Freitag, 27. Dezember 2019

Tarifvertrag? JA!




10 Kommentare:

  1. Was ist eigentlich das Lieblingsweihnachtsessen vom neuen Ver.di-Boss. Das interessiert zwar auch niemanden, aber wenn schon nichtssagend und langweilig, dann bitte gleich richtig!

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    1. Es ist immer wieder faszinierend, dass Gewerkschaftshasser an einem Samstagabend nichts besseres zu tun haben, als irgendwas gegen ver.di zu schreiben. Du vergisst hoffentlich auch nicht, wem Du Dein Weihnachtsgeld als Tarifleistung zu verdanken hast.

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    2. Sorry Mitglied, bekomme Weihnachtsgeld ohne Tarif, das verprasse ich ganz alleine.

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    3. Bei Hugendubel gibt es kein Weihnachtsgeld ohne Tarifvertrag.

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    4. Moment mal! Ich bin weder Gewerkschaftshasser noch ein Dummkopf, der meint, er bekommt Tarifleistungen vom Arbeitgeber geschenkt. Ich bin bei Ver.di, und wenn gestreikt wird, bin ich dabei. Für einen Arbeitnehmer, der weiß, wo er hingehört, ist das eine Selbstverständlichkeit, oder sollte es zumindest sein. Das einzige, was ich sagen wollte, war, dass diese bescheuerten Weihnachtsmänner mit ihren bescheuerten Bärten nicht mehr sehen kann. Und dabei bleibe ich!

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    5. Mitglied - informiere Dich! Dann wettere.
      In fernen Landesteilen gibt es Vergütungsordnungen mit Weihnachtsgeld. Alle Jahre wieder. Nicht dass es die Vergütungsordnung besser oder üppiger macht!

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    6. Lieber Anonym vom Montag um 17:15:00,
      dass du keine Freunde hast tut mir leid. Vor allem an Weihnachten und Silvester muss das sehr traurig für dich sein.
      Aber wenn du dein Weihnachtsgeld schon allein verprassen musst, dann solltest du eins wissen: Trittbrettfahrer haben zwar ein bisschen mehr Geld übrig als Gewerkschaftsmitglieder, weil sie sich auf deren Kosten die Beiträge sparen. Aber wenn es keine Trittbrettfahrer gäbe, hätten wahrscheinlich sehr bald alle mehr Geld übrig als jetzt die Trittbrettfahrer.
      Außerdem finden Menschen, die sich solidarisch verhalten, bestimmt auch leichter Freunde.

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    7. Mann, Eliza-Schätzchen!
      Du hast das nicht kapiert. Er ist gar kein Trittbrettfahrer, sondern er wird statt nach Tarif nur nach einer Vergütungsordnung bezahlt. Dafür muss er keine Gewerkschaftsbeiträge zahlen. Aber dass davon der Kohl nicht fett wird, weiß er selber. Erklär das mal lieber unseren Münchener Nachwirkungs-Zombies, die durch ihre Trittbrettfahrerei und Streikbrecherei den Tarifvertrag aufs Spiel setzen!

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    8. Ich kenne mehrere Vergütungsordnungen von Hugendubel außerhalb von Bayern. In keiner gibt es Weihnachtsgeld. Es gibt auch keine vermögenswirksamen Leistungen, Spätöffnungszuschläge und diverses andere mehr. Das einzige, was denkbar wäre, ist evtl. die Nachwirkung des bayerischen Manteltarifvertrages bei älteren Beschäftigten an einigen alten Hugendubel-Standorten wie Frankfurt oder Berlin, die früher nach dem bayerischen Manteltarif bezahlt wurden. Aber dann bekommen sie das Weihnachtsgeld wegen der Nachwirkung eines Tarifvertrages. Am besten nenne einfach den Standort, dann können wir beurteilen, was Fakt ist.

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  2. Frohe Weihnachten und ein Gutes Neues Jahr allerseits!

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