Grundsätze unserer Gewerkschaft ver.di (3)
Mit den Werten Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Solidarität korrespondieren unsere Leitbilder guter Arbeit, guten Lebens, nachhaltigen Wirtschaftens in einer gerechten Gesellschaft und einer friedlichen Welt. Daran richten wir unser Handeln aus:
Alle haben das Recht auf gute Arbeit und gute Bildung. Gute Arbeit ist eine Arbeit, die Menschen ausfüllt, die sie fordert, die ihrer Tätigkeit einen Sinn gibt. Menschen brauchen Anerkennung, Wertschätzung und Respekt. Sie wollen ernst genommen, informiert, an Planungen und Entscheidungen beteiligt werden. Gute Arbeit fördert die Gesundheit und wahrt die Persönlichkeitsrechte. Sie entspricht dem Leistungsvermögen, den Fähigkeiten und den Fertigkeiten der Beschäftigten. Arbeit muss gut entgolten werden, auf die Interessen von Frauen und Männern gleichermaßen ausgerichtet und planbar sein und umfassende Teilhabe ermöglichen.
Jeder Mensch hat das Recht auf ein Einkommen durch Arbeit, das ein Leben in Würde ermöglicht. Das Entgelt der Beschäftigten muss entsprechend der Produktivitätsentwicklung steigen, den Anforderungen an ihre Arbeit Rechnung tragen, die Inflation ausgleichen, Ergebnis einer gerechten Umverteilung sein. Der Grundsatz muss gelten: Gleichwertige Arbeit muss gleich entgolten werden.
Jedes Beschäftigungsverhältnis und auch die selbstständige Tätigkeit muss sozial abgesichert sein. Das Dauerarbeitsverhältnis muss die Regel sein. Befristete Beschäftigung bedarf immer eines sachlichen Grundes und darf nur die Ausnahme sein. Auch Leiharbeit muss die Ausnahme sein und für sie muss gelten: Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen vom ersten Tage an. Alle Beschäftigungsverhältnisse sind vor ungerechtfertigter Kündigung zu schützen.
Die Entwicklung der Produktivität und ein gerechter Zugang für alle zur guten Arbeit verlangen kürzere Arbeitszeiten. Arbeitszeiten müssen planbar sein, Ruhezeiten wie der Sonntag geschützt werden. Arbeit ohne Zeitmaß soll unzulässig sein. Arbeitszeiten sollen nach dem Lebensverlauf unterschiedlich gestaltet werden können:
für Weiterbildung, für Erziehung und Pflege, für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit - und so eine Veränderung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung erleichtern. Alle haben das Recht, über die Verteilung ihrer Arbeit mitzubestimmen. Das Recht auf Zeitsouveränität schließt die soziale Sicherheit wie den Anspruch auf Zeit für die Tätigkeit außerhalb der Erwerbsarbeit ein. Gute Arbeit ist mitbestimmte Arbeit. Alle abhängig Beschäftigten haben das Recht, über ihre Arbeit mitzubestimmen und ihre Interessenvertretungen zu wählen.
Das Recht auf Mitbestimmung darf nicht eingeschränkt werden. Stattdessen treten wir für seine Ausweitung ein. Mitbestimmung im Unternehmen geht vom Arbeitsplatz aus und muss bis auf die Ebene multinationaler Konzerne reichen. Sie muss sich auf soziale, wirtschaftliche und ökologische Entscheidungen erstrecken.
Wir wollen eine Demokratisierung der Wirtschaft, um die Demokratie als Norm in allen Bereichen der Gesellschaft zu verankern. Damit können wir Vollbeschäftigung, gute Arbeit und die Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie verwirklichen.
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