Mittwoch, 9. Oktober 2019

Das Wohnzimmer des Arbeitgebers?


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Ein Betrieb ist kein Privatraum. Arbeitgeber können dort nicht einfach schalten und walten, wie es ihnen gefällt. Auch für sie gilt: Eigentum verpflichtet.Das stand bereits in der Weimarer Verfassung. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht es immer noch und bildet seither auch wieder die Grundlage für die Arbeit der Gewerkschaften. 

Heribert Prantl schrieb jüngst hierzu: „Man kann die Gewerkschaften gar nicht genug dafür loben, was sie in den vergangenen hundert Jahren auf dieser Basis geleistet haben.“Eine Voraussetzung dafür ist die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit: „Das Recht, zu Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereine zu bilden, ist für jedermann und alle Berufe gewährleistet.“

Denn laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet dies, dass es Gewerkschaften nicht bloß geben darf, sondern dass ihre Mitglieder als solche auch betätigen dürfen.Selbstverständlich bilden Betriebsratsmitglieder keine Ausnahme. 


Der Betriebsrat als Betriebsverfassungsorgan darf zwar nicht in eigener Sache zu Streiks aufrufen. Aber dieses Verbot bezieht sich keineswegs auf Tarifkämpfe zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft. Das Gesetz sagt deswegen klar: die Mitglieder des Betriebsrats „werden hierdurch in der Betätigung für ihre Gewerkschaft auch im Betrieb nicht beschränkt.“Soweit die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland! 

Aber die scheintweit weg zu sein. Denn wie steht es bei uns? Da wird das „auch im Betrieb“ einfach überlesen. Betriebsratsmitglieder sollen diszipliniert werden, weil sie dort Gewerkschaftswerbung machen, was angeblich nur außerhalb der Arbeitszeit und der Filialen erlaubt sei. Chefs sind angewiesen, sie kraft ihres Haus- oder Eigentümerrechts hinauszuwerfen.

All das geschieht unter dem fadenscheinigen Vorwand, durch die Gewerkschaftswerbung der Betriebsratsmitglieder würden die Arbeitsabläufe gestört. In Wirklichkeit hat sie aber nur den Arbeitgeber gestört. Niemand ist wegen eines kurzen Gesprächs über laufende Tarifverhandlungen oder geplante Arbeitskampfmaßnahmen je daran gehindert worden, seine Kunden zu bedienen oder Bücher zu verräumen.

Tatsache ist vielmehr, dass viele Vorgesetzte, ohne viel nachzudenken, einfach tun, als sei der Betrieb das Wohnzimmer des Arbeitgebers – und dazu noch eines, in dem keine Regeln gelten außer den seinen. Aus Furcht vor Streiks versuchen sie deshalb mit allen Mitteln, egal ob zulässig oder verboten, jede Art von Gewerkschaftstätigkeit zu unterdrücken.

Um weiteren Tarifauseinandersetzungen zu entgehen, würde unser Arbeitgeber über seinen Betrieb wahrscheinlich am liebsten den Ausnahmezustand verhängen und sich eigene Notstandsgesetze basteln. Doch die meisten Beschäftigten wird das wenig interessieren. 

Ein vernünftigerer und auch anständigerer Weg wäre daher der, mit unserer Gewerkschaft wieder ernsthaft zu verhandeln und sich zu einigen.

1 Kommentar:

  1. Was da bei uns in München neuerdings läuft, um Betriebsräte und Gewerkschafter einzuschüchtern, ist zwar eine Schweinerei. Aber man sieht daran auch, dass ihre Anstrengungen nicht um sonst sind. Früher hat das die Filialleiterinnen kaum ein müdes Lächeln entlockt, wenn in ihren Häusern Steikaufrufe verteilt worden sind. Heute führen sich manche auf wie das Rumpelstilzchen. Für mich ist das ein Erfolg! Ich hoffe, dass unsere Betriebsräte das auch so sehen und sich keine Angst machen lassen, sondern weiter mit und zusammen für unsere Tarifverträge kämpfen.

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