Montag, 8. Januar 2018

Was ändert sich 2018 für ArbeitnehmerInnen?


Teil 1:   Mutterschutz, Entgeltgleichheit, betriebliche Altersversorgung, Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung, Erwerbsminderungsrente und Mindestlohn
 


Mutterschutz

Ab 1. Januar 2018 schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nun auch Studentinnen, Schülerinnen und Auszubildende. Es verbessert den Kündigunsschutz und verpflichtet die Arbeitgeber nun deutlicher, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus für die Berufstätigkeit bedeuten muss. Außerdem gilt ein neues Genehmigungsverfahren für Nachtarbeit – an diesem Punkt des neuen Gesetzes übte der DGB deutliche Kritik.
Mehr zum Thema beim Bundesfamilienministerium.


Entgeltgleichheit


Um mehr Transparenz bei Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern zu schaffen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig einen individuellen Auskunftsanspruch darüber, wie die Bezahlung ihrer Kollegen bei einer gleichartigen Tätigkeit ist. Dies gilt für Betriebe ab 200 Beschäftigte. "Ein erster wichtiger Schritt, der aber nicht automatisch für mehr Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen sorgt. Denn kleine Betriebe, in denen es besonders häufig Diskriminierung gibt, werden vom neuen Gesetz zur Lohngerechtigkeit gar nicht erst erfasst"


Betriebliche Altersversorgung

Durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollen künftig auch Beschäftigte kleiner Unternehmen und geringfügig Beschäftigte Zugang zu einer Betriebsrente erhalten. Damit alle Beschäftigten möglichst viel Sicherheit und wenige Risiken haben, wurde das neue Sozialpartnermodell eingeführt. Es soll sicherstellen, dass die Bedingungen für betriebliche Altersversorgung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften auf Augenhöhe ausgehandelt werden. Der DGB begrüßt das Gesetz im Grundsatz, übt aber auch Kritik: "Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir es vorgezogen hätten, wenn der Gesetzgeber einen verbindlichen Sicherungsbeitrag der Arbeitgeber vorgesehen hätte", so DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.
Mehr zum Thema auf der Seite der Bundesregierung.

 
Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung

Für 2018 wird bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Die Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Versicherten komplett selbst – die einzelnen Gesetzlichen Krankenkassen können von diesem durchschnittlichen Zusatzbeitrag allerdings nach oben oder unten abweichen. Wir haben die über alle Kassen zusammengestellt.


Erwerbsminderungsrente

Wenn Menschen krankheitsbedingt nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten können, reichen die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Rentenpunkte oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Hier greift die Erwerbsminderungsrente, die künftig höher ausfallen wird. Denn: Ab 1. Januar 2018 wird die "Zurechnungszeit" schrittweise um drei Jahre verlängert. Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert – von 62 auf 65 Jahre. Der DGB hatte sich darüber hinaus dafür ausgesprochen, die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen. Diese Forderung wurde jedoch nicht umgesetzt.
Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung. 


Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt auch im Jahr 2018 nur 8,84 Euro.
Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt und beträgt auch im Jahr 2018 8,84 Euro. Im Laufe des Jahres 2018 wird die Mindestlohn-Kommission beraten, welche Höhe der Mindestlohn ab 2019 haben soll. Diesen Vorschlag richtet die Mindestlohnkommission dann an die Bundesregierung, die per Verordnung den neuen Mindestlohn festlegen wird, der dann ab dem 1.1.2019 gilt.

 
Ballons mit Mindestlohn-Logo DGB
   
Quelle: www.dgb.de
mit Dank an den Weltbild-Infoblog www.weltbild-verdi.de 

2 Kommentare:

  1. liebe Leute, ich bin ein wenig enttäuscht, dass ihr hier unter "Entgeltgleichheit" diesen transparenten Blödsinn vom "ersten Schritt" vom ersten Schritt nachplappert. Es handelt sich doch offensichtlich um eine Beruhigungspille. Denn wer sich bisher nicht getraut hat, einen Betriebsrat zu wählen, der sich jedes Jahr die Gehaltslisten vornimmt und Gleichbehandlung fordert, der bzw. die wird sich auch nicht trauen, das das selbst zu tun. Außerdem ist die transparenteste und wirkungsvollste Schutz gegen Benachteiligung in diesem Fall immer noch ein Tarifvertrag. Wer hier also wirklich etwas verändern und verbessern will, sollte sich vor allem für allgemeingültige Tarifverträge einsetzen, statt irgendsoeinem billigen Alibi-Gender-Quatsch auf den Leim zu gehen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Marley,du bist mein Held! Wer so was einen ersten Schritt nennt, versteht nicht viel vom Laufen. Denn wer mit dem einen Fuß auftritt, muss mit dem zweiten zu gleich schon abrollen, wenn er wirklich vorhat, sich irgendwohin zu bewegen. Ich glaube aber nicht, dass hier ein zweiter Schritt in Arbeit ist, sondern dass man es bei diesem als Placebo bewenden lässt. Reicht ja auch, damit die scheidende und kommende GroKo sich auch weiter tüchtig auf die Schulter klopfen kann - nach dem Motto: nicht nur Deutschland geht es so gut wie noch nie, sondern auch die Deutschen Frauen sind so gleichberechtigt wie noch nie! Zum Kotzen!

      Löschen

Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.