Mittwoch, 13. Juli 2016

Beschäftigte fordern Augenhöhe





14 Kommentare:

  1. "mindestens genau so viel Einfluß wie Arbeitgeber"
    Einfluß worauf? Generelle Ausrichtung des Unternehmens? Gehalt? Pausenregelungen? Das ist alles reichlich vage. Und wie soll ermittelt werden, in welche Richtung der Einfluß gehen soll. Das Beispiel Brexit zeigt, daß Mehrheitsentscheidungen nicht immer einfach umzuzusetzen sind, vor allem, wenn schlechte Verlierer im Spiel sind. Soll also über alles abgestimmt werden. Oder übernimmt ein nicht abwählbarer BR alle Einzelfallentscheidungen, die in seiner Amtszeit auftreten.
    Etwas redaktionelles Beiwerk zu der Grafik wäre schon schön gewesen.

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    1. "ein nicht abwählbarer BR" - was meinst Du damit?

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    2. Was ist daran nicht zu verstehen? Abwählbar sind die Mitgleider oder das Gremium als solches nicht, wie Dir bekannt sein dürfe.
      Die meisten Arbeitnehmer nehmen schlechte BRs genau so hin wie schleche Entscheidungen von oben und würden daher niemals vor ein Arbeitsgericht gehen, gleich wie untätig oder fragwürdig einzelne BRMitglieder sein mögen. Recht undemokratisch und in einer normalen Amtszeit läßt sich schon eine Menge Mist zusammenentscheiden.

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    3. Deine Aussage ist falsch: der Ausschluss eines einzelnen BR-Mitglieds oder die Auflösung des gesamten BR ist im Betriebsverfassungsgesetz § 23 geregelt.

      Der Betriebsrat wird demokratisch gewählt, entweder über Personen- oder Listenwahl.

      Wenn Du mit der Arbeit des Betriebsrates nicht zufrieden bist, kannst Du das auf der Betriebsversammlung (hat 1 x im Quartal lt. BetrVG stattzufinden) in der Betriebsöffentlichkeit thematisieren.

      Und anstatt hier herumzumeckern, kannst Du natürlich selber zur nächsten BR-Wahl antreten.

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    4. @Anonym 8:58

      Ein Betriebsrat wird demokratisch gewählt und kann auch wieder abgewählt werden. Was soll daran undemokratisch sein?
      Jeder Beschäftigte kann sein Anliegen in der BR-Sprechstunde bzw. auf Betriebs- und Abteilungsversammlungen vorzutragen.
      Der Betriebsrat ist nach BetrVG § 84 und § 85 verpflichtet, Beschwerden von Arbeitgebern nachzugehen. Und wie hier schon erwähnt: Du kannst jederzeit bei der nächsten BR-Wahl antreten.
      An meinem Standort gibt es vor jeder BR-Wahl einen Flyer, in dem sich die einzelnen KandidatInnen vorstellen.
      Zudem gibt es eine Betriebsversammlung, wo sich jede Kandidatin/jeder Kandidat vor der Belegschaft nochmals persönlich vorstellt. Demokratischer geht´s ja wohl kaum.

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    5. Korrektur: es muss natürlich "Beschwerden von Arbeitnehmern" heissen

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    6. @Anonym 8:55 und 8:58 Uhr

      Was für eine Schnaps-Idee: gegen ver.di stänkern, gegen den eigenen Betriebsrat arbeitsgerichtlich vorgehen wollen und hier im Blog herummosern, aber selber nichts, aber auch gar nichts auf die Reihe kriegen.

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    7. Wir haben einen sehr engagierten und kompetenten BR, mit dem die Kolleginnen sehr zufrieden sind. Die Diskussion hier finde ich ziemlich absurd.

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    8. Herr , Frau oder was auch immer Gewerkschaftsmitglied.
      Was genau befähigt Euch zu der Annahme, Menschen die Ihr nicht kennt, bekämen nichts auf die Reihe? Im übrigen ist es kein "eigener" Betriebsrat. Hätte ich einen eigenen, ganz persönlichen BR, würde er tun, war meinen Vorstellungen entspricht und nicht nichts oder wahlweise dummreden.

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    9. Ziemlich unsinnige Diskussion hier; unsere betriebliche Arbeitnehmervertretung macht einen hervorragenden Job. Ohne BR wäre man der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert.Dafür herzlichen Dank. Und da wir als Beschäftigte mit unserem BR und unserer Gewerkschaft gut zusamenarbeiten, haben wir auch weiterhin einen guten Tarifvertrag und keine miese Vergütungsordnung.

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    10. Ich stehe voll und ganz hinter unseren Betriebsräten; gegen sie arbeitsgerichtlich vorgehen mag feuchter Traum eines GL-Lakaien sein, hat aber mit der Realität der beschäftigten nichts zu tun. Ohne BR und ver.di würde reine Willkür herrschen.

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  2. Es gibt ja bereits ein Betriebsverfassungsgetz, das diese Dinge regelt. Hier geht es eher um die Frage, wieviel Arbeitnehmer mitzubestimmen haben, nicht darum, wie sie das tun. Aber ich ahne, worauf solche Problemkrämereien letztlich abzielen, nämlich auf die These, dass Arbeiter letztlich zu blöd seien, um Betriebe zu führen, weil sie organisatorisch nix auf die Reihe kriegen. Aber schon die Erfahrungen mit Betriebsratsarbeit in den bestehenden Strukturen zeigt, dass es anders ist. Und das Interessanteste dabei: dass gar nicht so wenige Chefs und Leitende Angestellte das offenbar auch so sehen.

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    1. Liebes Gespenst! Wie schön, dass du als einziger das Thema im Auge behalten hast. Hier geht es um eine Ausweitung der Mitbestimmung, aber nicht darum, wie man einen Betriebsrat los wird, und auch nicht darum, dass er es nicht allen recht machen kann. Ich frage mich wirklich, was manche Arbeitnehmer für ein Selbsverständnis und Selbstvertrauen haben, dass sie sich keine Sekunde über ihre Rolle und über mehr Einfluss im Betrieb nachzudenken trauen, sondern stattdessen gleich die Arbeitgeberplatte auflegen: wie stelle ich den Betriebsrat kalt? Seid ihr wirklich solche armseligen Nichtskönner? Schämt ihr euch nicht, so voneinander zu denken?

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  3. Wer versucht, die Belegschaft gegen den Betriebsrat aufzuhetzen oder den Betriebsrat gegen unsere Gewerkschaft in Stellung bringen möchte, betreibt das Geschäft der Kapitalseite. Cui bono? Den Beschäftigten mit Sicherheit nicht. Und wer sich nicht organisiert, der kriegt halt auch keinen Tarifvertrag auf die Reihe, verdient weniger, arbeitet 40 Stunden etc. Ist doch gar nicht so schwer zu kapieren, Her/Frau Anonym 9:05, oder?

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