Freitag, 26. Juni 2015

"Es soll nicht vom Geldbeutel abhängen, ob jemand für seine Rechte streiten kann!"


258 Millionen für Gewerkschaftsmitglieder erstritten - 130.000 Rechtsverfahren abgeschlossen


Die Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft kann sich mehrerlei Hinsicht in Euro und Cent auszahlen. Das zeigt wieder die jüngste Rechtsschutzbilanz. Die Unterstützung in Rechtssachen durch die DGB Rechtsschutz GmbH hat Gewerkschaftsmitgliedern im Jahre 2014 rund 258 Millionen Euro eingebracht. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 130.000 Verfahren abgeschlossen. Davon entfielen knapp 70000 auf das Arbeitsrecht, knapp 58.000 auf das Sozialrecht und gut 3000 auf das Verwaltungsrecht. Von diesen Verfahren waren fast 40.000 ver.di-Mitglieder betroffen.
 




Ein Spiegelbild der arbeits- und sozialrechtlichen Realität in Deutschland offenbart sich in 124.400 neuen Verfahren, die der DGB-Rechtsschutz 2014 vor den Arbeits- und Sozialgerichten eingeleitet hat. Knapp 30 Prozent davon entfielen auf ver.di-Mitglieder. Die Zahlungsmoral deutscher Arbeitgeber lasse zu wünschen übrig, betont der DGB-Rechtsschutz in seiner Bilanz. In 45,1 Prozent (2013: 46,3 Prozent) der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ging es um Entgeltforderungen von Arbeitnehmer/innen. 

Betriebsbedingte Kündigungen nehmen mit 27,1 Prozent den zweiten Rang ein. Ein wenig verbesserte Arbeitsbedingungen leitet die DGB Rechtsschutz GmbH aus dem geringen Anteil von Eingruppierungsklagen ab, die nur 1,6 Prozent ausgemacht haben. Das kann auch ein Indiz für gute Tarifarbeit oder die Durchsetzungsfähigkeit von Betriebs- und Personalräten sein.

Die Rechtsschutzarbeit für Gewerkschaftsmitglieder im Sozialrecht verharrt auf hohem Niveau. Hier liegen die Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitslose mit knapp 25 Prozent sowie im Schwerbehindertenrecht mit annähernd 22 Prozent. Um rentenversicherungsrechtliche Ansprüche der Versicherten ging es in 15,4 Prozent der Verfahren.

Der arbeits- und sozialrechtliche Rechtsschutz gehört zu den Kernaufgaben der Gewerkschaften. "Die kostenlose Rechtsberatung und Prozessvertretung im Arbeits- und Sozialrecht sind Ausdruck von Solidarität und zugleich gute Argumente für die Mitgliederwerbung. Es soll nicht vom Geldbeutel abhängen, ob jemand für seine Rechte streiten kann. Fast die Hälfte der Beiträge, die die Gewerkschaften an den DGB zahlen, fließt in den Rechtsschutz. Die juristische Vertretung ihrer Mitglieder eröffnet den Gewerkschaften aber auch die Möglichkeit, rechtspolitische Grundsatzentscheidungen herbeizuführen", kommentiert das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach die jüngste Rechtsschutzbilanz gegenüber "ver.di news".



Quelle: ver.di news, 23.06.2015
http://www.verdi-news.de

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