Ein Betrieb ist kein Privatraum. Arbeitgeber können
dort nicht einfach schalten und walten, wie es ihnen gefällt. Auch für sie
gilt: Eigentum verpflichtet.Das stand bereits in der Weimarer Verfassung. Im
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht es immer noch und bildet
seither auch wieder die Grundlage für die Arbeit der Gewerkschaften.
Heribert
Prantl schrieb jüngst hierzu: „Man kann die Gewerkschaften gar nicht genug
dafür loben, was sie in den vergangenen hundert Jahren auf dieser Basis
geleistet haben.“Eine Voraussetzung dafür ist die im Grundgesetz verankerte
Koalitionsfreiheit: „Das Recht, zu Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen Vereine zu bilden, ist für jedermann und alle Berufe
gewährleistet.“
Denn laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet
dies, dass es Gewerkschaften nicht bloß geben darf, sondern dass ihre
Mitglieder als solche auch betätigen dürfen.Selbstverständlich bilden
Betriebsratsmitglieder keine Ausnahme.
Der Betriebsrat als
Betriebsverfassungsorgan darf zwar nicht in eigener Sache zu Streiks aufrufen.
Aber dieses Verbot bezieht sich keineswegs auf Tarifkämpfe zwischen Arbeitgeber
und Gewerkschaft. Das Gesetz sagt deswegen klar: die Mitglieder des
Betriebsrats „werden hierdurch in der Betätigung für ihre Gewerkschaft auch im
Betrieb nicht beschränkt.“Soweit die Rechtslage in der Bundesrepublik
Deutschland!
Aber die scheintweit weg zu sein. Denn wie steht es bei uns? Da
wird das „auch im Betrieb“ einfach überlesen. Betriebsratsmitglieder sollen
diszipliniert werden, weil sie dort Gewerkschaftswerbung machen, was angeblich
nur außerhalb der Arbeitszeit und der Filialen erlaubt sei. Chefs sind
angewiesen, sie kraft ihres Haus- oder Eigentümerrechts hinauszuwerfen.
All das
geschieht unter dem fadenscheinigen Vorwand, durch die Gewerkschaftswerbung der
Betriebsratsmitglieder würden die Arbeitsabläufe gestört. In Wirklichkeit hat
sie aber nur den Arbeitgeber gestört. Niemand ist wegen eines kurzen Gesprächs
über laufende Tarifverhandlungen oder geplante Arbeitskampfmaßnahmen je daran
gehindert worden, seine Kunden zu bedienen oder Bücher zu verräumen.
Tatsache
ist vielmehr, dass viele Vorgesetzte, ohne viel nachzudenken, einfach tun, als
sei der Betrieb das Wohnzimmer des Arbeitgebers – und dazu noch eines, in dem
keine Regeln gelten außer den seinen. Aus Furcht vor Streiks versuchen sie
deshalb mit allen Mitteln, egal ob zulässig oder verboten, jede Art von
Gewerkschaftstätigkeit zu unterdrücken.
Um weiteren Tarifauseinandersetzungen zu entgehen, würde unser Arbeitgeber
über seinen Betrieb wahrscheinlich am liebsten den Ausnahmezustand verhängen
und sich eigene Notstandsgesetze basteln. Doch die meisten Beschäftigten wird
das wenig interessieren.
Ein vernünftigerer und auch anständigerer Weg wäre
daher der, mit unserer Gewerkschaft wieder ernsthaft zu verhandeln und sich zu
einigen.
Was da bei uns in München neuerdings läuft, um Betriebsräte und Gewerkschafter einzuschüchtern, ist zwar eine Schweinerei. Aber man sieht daran auch, dass ihre Anstrengungen nicht um sonst sind. Früher hat das die Filialleiterinnen kaum ein müdes Lächeln entlockt, wenn in ihren Häusern Steikaufrufe verteilt worden sind. Heute führen sich manche auf wie das Rumpelstilzchen. Für mich ist das ein Erfolg! Ich hoffe, dass unsere Betriebsräte das auch so sehen und sich keine Angst machen lassen, sondern weiter mit und zusammen für unsere Tarifverträge kämpfen.
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