Arbeitslosenversicherung
2019 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,6 Prozent. Mehr Infos hier.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Januar 2019 bei 6.700 Euro pro Monat. Die beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6.150 Euro pro Monat. Außerdem ändern sich weitere Rechengrößen in der Sozialversicherung. Mehr Infos hier.
Brückenteilzeit
Ab 1. Januar 2019 können Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerInnen ihre Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit verkürzen und haben ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit. Dies ermöglicht die sogenannte "Brückenteilzeit".
Der DGB hat hier alle Informationen zu Brückenteilzeit, Aufstockung und Arbeit auf Abruf zusammengestellt.
Hartz 4
Der Regelsatz für Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II steigt für Alleinstehende von 416 Euro auf 424 Euro pro Monat.
Gesetzliche Krankenversicherung
Paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge: Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab 1. Januar 2019 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Mindestlöhne
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 Euro pro Stunde. Laut Mindestlohn-Gesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Wenn die Bundesregierung diesem Vorschlag folgt, steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.
Midijobs
Die sogenannte Gleitzone zwischen einem Mini- und Midijob wird 2019 ausgeweitet. Midijobber dürfen künftig zwischen 450 Euro und 1.300 Euro (bisher waren es 850 Euro) verdienen und zahlen dabei reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch sollen Midijobber künftig die gleichen Rentenansprüche erwerben, als hätten sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einbezahlt.
Das sieht der DGB kritisch: "Allerdings hält der DGB die Ausweitung der Gleitzone (neu: Einstiegsbereich) für kein probates Mittel, zumal hier Fehlanreize im Arbeitsmarkt in Richtung auf den Niedriglohnbereich nicht auszuschließen sind."
MinijobsAls Minijobs gelten geringfügige Beschäftigungen, die regelmäßig mit nicht mehr als 450 Euro und maximal 5.400 Euro im Jahr entlohnt werden. Wird die Beschäftigung kurzfristig und innerhalb einer bestimmten Zeitgrenze ausgeübt, ist die Regelung nach Verdienst hinfällig. Diese Zeitgrenze wird, wie schon vor dem Jahr 2015, ab 2019 wieder angehoben. Innerhalb der Zeitgrenzen ist der Minijob damit vollständig beitragsfrei, auch für den Arbeitgeber.
Keine Option für den DGB: Denn wer arbeitet, soll von seinem Einkommen auch leben können. Ein Minijob reicht zur eigenständigen Existenzsicherung nicht aus – weder im Jetzt noch im Alter. Deshalb spricht sich der DGB konsequent gegen die Ausweitung des Minijobsektors durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze aus. Statt mehr Minijobs braucht es mehr gute und existenzsichernde Arbeitsplätze sowie bessere Übergänge in solche.Pflegeversicherung
Zum 1. Januar 2019 sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung angehoben werden. Der Beitragssatz soll um 0,5 Prozentpunkte, auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens steigen. Für kinderlose steigt er auf 3,3 Prozent. Damit will die Bundesregierung die Pflegekassen stabilisieren und die Personalnot in der Pflege bekämpfen. (Stand: 10. Oktober 2018, der Kabinettsbeschluss muss noch den Bundestag passieren.)
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagt dazu: „Dass Leistungen der Pflegeversicherung stärker in Anspruch genommen werden, zeigt den großen Bedarf von immer mehr pflegebedürftigen Menschen. Klar ist auch, dass bessere Leistungen und mehr Personal nötig sind, um die Probleme in der Pflege schnell in den Griff zu kriegen. Dazu bedarf es jedoch eines Gesamtkonzeptes, in das sämtliche Vorhaben in der Pflege, inklusive Pflegepersonal, eingepreist werden müssen. Alles andere bleibt Stückwerk. Die Kosten sollten dann gerecht im Rahmen einer Bürgerversicherung verteilt werden. Dazu muss selbstverständlich auch ein Ausgleich der Privaten Pflegeversicherung gehören.“
Gesetzliche Änderungen durch das Rentenpaket I
Das im August 2018 durch die Bundesregierung beschlossene "Rentenpaket I" stoppt den automatischen Renten-Sinkflug und sichert das Rentenniveau vorerst bei mindestens 48 Prozent: ein erster Erfolg der DGB-Rentenkampagne. Trotzdem muss aus Sicht des DGB bei der Rente noch einiges verbessert werden. Das sind die Neuerungen durch das Rentenpaket I ab 2019:
- Bei der Erwerbsminderungsrente werden die sogenannten Zurechnungszeiten ausgedehnt. Wer also einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt wird so eingestuft, als hätte er bis zum eigentlichen Renteneintrittsalter gearbeitet.
- Mütterrente: Müttern mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, wird ab 2019 ein halber Rentenpunkt mehr anerkannt. Mütter, deren Kinder nach 1992 geboren sind, werden künftig drei Jahre angerechnet.
- Der Übergangsbereich zwischen einem Mini- und Midijob wird ausgeweitet. Midijobber dürfen künftig zwischen 450 Euro und 1.300 Euro verdienen und zahlen dabei reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Midijobber sollen künftig so die gleichen Rentenansprüche erwerben, als hätten sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einbezahlt.
Rentenangleichung Ost-West
Seit 1. Juli 2018 wird der Rentenwert Ost in sieben Schritten an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen. Dies regelt das so genannte Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz. Ab 2025 wird die Rente dann in ganz Deutschland einheitlich berechnet.Steuerfreibeträge
Gute Nachrichten für Familien, sie werden 2019 weiter entlastet, denn Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und das Kindergeld steigen. Mehr Infos hier.
Quelle: www.dgb.de
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