Dank Tarifvertrag während der Arbeitszeit
" Der Besuch der
Frankfurter Buchmesse ist für die buchhändlerischen Fachkräfte und
Auszubildenden an einem Arbeitstag unter Fortzahlung der Bezüge ohne
Anrechnung auf den Urlaub zu gestatten. Der Begriff der
buchhändlerischen Fachkraft ist nicht an die Ausbildung geknüpft. Fällt
der Messebesuch auf einen freien Tag, ist hierfür ein zusätzlicher
Urlaubstag zu gewähren."
Manteltarifvertrag für den bayerischen Buchhandel, § 13, Absatz 5
Der Besuch der Frankfurter Buchmesse ist unser gutes tarifvertragliches Recht!
Und wer vom Kommerz genug hat, dem sei der Besuch der kritischen Alternativ-Veranstaltung Gegen Buch Masse empfohlen:
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