"Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten", heißt es in § 43 des Betriebsverfassungsgesetzes. Anstatt einer Betriebsversammlung kann der Betriebsrat auch eine Abteilungsversammlung einberufen.
Am Standort München werden ab heute in den nächsten drei Wochen in den einzelnen Filialen und Abteilungen sogenannte Abteilungsversammlungen durchgeführt. Zeit und Ort sind jeweils dem Aushang am Schwarzen Brett zu entnehmen. Weitere Auskünfte geben Euch Eure Betriebsrätinnen und Betriebsräte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte nutzt diese Gelegenheit, um in kleinerem Kreis Themen und Probleme mit Euren BetriebsrätInnen direkt vor Ort zu besprechen.
Gute Idee!
AntwortenLöschenFinde ich auch, man kann einiges direkter ansprechen. Dank an die beteiligten Betriebsräte!
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