Hier ist unbedingt Vorsicht geboten: Vor einer eventuellen (dann erforderlich) Vertragsunterzeichnung ist dringendst Rechtsberatung nötig!

    Denn: Eine einzelvertragliche Abmachung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann u.U. noch bestehende Ansprüche aus dem nachwirkenden Tarifvertrag beenden!


    Anmerkungen:

    Der Entgelttarifvertrag ist bereits ausgelaufen und befindet sich in der Nachwirkung.

    Der Manteltarifvertrag läuft nur noch bis zum 31.12.2012.

    Was kommt danach?

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  7. 'Aufgepasst' ist ein gutes Stichwort. Herr Kramm erklärt, dass nur ein Vergleich mit nicht tarifgebundenen Buchhandlungen ( es gibt auch mittelstaendische Ketten, die ueberall gelobt werden und definitiv keinen Tarif oder BR haben)
    gezogen wurde. Und wegen dieses Vergleiches fragen sich also wieder andere Menschen, ob Hugendubel aus dem Tarif aussteigen will.
    Der Skandal besteht also nur in diesem Vergleich??
    Sind hier vielleicht nicht eher die Buchhandlungen zu kritisieren, die keine Tarifbindung haben?

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    1. Die Brisanz der Blog-Meldungen zum Thema
      "Hugendubel und die Drohung mit der Tarifflucht"
      (somit also "Der Skandal")
      besteht exakt hierin:
      (verleiche obigen Kommentar von
      Montag, 24. September 2012 07:56:00 MESZ)


      Philippe Drouet (Personalleitung für Gesamt-Hugendubel)
      spricht - im Auftrag der Geschäftsleitung -
      zu den versammelten Betriebsräten und sagt dort
      (Gedächtnisprotokoll):

      "Es gibt große Probleme gerade dort,
      wo nach dem bayerischen Tarifvertrag bezahlt wird."

      "Das rechnet sich nicht mehr,
      das kann sich die Firma nicht mehr leisten."

      Gezielt bringt er eine
      (bis dahin von GL-Seite noch nie ausgesprochene)
      Option erstmals ins Spiel:

      "Aus dem Arbeitgeberverband austreten" -
      das ist die für ihn naheliegende Antwort
      auf die von ihm selbst explizit formulierte provokative Frage:
      "Welche Tarifstruktur ist für Hugendubel zukünftig noch bezahlbar?"

      Dabei hat Drouet die direkte Verwendung des Begriffes
      "TARIFFLUCHT" zwar ausgespart,
      aber im Wortsinne unmißverständlich inhaltlich beschrieben!

      Das ist Fakt, das haben alle versammelten Betriebsräte gehört -
      und das war eine erpresserische Drohung gegenüber Belegschaft und BR!

      Darauf müssen wir deutlich reagieren:
      jetzt, hier im Blog, und weiterhin in den nächsten Tagen und Wochen.

      Bei der Münchner Betriebsversammlung nächste Woche
      muß Drouet bzw. muß die GL Klartext reden.

      (Alternativ können sie dann natürlich lügen und alles abstreiten:
      Das würde ihnen allerdings nicht sehr gut bekommen!
      Mal sehen!)

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  8. @Anonym 13:27 Uhr

    "Die Firma muss sparen, aber das tut sie doch nicht auf unsere Kosten, das tut sie im Gegenteil letztendlich für uns, zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Dafür kann doch jeder mal den Gürtel ein kleines bisschen enger schnallen!"

    Diese Firma baut seit Jahren die Firma um - und zwar auf unsere Kosten.
    Sie verhelt das auch nicht, wenn auf Betriebsversammlungen von Nitz Mitarbeiter nur noch als Kostenträger auf zwei Beinen abqualifiziert werden, die man so schnell wie möglich los werden möchte (vgl. auch die derzeitige Kampagne mit den Aufhebungsverträgen).

    Was ist alles in den letzten Jahren passiert? Wie viel muss eigentlich in dieser Firma noch passieren, bis Du Dich aus Deiner Harmonieseligkeit löst?

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  9. Buchhändler & GewerkschaftsmitgliedMontag, 24. September 2012 um 18:49:00 MESZ

    "Ich unterschreibe ALLES, Hauptsache ich behalte meinen Arbeitsplatz."
    Wörtliches Zitat einer Kollegin. Was soll man da noch sagen?

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    1. Was man sagen soll? Dass dieser Weg nach unten führt: wenn sich Belegschaften innerhalb einer Firma gegeneinander ausspielen lassen; wenn sich Belegschaften verschiedener Firmen gegeneinander ausspielen lassen. Das Pseudo-Argument, dass es woanders noch schlechter ist, kann ich nicht mehr hören! Auch diese Unterwürfigkeit, mit der man seine eigenenen Arbeits- und Lebensbedingungen in vorauseilendem Gehorsam selber runterzieht, anstat zu kapieren, dass dann sofort der nächste Schritt kommt. Dann müssen wir eben dafür sorgen, dass es überall nicht permanent schlechter wird!

      Man muss endlich den Blick über Tellerrand der eigenen Firma richten:
      Niedriglohnsektor, Leiharbeit, Altersarmut (als Folge) sind nicht vom Himmel gefallen, ebensowenig wie Kapitalismus ein Naturgesetz ist.
      Das waren politische Entscheidungen der herrschenden Klasse, die man politisch bekämpfen und verändern muss. Die Voraussetzung ist Organisierung, Solidarität, Aktion.

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  10. Wir müssen der GL bei der Betriebsversammlung klar machen, dass wir das nicht mit uns machen lassen. Ich erwarte mir von unseren Betriebsrätinnen und Betriebsräten eine eindeutige, klare Stellungnahme. Reden ist Gold, Schweigen ist Blech.

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  11. Fragt sich, ob die GL sich überhaupt bei der Versammlung sehen lässt?!?!?

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  12. Es verwundert mich nicht, dass unser Arbeitgeber die Tarifverträge in Frage stellt, sondern dass es erst jetzt kommt.
    Wir müssen uns ehrlich eingestehen, dass wir die bestehende Tarifbindung schwerlich unserem eigenen Engagement zu verdanken haben, als vielmehr der Kampfkraft unserer KollegInnen bei Weltbild. Ohne sie gäbe es die bayrischen TVs vermutlich längst nicht mehr. Mir kommt es so vor, dass die Augsburger bisher unsere GL daran gehindert haben, Tarifflucht zu begehen.
    Es ist mir ziemlich egal, was genau Drouet gegenüber den BRs gesagt hat, allein die Tatsache, dass er in offizieller Funktion als Hugendubel-Vertreter unsere Tarifverträge in Frage gestellt hat, bringt mich dazu, auf die Betriebsversammlung am kommenden Dienstag zu gehen und damit ein Zeichen zu setzen, dass ich sie behalten will! Von windelweichen Dementis lasse ich mich defintiv nicht einlullen.
    Und wer sich nicht blicken lässt, möge umgehend in der Personalabteilung vorstellig werden und anbieten, auf Urlaubs-/Weihnachtsgeld zu verzichten und sich mit weniger Gehalt zu begnügen.
    Noch ein kleiner Hinweis: Der TV gilt für Gewerkschaftsmitglieder. Wer sich also seine Leistungen sichern will, gleich bei ver.di eintreten!

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  13. Ich hoffe die Kollegen begreifen die Konsequenz aus der Androhung: in die Gewerkschaft eintreten.
    Nur so hat man Anspruch. Alles andere wäre ein Glücksspiel.
    Was macht die GL? Austritt? Ja? Nein? Jetzt? Morgen? Später?

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  14. 1.) Der Weihnachtsmann existiert!
    2.) Die Erde ist eine Scheibe!
    3.) Man kann der GL trauen. Sie will nur unser Bestes. (Wollen wir ihnen das wirklich geben? Kampflos Zeit und Geld verschenken?)

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    1. Der GL werde ich überhaupt nichts geben, ihr also schon gar nicht "mein Bestes" schenken (selbst wenn sie das wollte). Auch keine Zeit; Geld sowieso nicht; und kampflos nie und nimmer.

      Denn: ich kann ihr nicht trauen. Ist leider so. (Bewirkt haben das die bitteren Erfahrungen der vergangenen Jahre.)

      Aber vielleicht streikt er diesmal ja sogar, der Weihnachtsmann, mitten im Dezember: Live, am Marienplatz München - und außerdem noch an weiteren (Filialstand-)Orten der (DBH-)Republik........

      Wieder mal kampflos durch den Advent?
      Diesmal ohne mich!

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    2. Da gewinnt "Advent" [lat. adveniat "es komme"] doch gleich eine ganz andere Bedeutung!

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  15. was tut man, wenn sich der körper vehement sträubt zur arbeit zu fahren und 2 tonnen ma zu verarbeiten...
    hoffen, daß er durchhält

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    1. Nein! Notbremse ziehen! Zum Arzt! (Wenn der Dich nicht mindestens 3 Wochen krankschreibt, ist er ein ignoranter Scharlatan; da hilft nur Arztwechsel.)
      Wenn Du wieder bei Kräften bist, die unerträgliche Situation bekämpfen!
      Sonst gehst Du vor die Hunde! Ich kenne solche Fälle, das endet nicht selten in der Psychatrie.
      Deine Gesundheit ist Dein allerhöchstes Gut!

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    2. Vielleicht mal das Saufen sein lassen?!

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  16. Kommt mal zurück auf die Inhalte. In der Firma und bei unserer aktuellen Tarifdiskussion geht es gerade um ziemlich viel, da finde ich solche Witzgespräche hier etwas deplaziert.

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