Freitag, 8. März 2013
08. März 2013 - Internationaler Frauentag
Sonntag, 3. März 2013
3. März - Internationaler Tag des freien Sonntags
Donnerstag, 28. Februar 2013
Kaum zu glauben, aber wahr: Flexibilität unerwünscht!
Anlässlich einer Umfrage und der darauffolgenden Abteilungsversammlung, die der Betriebsrat München im letzten Jahr in den Zentralen Diensten abhielt, wurde von einigen Kolleginnen aus der Buchhaltung der Wunsch nach Gleitzeitarbeit geäußert.
Die Mehrheit der Befragten erklärte in einer zweiten Umfrage zwar, sie seien mit der bisherigen Arbeitszeit einverstanden. Doch hätte eine flexiblere Arbeitszeitregelung den KollegInnen, (lediglich) die Möglichkeit eröffnet, ihre Arbeitszeit zu ändern, die das auch wollen. Niemand wäre dazu gezwungen gewesen. Daher hat der Betriebsrat es als seine Aufgabe betrachtet, auf eine Neuregelung der Arbeitszeit hinzuwirken, und dem Arbeitgeber entsprechende Vorschläge unterbreitet.
Die Mehrheit der Befragten erklärte in einer zweiten Umfrage zwar, sie seien mit der bisherigen Arbeitszeit einverstanden. Doch hätte eine flexiblere Arbeitszeitregelung den KollegInnen, (lediglich) die Möglichkeit eröffnet, ihre Arbeitszeit zu ändern, die das auch wollen. Niemand wäre dazu gezwungen gewesen. Daher hat der Betriebsrat es als seine Aufgabe betrachtet, auf eine Neuregelung der Arbeitszeit hinzuwirken, und dem Arbeitgeber entsprechende Vorschläge unterbreitet.
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Mittwoch, 27. Februar 2013
Leiharbeit: Rechtsverstöße auch bei Hugendubel?
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ZUR DISKUSSION GESTELLT
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Die beiden Infoblog-Beiträge „Der Fall Amazon – ein Einzelfall?“ und „Onlineshopping à la Amazon: ‚Moderner Sklavenhandel’ - Höchste Zeit für Gegenwehr“ wurden vielfach kommentiert; am 18. Februar war dort zu lesen:
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Ich arbeite nun seit dreieinhalb Jahren bei der von
Hugendubel beauftragten Firma Weser Vertriebs Service.
Ich komme 6 mal in der
Woche zu euch, um die Bücherlieferungen auszupacken und möchte euch hiermit
über die Arbeitsverhältnisse bei Weser Vertriebs Service informieren.
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Freitag, 22. Februar 2013
Die Einigungsstelle
Die betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle ist eine Art „betriebliches Schiedsgericht“, das dazu dient, gescheiterte Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu einer Einigung zu führen. Das Verfahren in der Einigungsstelle ist in § 76 BetrVG geregelt.
Voraussetzungen
Die Einigungsstelle ist immer dann zuständig, wenn es um eine betriebliche Angelegenheit geht, in der der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Dann wird sie auf Antrag einer Betriebspartei, also des Betriebsrats oder des Arbeitgebers, tätig (erzwingbares Verfahren, § 76 Abs. 5 BetrVG). Erzwingbar ist das Verfahren deshalb, weil es eine Betriebspartei alleine in Gang setzen kann.
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Donnerstag, 21. Februar 2013
Arbeitszeit in München
Aushang des Münchner Betriebsrats
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie euch sicherlich bekannt ist, befinden sich Geschäftsleitung und Betriebsrat derzeit in einem Einigungsstellenverfahren zur Neuregelung der Arbeitszeit in unseren Münchener Filialen und im HSC.
Vorsitzender der Einigungsstelle ist Herr Alfred Then. Die Arbeitgeberseite wird durch Herrn Nitz, Frau Wolf und Herrn Drouet vertreten; der Betriebsrat durch Uwe Kramm, Petra Lind und Jürgen Horn.
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Mittwoch, 20. Februar 2013
Ein Gespenst geht um bei Hugendubel in Berlin
GL fürchtet sich vor Kommunistischem Manifest
Montag, 18. Februar 2013
Der Fall Amazon - ein Einzelfall?
Petition für die Leiharbeiter
Amazon beutet seine Beschäftigten aus, unterdrückt die Bildung von Betriebsräten, karrt Leiharbeiter aus ganz Europa herbei, pfercht sie in Wohn-Ghettos zusammen und läßt sie von Neonazi-Security bewachen.
Ist das die Form der Arbeit am Beginn des 21. Jahrhunderts?
2500 Beschäftigte vom Amazon-Logistikzentrum Graben bei Augsburg haben am Donnerstag darauf die richtige Antwort gegeben: Sie wählten einen Betriebsrat. Doch ist Amazon in Deutschland ein Einzelfall?
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