Immer am Ball bleiben!
GEMEINSAM DURCHSETZEN
GUTE LÖHNE, GUTES LEBEN
Und das zahlt sich aus: Wer hierzulande nach einem Tarifvertrag bezahlt wird, verdient in aller Regel deutlich mehr Geld als Beschäftigte, für die kein Tarifvertrag gilt. Das zeigen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes: Beschäftigte mit einem Branchentarifvertrag verdienen im Schnitt 5,6 Prozent mehr Lohn als Beschäftigte ohne gültigen Tarifvertrag.
Und Beschäftigte im Geltungsbereich eines Firmentarifvertrags verdienen sogar rund 8 Prozent mehr als die Beschäftigten ohne einen entsprechenden Tarifvertrag.
Gute Tarifverträge, gute Löhne, gutes Leben. Wer schlecht bezahlt wird, kann sich kein gutes Leben leisten.
Und Beschäftigte im Geltungsbereich eines Firmentarifvertrags verdienen sogar rund 8 Prozent mehr als die Beschäftigten ohne einen entsprechenden Tarifvertrag.
Gute Tarifverträge, gute Löhne, gutes Leben. Wer schlecht bezahlt wird, kann sich kein gutes Leben leisten.
ES GEHT UM MEHR
Aber es geht um weit mehr noch als um den guten Lohn. Kürzere und geregelte Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub, Freistellungen zur Weiterbildung und für Familienangelegenheiten, Zulagen, mehr Arbeitssicherheit oder auch zusätzliche Rente
im Alter – all das kann in Tarifverträgen festgeschrieben werden. Und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat da schon sehr viel erreicht.
im Alter – all das kann in Tarifverträgen festgeschrieben werden. Und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat da schon sehr viel erreicht.
DER ERSTE TARIFVERTRAG
Hinter diesen Erfolgen steht ein langer gewerkschaftlicher Kampf – für gute Arbeit, für gute Löhne, für ein besseres Leben. Es war der Verband der Deutschen Buchdrucker, eine Vorläufer- Organisation der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der vor genau 143 Jahren, anno 1873, eine Pausenregelung durchsetzen und in einem Tarifvertrag festschreiben konnte. Es war der erste Tarifvertrag in Deutschland überhaupt. Damals kämpften die Kolleginnen und Kollegen um eine Begrenzung der unerträglich langen Arbeitszeiten. „Die tägliche Arbeitszeit ist eine zehnstündige, incl. eine Viertelstunde Frühstück und eine Viertelstunde Vesper“, heißt es in dem Vertrag.
Graphik: http://chbeck-verdi.blogspot.de/
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