Mittwoch, 10. Januar 2018

Änderungen für ArbeitnehmerInnen 2018

Teil 2:    Hartz IV, Steuerfreibeträge, Beitragsbemessungsgrenzen

 Steuerfreibeträge: Grund­frei­be­trag, Kin­der­frei­be­trag und das Kin­der­geld stei­gen 2018 weiter:
Mehr zum Thema beim Bundesfinanzministerium


Beitragsbemessungsgrenzen

Beitragsbemessungsgrenzen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Januar 2018 bei 6.500 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 5.800 Euro pro Monat. Außerdem ändern sich weitere Rechengrößen in der Sozialversicherung:

Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung.



Hartz IV


Der Regelsatz für Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II steigt für Alleinstehende von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich um fünf Euro. 

Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung.



Quelle: www.dgb.de
mit Dank an den Weltbild-Infoblog www.weltbild-verdi.de


1 Kommentar:

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