Dienstag, 26. April 2016

Was macht eigentlich...?


Der Konzernbetriebsrat

Gebildet wird ein Konzernbetriebsrat, wenn es mehrere Unternehmen in einem Konzern (hier die DBH) gibt, in denen jeweils ein Gesamtbetriebsrat errichtet wurde. Er behandelt die Angelegenheiten, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und daher nicht von den Gesamtbetriebsräten innerhalb ihres Unternehmens geregelt werden können. Hier ist z.B. an die Einführung einer Software im gesamten Konzern du denken.

 Der Konzernbetriebsrat der DBH besteht aus zwei Betriebsräten von Hugendubel und zwei Betriebsräten der DBH Warenhaus, sprich den Karstadt/ Hugendubel Buchabteilungen.
Er wurde neu gebildet, nachdem Hugendubel von Weltbild abgespalten wurde und damit Weltbild und die Weltbild-Plus-Filialen die DBH verlassen hatten.
Zur DBH gehört auch Paragon Data, dort existiert aber kein Betriebsrat.

Der Gesamtbetriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder den KBR beauftragen, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln. Davon wurde noch nicht Gebrauch gemacht.

Leider kann der KBR laut BAG-Urteil keinen Konzernwirtschaftsausschuss bilden, es sei denn, er schließt mit der Konzernleitung eine Vereinbarung hierüber ab. Dazu ist die DBH aber bisher nicht bereit. So fehlen uns direkte Einblicke in die wirtschaftlichen Entscheidungen auf der Konzernebene, die für Hugendubel von wesentlicher Bedeutung sind.

Euer Betriebsrat

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