Ganz gewiss zu den schöneren Momenten im Arbeitsleben gehört es, wenn du
dich um eine Stelle bewirbst und erhältst eine Zusage. In Firmen, in denen es
einen Betriebsrat gibt, wird bei dieser Gelegenheit vermutlich gleich darauf
hingewiesen, dass dieser deiner geplanten Einstellung oder Versetzung erst noch
zustimmen müsse.Wer weiß, was ein Betriebsrat ist und wie er arbeitet, der weiß
das in aller Regel auch zu schätzen.
Denn eigentlich zeigen Arbeitgeber und
Vorgesetzte damit: wir achten die Rechte der Beschäftigten und ihrer
Interessenvertretung. Leider besteht aber hierbei die Gefahr, dass die
Botschaft anders gemeint ist oder falsch ankommt. Zur Freude darüber, dass die
Chefin mich haben will, gesellt sich dann plötzlich die Sorge: „Was passiert,
wenn der Betriebsrat Nein sagt?“ – und der Ärger: „Jetzt wird es mit dem neuen
Job vielleicht doch nichts – bloß wegen dieses bl... Betriebsrats!“
Diese
Verunsicherung ist nachvollziehbar, aber unbegründet. Ein Widerspruch zu einer
Einstellung oder Versetzung ist so einfach gar nicht möglich – und kann nur
dann überhaupt vorkommen, wenn die Arbeitgeberseite einen Fehler gemacht hat.
Denn der Betriebsrat hat hier lediglich ein eingeschränktes
Mitbestimmungsrecht. Er ist bei seiner Entscheidung an genaue Vorgaben gebunden
und darf die Zustimmung zu personellen Einzelmaßnahmen nicht willkürlich
verweigern - vor allem nicht, wenn sie tatsächlich der Vermeidung
betriebsbedingter Kündigungen dienen.
Er hat also keinerlei rechtliche
Möglichkeit, durch seinen Widerspruch Entlassungen herbeizuführen oder grundlos
Versetzungen und Einstellungen zu verhindern.Gerechtfertigt ist ein Widerspruch
allein in Fällen, in denen dazu einer von sechs im Betriebsverfassungsgesetz
aufgeführten Gründe vorliegt – um hier nur die wichtigsten drei zu nennen:-wenn
eine personelle Maßnahme rechtswidrig wäre,-wenn infolge der Maßnahme andere im
Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer*innen entlassen oder benachteiligt werden
könnten,-oder wenn die betroffene Person durch die Maßnahme selbst in
ungerechtfertigter Weise benachteiligt wird.
Anders als dem Arbeitgeber, der bei
der Auswahl seiner Bewerber relativ freie Hand hat, fehlt einem Betriebsrat
also jeder Spielraum, nach „Nasenprinzip“ oder persönlichem Gutdünken zu
entscheiden, ob er Einstellungen und Versetzungen zustimmt oder widerspricht.
Auch Fähigkeiten, Leistung oder Eignung können für ihn keine Kriterien sein.
Diese richtig einzuschätzen, ist reine Arbeitgebersache. Die Aufgabe einer
Interessenvertretung besteht hingegen nicht in der Beurteilung von
Kolleg*innen, sondern im Schutz ihrer Rechte.
Wenn der Betriebsrat Nein sagt,
ist sein Ziel also keineswegs, zu verhindern,
dass freie Stellen besetzt werden – und er tut dies auch nicht, sondern er verhindert meist nur, dass jemand
zugunsten anderer einfach übergangen
oder benachteiligt wird. Deshalb geht übrigens nicht notwendig eine*r der Kandidat*innen leer aus.
Mit etwas gutem Willen können
Arbeitgeber und Betriebsrat mit ihnen gemeinsam Lösungen finden, die beiden entgegenkommen.Es mag daher vieles geben, was du als
abhängig Beschäftigte*r fürchten musst.
Aber ganz bestimmt nicht einen Betriebsrat, der die Gesetze kennt und seine Arbeit macht!
Also keine Angst,
dass der Betriebsrat Nein sagt! Er
darf das nicht willkürlich tun, sondern nur zum Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung.
Gefährlich wird es
erst, wenn er immer und zu allem Ja
sagt.
Sehr gut! Am besten gefällt mir das Wort "tatsächlich" im Satz: "wenn sie tatsächlich der Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen dienen." Wenn man unserem Arbeitgeber glaubt, macht er nämlich immer alles zwecks Sicherung der Arbeitsplätze. Aber jede Kollegin und sogar jeder Kollege mit einem Gramm Hirn in der Birne weiß genau, dass das meistens nicht stimmt. In der Münchener Filiale Marienplatz haben sie letztes Jahr erst einer Mutter in Teilzeit verweigert, ihre Arbeitszeit aufzustocken. Die Begründung von der Personalabteilung war, dass stattdessen eine andere von der Filiale München Fünf Höfe dorthin versetzt werden muss, weil im Betrieb insgesamt auf gar keinen Fall mehr Arbeitsstunden anfallen dürfen. Das war, wie sich hinterher herausgestellt hat, glatt gelogen. Denn fast zur selben Zeit wurde im selben Betrieb jemand von außen eingestellt. Aber der Belegschaft haben sie erzählt, dass die Geier schon wieder über uns allen kreisen. Und dass es darum geht, Kündigungen zu vermeiden, und der Betriebsrat spielt mit ihren Arbeitsplätzen, wenn er Nein sagt. Die Kolleginnen und Kollegen haben dann natürlich Angst gekriegt und unserem Betriebsrat Stress gemacht, dass er gegen ihre Interessen handelt. Hat er aber nicht! Das ist in euerm Beitrag gut rausgekommen.
AntwortenLöschenIch hab das damals auch mitgekriegt. Der BR hat zwar alles richtig gemacht. Aber damit durchgekommen ist er am Schluß doch nicht. Die Kollegin hat nämlich selber nachgegeben. Wahrscheinlich aus Angst, dass die anderen sie schräg anschauen, weil sie sie für so eine Art "Arbeitsplatzgefährderin" halten. Da konnte der BR dann auch nichts mehr machen. Im Ernstfall ist nämlich das meistens egal, wer im Recht ist. Dann kommts darauf an, ob die Kolleg*innen zusammenhalten und hinter ihm stehen, oder umfallen.
LöschenDanke für diesen Artikel! Denn oftmals kann man Entscheidungen des BR im ersten moment nicht nachvollziehen. Bestes Beispiel: Der BR widerspricht der Einstellung eines Azubis. Wie kann das sein, ist wohl die erste Reaktion. Dann fragt man nach und erfährt monatelang die GL und die Personalabteilung auf die schlechte Ausbildungsparxis - von Ausnahmen abgesehen - hingewisen hat. Ohne Ergebnis. Dann muß man halt mal die Bremse reinhauen. In München wurde jetzt eine Steuerungsgruppe für die Ausbildung gebildet unter Beteiligung des BR. Wenn das auch wieder nicht funktioniert, weil die Personalabteilung ihre Aufgabe nicht erfüllt, dann muss halt wieder dazwischen gegrätscht werden. Vielleicht kapiert die Chefs es doch noch.
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