Donnerstag, 17. Oktober 2019

Auf zur Frankfurter Buchmesse!

Dank Tarifvertrag während der Arbeitszeit




" Der Besuch der Frankfurter Buchmesse ist für die buchhändlerischen Fachkräfte und Auszubildenden an einem Arbeitstag unter Fortzahlung der Bezüge ohne Anrechnung auf den Urlaub zu gestatten. Der Begriff der buchhändlerischen Fachkraft ist nicht an die Ausbildung geknüpft. Fällt der Messebesuch auf einen freien Tag, ist hierfür ein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren."
 
Manteltarifvertrag für den bayerischen Buchhandel, § 13, Absatz 5

Der Besuch der Frankfurter Buchmesse ist unser gutes tarifvertragliches Recht!

Und wer vom Kommerz genug hat, dem sei der Besuch der kritischen Alternativ-Veranstaltung Gegen Buch Masse empfohlen:

Bildergebnis für gegen buch masse 2019

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