Montag, 22. Februar 2016

Gekündigt zum 31. März 2016

Arbeitgeber kündigen den Manteltarifvertrag




Im Juni 2015 informierte die ver.di-Tarifkommission für den bayerischen Buchhandel und die Verlage die Beschäftigten, dass der von Arbeitgeberseite gekündigte Manteltarifvertrag (MTV) rückwirkend zum August 2014 wieder geschlossen wurde. Zugleich wies man darauf hin, dass
er  erstmals wieder zum 31.03.2016 gekündigt werden kann: "Der MTV wird die Branche noch für 9 Monate zusammenhalten. Leider ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeberverband den MTV erneut kündigen und im Frühjahr gravierende Verschlechterungen des MTV fordern wird."
Dies haben die Arbeitgeber in ihrem Schreiben vom 28.12.2015 getan.
 
Unsere Tarifkommission gab den Beschäftigten damals folgende Warnung mit auf den Weg: "Dieser Abschluss ist ein deutlicher Warnschuss an die Belegschaften in der Buchbranche, denn er gibt den tarifgebundenen Beschäftigten nur noch eine kurze „Galgenfrist“. Anders als in den letzten Jahren gab es ohne den Streikdruck – z.B. durch die Kolleginnen und Kollegen bei Weltbild – in diesem Jahr keine Möglichkeit, eine Entgelterhöhung auszuhandeln. Anfang 2016 kann dafür ein neuer Anlauf genommen werden, dessen Erfolg aber im Wesentlichen von den Aktivitäten der Beschäftigten abhängt.
 
Höchste Zeit, dass die Beschäftigten sich mit dieser Situation auseinandersetzen, sich organisieren und engagieren, um zu verhindern, dass dieser (sehr gute!) Manteltarifvertrag 2016 endgültig verloren geht."

Ab dem 1. April 2016 befindet sich der Manteltarifvertrag in der sogenannten Nachwirkung,
d.h. einen Rechtsanspruch auf die 37,5-Stunden-Woche, 30 Urlaubstage, Zuschläge, besonderen Kündigungsschutz für ältere Kolleginnen und vieles mehr haben nur Gewerkschaftsmitglieder,
die vor dem 31. März 2016 Mitglied sind.

Wer noch nicht Gewerkschaftsmitglied ist, sollte dies in den nächsten fünf Wochen schleunigst tun!
 





4 Kommentare:

  1. Buchhändlerin und ver.di-MitgliedMontag, 22. Februar 2016 um 18:00:00 MEZ

    Die Gefahr, dass Hugendubel aus dem Tarifvertrag aussteigt, ist gross.
    Als Gewerkschaftsmitglied gilt für mich die Nachwirkung. Ich will aber einen neuen Manteltarifvertrag erreichen und nach Jahren auch mal wieder eine Lohnerhöhung. Dafür werde ich, wenn es sein muss, auch streiken.

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  2. Als Hugendubel-Mitarbeiter außerhalb von Bayern kann ich Euch nur raten, für Euren sehr guten Tarifvertrag aktiv zu werden. Sonst geht es Euch so wie uns. Was weg ist, ist weg.

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