Teil 2: Hartz IV, Steuerfreibeträge, Beitragsbemessungsgrenzen
Steuerfreibeträge: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und das Kindergeld steigen 2018 weiter:
Mehr zum Thema beim Bundesfinanzministerium
Beitragsbemessungsgrenzen
Beitragsbemessungsgrenzen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung
(West) liegt ab 1. Januar 2018 bei 6.500 Euro pro Monat. Die
Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 5.800 Euro pro Monat. Außerdem
ändern sich weitere Rechengrößen in der Sozialversicherung:
Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung.
Hartz IV
Der Regelsatz für Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II steigt für
Alleinstehende von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Die Grundsicherung
für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres erhöht sich um fünf Euro.
Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung.
Quelle: www.dgb.de
mit Dank an den Weltbild-Infoblog www.weltbild-verdi.de
Danke für die Infos.
AntwortenLöschen