Teil 1: Mutterschutz, Entgeltgleichheit, betriebliche Altersversorgung, Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung, Erwerbsminderungsrente und Mindestlohn
Mutterschutz
Ab 1. Januar 2018 schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nun auch
Studentinnen, Schülerinnen und Auszubildende. Es verbessert den Kündigunsschutz
und verpflichtet die Arbeitgeber nun deutlicher, Arbeitsplätze und
Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus
für die Berufstätigkeit bedeuten muss. Außerdem gilt ein neues
Genehmigungsverfahren für Nachtarbeit – an diesem Punkt des neuen
Gesetzes übte der DGB deutliche Kritik.
Mehr zum Thema beim Bundesfamilienministerium.
Entgeltgleichheit
Um mehr Transparenz bei Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern zu
schaffen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig einen
individuellen Auskunftsanspruch darüber, wie die
Bezahlung ihrer Kollegen bei einer gleichartigen Tätigkeit ist. Dies
gilt für Betriebe ab 200 Beschäftigte. "Ein erster wichtiger Schritt,
der aber nicht automatisch für mehr Lohngleichheit zwischen Männern und
Frauen sorgt. Denn kleine Betriebe, in denen es besonders häufig
Diskriminierung gibt, werden vom neuen Gesetz zur Lohngerechtigkeit gar
nicht erst erfasst"
Betriebliche Altersversorgung
Durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollen künftig
auch Beschäftigte kleiner Unternehmen und geringfügig Beschäftigte
Zugang zu einer Betriebsrente erhalten. Damit alle Beschäftigten
möglichst viel Sicherheit und wenige Risiken haben, wurde das neue
Sozialpartnermodell eingeführt. Es soll sicherstellen, dass die
Bedingungen für betriebliche Altersversorgung zwischen Arbeitgebern und
Gewerkschaften auf Augenhöhe ausgehandelt werden. Der DGB begrüßt das
Gesetz im Grundsatz, übt aber auch Kritik: "Zur Wahrheit gehört aber
auch, dass wir es vorgezogen hätten, wenn der Gesetzgeber einen
verbindlichen Sicherungsbeitrag der Arbeitgeber vorgesehen hätte", so DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.
Mehr zum Thema auf der Seite der Bundesregierung.
Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung
Für 2018 wird bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der
durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Die
Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Versicherten
komplett selbst – die einzelnen Gesetzlichen Krankenkassen können von
diesem durchschnittlichen Zusatzbeitrag allerdings nach oben oder unten
abweichen. Wir haben die über alle Kassen zusammengestellt.
Erwerbsminderungsrente
Wenn Menschen krankheitsbedingt nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten können, reichen die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Rentenpunkte oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Hier greift die Erwerbsminderungsrente, die künftig höher ausfallen wird. Denn: Ab 1. Januar 2018 wird die "Zurechnungszeit" schrittweise um drei Jahre verlängert. Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert – von 62 auf 65 Jahre. Der DGB hatte sich darüber hinaus dafür ausgesprochen, die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen. Diese Forderung wurde jedoch nicht umgesetzt.
Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt auch im Jahr 2018 nur 8,84 Euro.
Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt und beträgt auch im Jahr 2018 8,84 Euro. Im Laufe des Jahres 2018 wird die Mindestlohn-Kommission beraten, welche Höhe der Mindestlohn
ab 2019 haben soll. Diesen Vorschlag richtet die Mindestlohnkommission
dann an die Bundesregierung, die per Verordnung den neuen Mindestlohn festlegen wird, der dann ab dem 1.1.2019 gilt.
Quelle: www.dgb.de
mit Dank an den Weltbild-Infoblog www.weltbild-verdi.de
liebe Leute, ich bin ein wenig enttäuscht, dass ihr hier unter "Entgeltgleichheit" diesen transparenten Blödsinn vom "ersten Schritt" vom ersten Schritt nachplappert. Es handelt sich doch offensichtlich um eine Beruhigungspille. Denn wer sich bisher nicht getraut hat, einen Betriebsrat zu wählen, der sich jedes Jahr die Gehaltslisten vornimmt und Gleichbehandlung fordert, der bzw. die wird sich auch nicht trauen, das das selbst zu tun. Außerdem ist die transparenteste und wirkungsvollste Schutz gegen Benachteiligung in diesem Fall immer noch ein Tarifvertrag. Wer hier also wirklich etwas verändern und verbessern will, sollte sich vor allem für allgemeingültige Tarifverträge einsetzen, statt irgendsoeinem billigen Alibi-Gender-Quatsch auf den Leim zu gehen.
AntwortenLöschenMarley,du bist mein Held! Wer so was einen ersten Schritt nennt, versteht nicht viel vom Laufen. Denn wer mit dem einen Fuß auftritt, muss mit dem zweiten zu gleich schon abrollen, wenn er wirklich vorhat, sich irgendwohin zu bewegen. Ich glaube aber nicht, dass hier ein zweiter Schritt in Arbeit ist, sondern dass man es bei diesem als Placebo bewenden lässt. Reicht ja auch, damit die scheidende und kommende GroKo sich auch weiter tüchtig auf die Schulter klopfen kann - nach dem Motto: nicht nur Deutschland geht es so gut wie noch nie, sondern auch die Deutschen Frauen sind so gleichberechtigt wie noch nie! Zum Kotzen!
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