Montag, 22. April 2013

Über Loyalität


"Der Begriff Loyalität wird oft im Sinne von Zuverlässigkeit und Anständigkeit gegenüber der Gruppe, der man sich verbunden fühlt, gebraucht, beispielsweise im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen, bei denen sich ein Arbeitgeber bzw. Dienstherr auf die Treue seines Mitarbeiters verlassen können muss. Damit ist unter anderem die Forderung nach Aufrichtigkeit und Fairness im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und externen Partnern gemeint. Loyalität impliziert neben emotional unterlegter Verbundenheit auch ein Handeln im Sinne des Unternehmens sowie eine dem entsprechende Fürsprache nach außen. Loyalität verbietet das Verfolgen solcher individueller Ziele, die den Zielen des Unternehmens widersprechen, und setzt die Einhaltung von Bestimmungen und Regelungen des Unternehmens voraus.

Vorgesetzter und Mitarbeiter sind hierbei in einen gemeinsamen ethischen Kontext eingebunden. Der Treuepflicht des Mitarbeiters entspricht eine Fürsorgepflicht des Vorgesetzten." (Zitiert nach Wikipedia).

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen waren über Jahrzehnte loyal zum Unternehmen Hugendubel.
Ist das Unternehmen Hugendubel auch loyal zu seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?

 
"Durch die Verankerung in einem übergeordneten Wertesystem sind Auswüchse wie Kadavergehorsam und vorauseilender Gehorsam ausgeschlossen; insbesondere rechtfertigt dies das Recht und sogar die Pflicht des Mitarbeiters zur Untreue, also zum Ungehorsam, sofern die Ausführung von Anweisungen übergeordnete Werte verletzen würde.

Synonyme für Loyalität sind: Anstand, Fairness, Gesetzestreue, Rechtschaffenheit, Redlichkeit, Treue, Zuverlässigkeit." (Zitiert nach Wikipedia).


Beachten die Eigentümer und das Management von Hugendubel gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Anstand, Fairness, Gesetzestreue, Rechtschaffenheit, Redlichkeit, Treue, Zuverlässigkeit?"

Fallbeispiel Hausmeister:  Jahrzentelang waren die Kolleginnen für das Unternehmen Hugendubel tätig.
Jetzt wurden sie über Nacht durch eine Billigfirma ersetzt, die es für die Hälfte macht. Der Betriebsrat wurde erst im allerletzten Moment informiert, so daß eine Suche nach Ersatzarbeitsplätzen in der Firma nicht mehr möglich war.  Ist das loyal?

Fallbeispiel EinkäuferInnen:  Nachdem den BuchhändlerInnen in der Firma die Einkaufskompetenz entzogen und auf die EinkäuferInnen übertragen worden war, glaubten viele von ihnen, daß ihnen die Firma durch die Übertragung dieser Verantwortungskompetenz damit auch eine besondere Wertschätzung zugeteilt hat.
Dies stellt sich mittlerweile als Irrtum heraus. Durch die Einführung der aus dem Einzelhandel stammenden Software LogoMate verlieren sie nicht nur ihre herausgehobene Funktion, sondern müssen auch den Verlust ihrer Tarifgruppe fürchten. Personalchef Nitz weigerte sich auf der letzten Betriebsversammlung, irgendwelche Garantien für die Kolleginnen und Kollegen abzugeben.  Ist das loyal?

Fallbeispiel AbteilungsleiterInnen:  Die Kolleginnen und Kollegen, die sich jahrelang in den Filialen an der "Kundenfront" für das Unternehmen  engagiert haben, werden nun ebenfalls wegrationalisiert. Wie bei den EinkäuferInnen steht ihre Tarifgruppe ebenfalls zur Disposition. Die meisten von ihnen dürften das als Schlag ins Gesicht empfinden, da man sich für das Unternehmen jahrelang reingehängt hat, zweifelhafte Entscheidungen des Hugendubel-Managements gegenüber der Belegschaft verteidigt hat und - wie letztes Jahr bekannt wurde - sogar noch von der GL aufgefordert worden ist, Beurteilungen über Kolleginnen anzufertigen, damit die Personalabteilung bei bevorstehenden Massenentlassungen Material in der Hand hat. 

Und jetzt kommt als Dank dafür der Tritt in den Hintern.  Ist das loyal?


Ist das anständig?

Ist das fair?

Ist das redlich?

Ist das rechtschaffen?

Ist das treu?

Ist das loyal?















4 Kommentare:

  1. Nein. Ist es nicht.

    Verstehe jedoch folgendes nicht: e gibt bei Entlassungen bestimmte Regeln. Auch die, dass der BR eine bestimmte Frist bekommt, um einer Kündigung zuzustimmen bzw. eher nicht.
    Wenn das im Fall der Hausmeister nicht geschehen ist und diesen dadurch Nachteile, wie eben fehlende Ersatzarbeitsplätze entstehen, muss man als BR doch auf seine Rechte pochen!!!!!

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    1. Ganz so stark sind die Rechte der Betriebsräte leider nicht, denn der Arbeitgeber ist in der Regel nicht auf eine Zustimmung der Arbeitnehmervertreter angewiesen.
      Widerspricht das BR-Gremium betriebsbedingten Kündigungen und schlägt Alternativen zur Weiterbeschäftigung vor, dann nützt dies dem Betroffenen nur, wenn er die personelle Maßnahme (Kündigung) auf Rechtmäßigkeit überprüfen lässt.
      Dafür muss der/die Gekündigte Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
      Hilfreich hierbei ist ein entsprechender Rechtsschutz oder die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft.
      Vielleicht muss doch jeder einzelne auf sein Recht pochen !?

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  2. Es ist Ausdruck einer erbärmlichen Haltung gegenüber den Mitarbeitern - und das wirklich Erschreckende ist, dass es den Verantwortlichen vollkommen egal ist.

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    1. Ganz meiner Meinung. Ich denke, man hätte und kann immer noch den Hausmeistern Ersatzarbeitsplätze anbieten. Z.B. im Fachbuch.
      Herrn Nitz Gefühllosigkeit bei der letzten Betriebsversammlung fand ich skandalös - ich denke, man kann ein Unternehmen auch anders führen.

      Wohin das alles führen wird? Fragt doch mal unsrere Putzleute, wieviele Stunden die pro Woche arbeiten - dann wisst ihr, wo es hingehen soll...

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