Nachdem im Info-Blog und in vielen Filialen (von München bis nach Berlin) die Forderung nach einem Streik lauter werden, möchten wir Euch nun über einige rechtliche Aspekte informieren.
Speziell im Arbeitskampf kommt es auf jede und jeden an!
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht zu streiken.
Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen; daher ist es gerade dann notwendig, dass alle zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer sich am Streik beteiligen.
Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderungen.
Das Bundesarbeitsgericht formulierte in einem Grundsatzurteil:
„Aber ohne die Möglichkeit die Arbeitgeber mit Streiks unter Druck setzen zu können, würden Tarifverhandlungen zum kollektivem Betteln.“
2007 erklärte das Bundesarbeitsgericht den Streik für einen Sozialtarifvertrag für rechtens (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 -)