Der Konzernbetriebsrat
Gebildet
wird ein Konzernbetriebsrat, wenn es mehrere Unternehmen in einem Konzern (hier
die DBH) gibt, in denen jeweils ein Gesamtbetriebsrat errichtet wurde. Er
behandelt die Angelegenheiten, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen
betreffen und daher nicht von den Gesamtbetriebsräten innerhalb ihres
Unternehmens geregelt werden können. Hier ist z.B. an die Einführung einer
Software im gesamten Konzern du denken.
Der
Konzernbetriebsrat der DBH besteht aus zwei Betriebsräten von Hugendubel und
zwei Betriebsräten der DBH Warenhaus, sprich den Karstadt/ Hugendubel
Buchabteilungen.
Er wurde neu
gebildet, nachdem Hugendubel von Weltbild abgespalten wurde und damit Weltbild
und die Weltbild-Plus-Filialen die DBH verlassen hatten.
Zur DBH
gehört auch Paragon Data, dort existiert aber kein Betriebsrat.
Der
Gesamtbetriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder den KBR
beauftragen, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln. Davon wurde noch nicht
Gebrauch gemacht.
Leider kann
der KBR laut BAG-Urteil keinen Konzernwirtschaftsausschuss bilden, es sei denn,
er schließt mit der Konzernleitung eine Vereinbarung hierüber ab. Dazu ist die
DBH aber bisher nicht bereit. So fehlen uns direkte Einblicke in die
wirtschaftlichen Entscheidungen auf der Konzernebene, die für Hugendubel von
wesentlicher Bedeutung sind.
Euer Betriebsrat
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