"Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine
Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu
erstatten", heißt es in § 43 des Betriebsverfassungsgesetzes. Anstatt einer Betriebsversammlung kann der Betriebsrat auch Abteilungsversammlungen einberufen.
Am Standort München werden in den nächsten Tagen in den einzelnen
Filialen und Abteilungen sogenannte Abteilungsversammlungen
durchgeführt. Zeit und Ort sind jeweils dem Aushang am Schwarzen Brett
zu entnehmen. Weitere Auskünfte geben Euch Eure Betriebsrätinnen und
Betriebsräte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte nutzt diese Gelegenheit, um in kleinerem Kreis Themen und Probleme mit Euren BetriebsrätInnen direkt vor Ort zu besprechen.
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